ZV - Neustadt bei Coburg - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage

Fachplanung Technische Ausrüstung Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 1 Maschinentechnik (AG 1, 2, 3) Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (86,5 % bzw. 84,5 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 …

CPV: 71321000 Servicii de proiectare tehnică a instalaţiilor mecanice şi electrice pentru construcţii
Locul de executare:
ZV - Neustadt bei Coburg - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage
Organismul de alocare:
Stadt Neustadt bei Coburg
Numărul de atribuire:
1200-0452-2025/000226

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Neustadt bei Coburg
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ZV - Neustadt bei Coburg - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage
Beschreibung : Fachplanung Technische Ausrüstung
Kennung des Verfahrens : 98de3dd4-8568-4fe4-ab5d-e02ea0de5ff9
Interne Kennung : 1200-0452-2025/000226
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Neustadt bei Coburg
Postleitzahl : 96465
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Maschinentechnik
Beschreibung : Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 1 Maschinentechnik (AG 1, 2, 3) Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (86,5 % bzw. 84,5 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II Anrechenbare Kosten: Los 1 Anlagengruppe 1 Abwasseranlagen ca. 66.100 EUR netto Los 1 Anlagengruppe 2 Wärmeversorgung ca. 55.100 EUR netto Los 1 Anlagengruppe 3 Lüftungsanlagen ca. 24.800 EUR netto Terminplanung: Vorgesehener Baubeginn: Frühjahr 2025 Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 31.12.2025 Die Stadt Neustadt bei Coburg beabsichtigt die Freisportanlage an der Wildenheider Straße einschließlich des vorhandenen Sportfunktionsgebäudes grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Dabei gelten die folgenden Inhalte als Schwerpunkte für die weitere Bearbeitung: - Sanierung und Ertüchtigung der für die gesamte Region wesentlichen "Wettkampfanlage Typ B", einschließlich zugehöriger Nebenbereiche; - Sanierung des Tennenplatzes und Ertüchtigung zum Kunstrasenspielfeld; - Das vorhandene Betriebsgebäude ist unter Abwägung baulicher, funktionaler und energetischer Aspekte instand zu setzen, zu ertüchtigen oder ggf. auch zu erneuern. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Sanierung mit evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen angeraten ist, oder ob ein Neubau in der Gesamtsicht möglich und gesamtwirtschaftlich sinnvoller ist. - Was die Lager- und Geräteräume angeht, wird seitens des Betreibers Erweiterungsbedarf gesehen, der beispielsweise in Form einer zusätzlichen 3-fach-Garage abgedeckt werden könnte. - Prüfung der vorhandenen technischen Anlagen (Bewässerungsanlage, Flutlichtanlage etc.) und deren Sanierung, Ertüchtigung oder Erneuerung; - Die Belange der Barrierefreiheit und Inklusion sowohl im Außenbereich als auch in den Innenräumen sind soweit möglich und erforderlich zu berücksichtigen und im Gesamtprojekt darzustellen; - Beitrag zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes durch Reduzierung des Energieverbrauchs und, soweit erforderlich und sinnvoll möglich, Nutzung von erneuerbaren Energien; Ziel der nachfolgend beschriebenen Planungsleistung ist es, aufbauend auf der Vorplanung die Durchführung der Baumaßnahme, hierbei sollen die Kosten entsprechend der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Casparius vom 23.08.2023 nicht überschritten werden, jedoch müssen die wesentlichen Förderschwerpunkte bzw. -ziele erfüllt werden. Dazu gilt es gemeinsam mit dem Auftraggeber und in Abstimmung mit den beteiligten Planern, Fachplanern und ggf. Fördermittelgebern, verschiedenen Aspekte der Planung intensiver bzw. bereits frühzeitig im Detail zu klären und technische Alternativen gegeneinander abzuwägen.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Stufenweise Beauftragung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Neustadt bei Coburg
Postleitzahl : 96465
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.4 Verlängerung

Weitere Informationen zur Verlängerung : Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Angaben zur Projekteinschätzung
Beschreibung : Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Prjektteam
Beschreibung : Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Prjektteam
Beschreibung : Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Termine
Beschreibung : Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Erreichbarkeit
Beschreibung : Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Elektrotechnik
Beschreibung : Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 2 Elektrotechnik (AG 4, 5, 8) Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (86,5 % bzw. 84,5 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone II Anrechenbare Kosten: Los 2 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen ca. 108.800 EUR netto Los 2 Anlagengruppe 5 Fernmeldeanlagen ca. 13.700 EUR netto Los 2 Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation ca. 6.900 EUR netto Terminplanung: Vorgesehener Baubeginn: Frühjahr 2025 Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 31.12.2025 Die Stadt Neustadt bei Coburg beabsichtigt die Freisportanlage an der Wildenheider Straße einschließlich des vorhandenen Sportfunktionsgebäudes grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Dabei gelten die folgenden Inhalte als Schwerpunkte für die weitere Bearbeitung: - Sanierung und Ertüchtigung der für die gesamte Region wesentlichen "Wettkampfanlage Typ B", einschließlich zugehöriger Nebenbereiche; - Sanierung des Tennenplatzes und Ertüchtigung zum Kunstrasenspielfeld; - Das vorhandene Betriebsgebäude ist unter Abwägung baulicher, funktionaler und energetischer Aspekte instand zu setzen, zu ertüchtigen oder ggf. auch zu erneuern. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Sanierung mit evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen angeraten ist, oder ob ein Neubau in der Gesamtsicht möglich und gesamtwirtschaftlich sinnvoller ist. - Was die Lager- und Geräteräume angeht, wird seitens des Betreibers Erweiterungsbedarf gesehen, der beispielsweise in Form einer zusätzlichen 3-fach-Garage abgedeckt werden könnte. - Prüfung der vorhandenen technischen Anlagen (Bewässerungsanlage, Flutlichtanlage etc.) und deren Sanierung, Ertüchtigung oder Erneuerung; - Die Belange der Barrierefreiheit und Inklusion sowohl im Außenbereich als auch in den Innenräumen sind soweit möglich und erforderlich zu berücksichtigen und im Gesamtprojekt darzustellen; - Beitrag zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes durch Reduzierung des Energieverbrauchs und, soweit erforderlich und sinnvoll möglich, Nutzung von erneuerbaren Energien; Ziel der nachfolgend beschriebenen Planungsleistung ist es, aufbauend auf der Vorplanung die Durchführung der Baumaßnahme, hierbei sollen die Kosten entsprechend der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Casparius vom 23.08.2023 nicht überschritten werden, jedoch müssen die wesentlichen Förderschwerpunkte bzw. -ziele erfüllt werden. Dazu gilt es gemeinsam mit dem Auftraggeber und in Abstimmung mit den beteiligten Planern, Fachplanern und ggf. Fördermittelgebern, verschiedenen Aspekte der Planung intensiver bzw. bereits frühzeitig im Detail zu klären und technische Alternativen gegeneinander abzuwägen.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Stufenweise Beauftragung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Neustadt bei Coburg
Postleitzahl : 96465
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.4 Verlängerung

Weitere Informationen zur Verlängerung : Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Angaben zur Projekteinschätzung
Beschreibung : Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektteam
Beschreibung : Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektteam
Beschreibung : Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Terminplanung
Beschreibung : Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Erreichbarkeit
Beschreibung : Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 75 773,13 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung
Sonstige Begründung : Das vorher durchgeführte Offene Verfahren konnte leider nicht mit Zuschlag abgeschlossen werden.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : PFEFFER GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 41 457,41 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 04/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : PFEFFER GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 34 315,73 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses : 04/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Neustadt bei Coburg
Registrierungsnummer : t:09568810
Postanschrift : Georg-Langbein-Straße 1
Stadt : Neustadt bei Coburg
Postleitzahl : 96465
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer : 09463000- 0001SC1200- 50
Postanschrift : Steingasse 18
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : t:0981531277
Postanschrift : Promenade 27 (Schloss)
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : t:0981 531277
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : PFEFFER GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE176940310
Postanschrift : Holzacker 6
Stadt : Untersiemau
Postleitzahl : 96253
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Landkreis ( DE247 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5b88158f-49cc-4789-a2d8-7860c8ffbe83 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/04/2025 12:14 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00223266-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 68/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/04/2025