1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Rechtsform des Erwerbers
:
Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Gesundheit