Beschreibung
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Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 5 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzu-reichen. Eigenerklärung, dass in den letzten 4 abgeschlossenen Geschäftsjahren die 3 angegebenen Refe-renzenmit der ausgeschriebenen Leistung "Büromöbellieferungen einschließlich Beratung" ver-gleichbar sind, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes (p. a.) und der Leistungsart. (Formblatt 4) Der Leistungszeitraum pro Referenz muss mindestens 12 Monate betragen. Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen: Lieferung von mindestens jeweils 20 Steh-Sitz-Tischen, Beistell-/ Besprechungstischen und Standcontainer Mindestens 20 vor Ort Beratungen zu Büromobiliar Mindestens 20 vor Ort Einweisungen zu Büromobiliar Hinweise: "Vergleichbar" heißt nicht "gleich", die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung inhaltlich entsprechen! Sofern Sie als Bieter in den geforderten Jahren über den geforderten Leistungszeitraum für den selben Auftraggeber tätig waren, ist es zulässig, ausschließlich diesen anzugeben. Es müssen nicht 3 verschiedene Referenzen sein. Es ist auch möglich, dass Sie 3 verschiedene Referenzen aus einem der 3 letzten Jahre angeben. Es müssen aber stets alle 3 vorgegebenen Referenz-Tabellen befüllt werden. Ohne Nennung von Referenzen kann Ihre Eignung nicht überprüft werden. Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referen-zen einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung Referenzob-jekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nicht gewertet werden. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen nach DIN EN ISO 9001 erfüllt (Formblatt 2) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen nach DIN EN ISO 14001 erfüllt (Formblatt 2) falls zutreffend. Angaben zu Zertifikaten Hinweise zur nachweislichen Erfüllung von DIN-, EN-, ISO- oder anderen harmonisierten Normen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Die Erfüllung der Anforderungen von DIN-, EN- oder ISO-Normen ist mit einer aktuellen Zertifizie-rung, der zertifizierten Erfüllung einer gleichwertigen DIN-, EN- oder ISO- oder einer anderen har-monisierten Norm eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, durch welche die Einhaltung der Standards der geforderten Norm gewährleistet wird, oder mittels einer gleichwertigen Bestätigung, dass eine gültige Zertifizierung bis zum Auftragsbeginn vorliegen wird, jeweils ausgestellt von einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle, nachzuweisen. Der Nachweis (Zertifizierung oder Bestätigung des Vorliegens einer Zertifizierung bei Auftragsbe-ginn durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle) ist zwingend mit dem Ange-bot/Teilnahmeantrag einzureichen. Als anerkannt erachtet werden solche Konformitätsbewertungsstellen, die durch eine, nach der aktuell gültigen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung, zuständige und rechtmäßige Akkreditierungsstelle, im Rahmen eines, der o. g. Verordnung entsprechenden, Akkreditierungs-verfahrens, akkreditiert wurden und über eine bestätigende Akkreditierungsurkunde verfügen. Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - Serviceleistungen (Formblatt 3) Eigenerklärung, dass eine persönliche, individuelle Planung vor Ort mit anschließender kostenloser Planungsunterlage durch einen "Geprüften Arbeitsplatz Experten (MBA)" oder gleichwertig erfolgt Weiterhin wird für Steh-Sitz-Tische eine persönliche vor Ort Einweisung nach Anlieferung kostenlos, durch einen "Geprüften Arbeitsplatz Experten (MBA)" oder gleichwertig gefordert, welcher nach abschließender Beratung dem Nutzer eine Gebrauchsanweisung aushändigt. Als gleichwertig werden Zertifikate auf den Gebieten: Strukturierte Planungsprozesse, Inhalte der wichtigsten Regelwerke, Methodik der Arbeitsplatzgestaltung, Fachwissen zur Arbeitsplatzplanung, Stauraumplanung, Raumfaktoren und Raumplanung, Grundlagen der Bürobeleuchtung, Grundlagen der Büroakustik und alles zum Thema Ergonomie (sitzen, stehen, bewegen, sehen, Psychosoziale Aspekte der Ergonomie) anerkannt. (Formblatt 4). Ein aktuelles Zertifikat "Geprüfter Arbeitsplatz Experte (MBA)" oder eine andere gleichwertige Be-scheinigung ist zwingend mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.