Sonstige Begründung
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Die BVG kann den Auftrag des Applikation Managements für SAP im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, denn es liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die die BVG nicht voraussehen konnte, die es zudem nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind. Des Weiteren sind die Umstände die zur Begründung der äußersten Dringlichkeit führen, der BVG auch nicht zuzurechnen, nach § 13 Abs.4 SektVO. Der Betrieb des SAP-Systems ist essenziell für die Geschäfts- und Unterstützungsprozesse der BVG, einschließlich Finanzen, Controlling, Anlagenbuchhaltung, Cash-Management, Einkauf, Materialwirtschaft, Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge und Infrastruktur, sowie die Abrechnung der Fahrgelderträge und Projekte und damit für die Aufrechterhaltung des ÖPNV im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die externen Rahmenbedingungen, wie eingeschränkte Vergütungsfähigkeit, angespannter Arbeitsmarkt und Abwanderung qualifizierter Mitarbeiter, führen zu einer Betriebsgefährdung, die nicht durch Eigenverschulden des Unternehmens entstanden ist. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters ist die einzige kurzfristige Möglichkeit, die Stabilität des SAP-Systems und damit die Aufrechterhaltung des ÖPNV im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Aktuell besteht eine erhebliche Betriebsgefährdung durch den Verlust wichtiger Ressourcen und die Unfähigkeit, diese kurzfristig zu ersetzen. Die Produktstrategie der SAP zwingt alle Kunden, Ablöseprojekte von SAP R/3 auf S4/HANA durchzuführen, was die Beratungskompetenz bindet. Die Zusammenarbeit mit Rahmenvertragspartnern für Freelancer und Arbeitnehmerüberlassungskräfte hat einen Qualitätsabfall gezeigt. Das angespannte Marktumfeld führt zu einem "War for talents", was sich auch bei den Bewerbungseingängen widerspiegelt. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Struktur kann die BVG nicht die marktüblichen Gehälter zahlen, was zu einer Abwanderung gut ausgebildeter Mitarbeiter führt. Die Möglichkeit zum vollständigen Remote Arbeiten und flexible Arbeitszeitmodelle sind im SAP-Umfeld weit verbreitet, können aber von der BVG nicht im notwendigen Umfang angeboten werden. Die Ausbildung von Junior-Ressourcen erfordert erhebliche Investitionen in Zeit und Wissenstransfer, die aktuell fehlen. Viele gut ausgebildete Junior-Ressourcen verlassen das Unternehmen nach Erreichen eines höheren Qualifikationsniveaus. Die aktuellen Herausforderungen lassen sich nicht kurzfristig durch interne Maßnahmen lösen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, um die drohenden Risiken und potenziellen Störungen im SAP-Betrieb abzuwenden. Ein erfahrener externer Dienstleister kann sofort qualifizierte Ressourcen bereitstellen, um den stabilen Betrieb des SAP-Systems zu gewährleisten und die Ausbildung interner Junior- Ressourcen zu entlasten. Das Unternehmen hat alle verfügbaren Maßnahmen ergriffen, um die derzeitige Situation zu verhindern, einschließlich intensiver Bemühungen zur Gewinnung von Fachkräften und der Förderung bestehender Mitarbeiter. Die Ursachen für die aktuelle Situation liegen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens. Die Direktvergabe erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, um den Betrieb des SAP-Systems kurzfristig zu sichern und den Fortbestand unternehmenskritischer Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Aus diesen Gründen sind die Voraussetzungen für eine Direktvergabe gegeben. Parallel zu dieser Vergabe wird aktuell eine Ausschreibung angestrengt, um den Folgebedarf abzudecken.