Beschreibung
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Die Stadt Königsbrunn schreibt die HLS-Fachplanung (§ 55 HOAI) mit Sanitär-, Energieversorgungs- und Lüftungskonzept für das Forum Königsbrunn aus. Gegenstand der Planung sind die Sanierung der zu erhaltenden Bestandsgebäude der früheren Königstherme in Königsbrunn mit ergänzenden Neubauteilen und einer Neugestaltung der Fassade der Eisarena. Die technisch-energetische Sanierung der Eisarena ist nicht Ausschreibungsgegenstand. Die HLS-Fachplanung umfasst die - Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, - Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, - Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen, - Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation sowie - Anlagen der nichtöffentlichen Erschließung sowie Technische Anlagen in Außenanlagen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1: Vorplanung (LPh 2) Stufe 2: Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4) Wärmeversorgungsanlagen Stufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7) und Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation (LPh 8) und Objektbetreuung (LPh 9). Die vorhandenen Bestandsgebäude weisen eine Stahl-Beton-Raster-Konstruktion mit einem Stützraster von 7,20 m auf. Die technische Gebäudeausrüstung ist überwiegend zurückgebaut worden und nicht mehr vorhanden. Gegebenenfalls ist noch ein Rückbau von Teilnutzungen im Bestand erforderlich. Die Stadt Königsbrunn hat sich die Vorgabe gegeben, kommunale Gebäude, soweit dies aufgrund der Nutzung Sinn macht, mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu erstellen, dies gilt auch für Generalsanierungen, bzw. Bestandsumnutzungen. Das Forum Königsbrunn ist in seiner Gänze mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu errichten, ausgenommen hiervon ist aufgrund der besonderen Nutzung die Eisarena. Die Eisarena ist nur im Hinblick auf die Fassadenneugestaltung Gegenstand dieser Ausschreibung. Gegebenenfalls können in die Fassade (insb. Südseite) Elemente der Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie) integriert werden. Gegebenenfalls ist auch eine Bewässerung für Grünfassaden, vor dem Hintergrund der Klimaanpassung, vorzusehen. Das Vorhaben wird aus Mitteln der Städtebauförderung und KfW-Förderung gefördert. U.a. aufgrund des großflächigen Bestanderhalts und Umnutzung der bestehenden Restbereiche der ehemaligen Königstherme, aufgrund der Entscheidung mindestens Energieeffizienz 40, auch in Bestandgebäuden, zu erreichen und aufgrund des entwickelten Energieversorgungskonzeptes auf Basis von Grundwasserwärmepumpen, Abwärme-Nutzung und Strom aus PV-Gewinnung mit Speicherung, kommt für das Vorhaben erstmals die Anwendung der sogenannten Innovationsklausel (Artikel 21 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/24) zur Anwendung. Dies heißt, dass der Fördersatz für die förderfähigen Kosten bis zu 80 % erhöht werden kann. Weitere wesentliche Förderungen, die hier anzuwendenden sind, sind KFW- und BAFA-Förderprogramme. Zur Erstellung der notwendigen Förderanträge wurden Fachbüros beauftragt, eine inhaltliche Zuarbeit und enge Abstimmung mit den Antragstellern ist Auftragsgegenstand. Auch wird aufgrund der Anwendung der Innovationsklausel und aufgrund der hohen Bedeutung von nachhaltigem, klimafreundlichem Bauen für die Stadt Königsbrunn eine Nachhaltigkeits- und Lebenszyklusbetrachtung mit CO2-Bilanzierung durchgeführt (die zusammen mit der Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Gegenstand einer gesonderten VgV-Ausschreibung ist). Hier muss ebenfalls eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit erfolgen, um das sowohl nachhaltig, klimafreundlich, als auch das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen. Die Fertigstellung ist aus förderrechtlichen Gründen innerhalb einer Frist von vier Jahren nach Vorentwurfsplanung anzustreben. Als Baubeginn ist Oktober 2026, als Fertigstellung Juni 2030 vorgesehen. Nach Stellung des Antrags zur KFW-Förderung, was auch strategischen Gründen noch bis Ende 2024 erfolgen muss, besteht eine zwingende Frist zur Fertigstellung der für die KFW-Förderung relevanten Maßnahmen innerhalb von 60 Monaten. Weitere 6 Monate wurden für die Endabrechnungen gewährt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung, dem Ingenieurvertrag und den weiteren Vergabeunterlagen.