Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Betrug
:
Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt.
Korruption
:
Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss.
Zahlungsunfähigkeit
:
Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen.