Digital Twin und Compiler

Digital Twin und Compiler. Die Laufzeit ist für 12 Monate fix, es bestehen Verlängerungsoptionen zu den gleichen Konditionen um weitere 12 und weitere 6 Monate (mögliche Gesamtlaufzeit 2,5 Jahre). Digital Twin und Compiler. Die Laufzeit ist für 12 Monate fix, es bestehen Verlängerungsoptionen zu den gleichen Konditionen um weitere 12 …

CPV: 48000000 Pachete software şi sisteme informatice
Locul de executare:
Digital Twin und Compiler
Organismul de alocare:
Forschungszentrum Jülich GmbH
Numărul de atribuire:
I60/42368037

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Forschungszentrum Jülich GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Digital Twin und Compiler
Beschreibung : Digital Twin und Compiler. Die Laufzeit ist für 12 Monate fix, es bestehen Verlängerungsoptionen zu den gleichen Konditionen um weitere 12 und weitere 6 Monate (mögliche Gesamtlaufzeit 2,5 Jahre).
Kennung des Verfahrens : 64b4cbe0-05b1-4fc7-bd0a-28a0cabca308
Interne Kennung : I60/42368037
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Wilhelm-Johnen-Str.
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52428
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nummer 2 Buchstabe c VgV

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Digital Twin und Compiler
Beschreibung : Digital Twin und Compiler. Die Laufzeit ist für 12 Monate fix, es bestehen Verlängerungsoptionen zu den gleichen Konditionen um weitere 12 und weitere 6 Monate (mögliche Gesamtlaufzeit 2,5 Jahre).
Interne Kennung : I10/42368146

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Die Laufzeit ist für 12 Monate fix, es bestehen Verlängerungsoptionen zu den gleichen Konditionen um weitere 12 und weitere 6 Monate (mögliche Gesamtlaufzeit 2,5 Jahre).

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Wilhelm-Johnen-Str.
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52428
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 400 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Innovative Beschaffung
Beschreibung : Im vorliegenden Projekt geht es um ein gemeinsames Vorhaben von Wissenschaft und Wirtschaft aus NRW mit dem Ziel, den ersten gatterbasierter Quantencomputer (GBQC), der im Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) in den Anwendungsbetrieb gehen soll, in die Supercomputer-Infrastruktur des Jülich Supercomputer Centre (JSC) zu integrieren und die daraus entwickelten Hybridrechner zu betreiben.
Innovatives Ziel : Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Es handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Es handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde : Es handelt sich um eine Direktvergabe. Ein Kriterium muss aus technischen Gründen angegeben werden.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB Abs. 1 GWB lautet: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 135 Abs. 3 GWB lautet: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Forschungszentrum Jülich GmbH -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Forschungszentrum Jülich GmbH -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Forschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die die Zahlung ausführt : Forschungszentrum Jülich GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Forschungszentrum Jülich GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 000 000 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Der öffentliche Auftraggeber darf den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben. Der Digital Twin die weltweit einzige Simulationssoftware mit erweiterten Noise-Modellen speziell für die eleQtron MAGIC-Architektur. Der Compiler ist derzeit der effizienteste Compiler für digitales Quantencomputing auf der MAGIC-Architektur. Compiler und Digital Twin sind perfekt füreinander optimiert. Die Software wird für Ionenfallen-Quantencomputer mit der einzigartigen, von eleQtron entwickelten und patentierten MAGIC-Technologie entwickelt. Die von eleQtron entwickelte und patentierte MAGIC-Technologie, kurz für „MAgnetic Gradient Induced Coupling“, ermöglicht es, Qubits besser abzuschirmen und zu kontrollieren als die Konkurrenten, was die Skalierbarkeit von Quantencomputern erhöht. Die Ionen-Qubits werden nicht mit Lasern, sondern mit Hochfrequenzwellen gesteuert. Die zu beschaffende Software erfüllt als einzige die besonderen technischen Anforderungen zu Kompatibilität an das bestellte patentierten System von eleQtron. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen nicht, da die Erweiterung nur durch den Hersteller erfolgen kann. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV liegen daher vor.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Parity Quantum Computing Germany GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Digital Twin und Compiler Lizenz für Projekt „EPIQ“
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 1 000 000 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : I60/42368037
Titel : Digital Twin und Compiler
Datum der Auswahl des Gewinners : 20/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 09/04/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Forschungszentrum Jülich GmbH

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 000 000 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 000 000 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Forschungszentrum Jülich GmbH
Registrierungsnummer : DE 122624631 USt-ID
Postanschrift : Wilhelm-Johnen-Str.
Stadt : Jülich
Postleitzahl : 52428
Land, Gliederung (NUTS) : Düren ( DEA26 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : M-EI
Telefon : +492461 613041
Profil des Erwerbers : https://www.fz-juelich.de/de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Bundeskanzlerplatz 1
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Parity Quantum Computing Germany GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE343533241
Postanschrift : Schauenburgerstr. 6
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20095
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Internetadresse : https://parityqc.com
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 475f9985-8880-4eff-9dbb-23b444724bb7 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/04/2025 08:52 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00240817-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 73/2025
Datum der Veröffentlichung : 14/04/2025