Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung, Auftragsunterlagen, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Korruption
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Betrug
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Zahlungsunfähigkeit
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird über die Einreichung des ausgefüllten Formblatts 4 geführt.