Beschreibung
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Eigenerklärung über zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das den Referenzauftrag durchgeführt hat, - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzauftrag, - der Auftragsbezeichnung, - der Auftragsbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, - des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Zeitpunkts der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen, - des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzauftrags (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Geeignet sind Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrages, vergleichbar sind und die erfolgreich, also oh-ne wesentliche Beanstandungen durchgeführt wurden. Vergleichbar sind Aufträge über die arbeitstägliche Beförderung von Kindern mit Behinderungen mit Stellung von Begleitpersonen mit einem Auftragsvolumen von mindestens jeweils Los 1: EUR 1.000.000,- netto / Jahr Los 2 und 3: EUR 500.000,- netto / Jahr und einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren. Aus der Referenz oder einer dieser beigefügten Beschreibung müssen sich Art, Umfang und Komplexität des Auftrages ergeben. Die Referenzen müssen aktuell sein (in den letzten 5 Jahren erfolgreich durchgeführt oder jedenfalls schon mindestens 2 Jahre Vertragsdauer erbracht). Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz grundsätzlich auf die Niederlassung(en) beziehen, die den Auftrag ausführen soll(en). Andernfalls muss der Bieter unter "Bemerkungen" nachvollziehbar darlegen, wie er das referenzerbringende Personal aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollzieh-bar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Falls der Bieter keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer Unternehmen nennt, muss er mit dem Angebot die Voraussetzungen der Eignungsleihe nachweisen. Dies gilt auch für Referenzen von Konzernunternehmen/Unternehmen, mit denen der Bieter gesellschaftsrechtlich verbunden ist. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es werden nur die vom Bieter Anlage Nrn. 3a ff. an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.