Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware des Herstellers Atlassian sowie sämtlicher über den Marketplace von Atlassian verfügbaren Leistungen (z.B. Add-ons) zur Nutzung durch den Auftraggeber und den verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten …

CPV: 48000000 Pachete software şi sisteme informatice
Termen limită:
23 Mai 2025, 10:00
Tipul de termen limită:
Depunerea unei oferte
Locul de executare:
Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045
Organismul de alocare:
Bundesdruckerei GmbH
Numărul de atribuire:
ECA-2025-045

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesdruckerei GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045
Beschreibung : Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware des Herstellers Atlassian sowie sämtlicher über den Marketplace von Atlassian verfügbaren Leistungen (z.B. Add-ons) zur Nutzung durch den Auftraggeber und den verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag nebst Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Anlagen 1 und 11) entnommen werden.
Kennung des Verfahrens : a3e9dbcd-2722-4556-b9d6-4c5b282ba6e8
Interne Kennung : ECA-2025-045
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kommandantenstraße 18
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10969
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 5 500 000 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 6 000 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW5AZ1 Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045
Beschreibung : Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware des Herstellers Atlassian sowie sämtlicher über den Marketplace von Atlassian verfügbaren Leistungen (z.B. Add-ons) zur Nutzung durch den Auftraggeber und den verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag nebst Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Anlagen 1 und 11) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH, genua GmbH, iNCO Sp. z o.o., Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH, Maurer Electronics Split d. o.o. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Interne Kennung : ECA-2025-045

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kommandantenstraße 18
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10969
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 2 (zwei) Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um 1 (ein) weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine solche Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus erfolgt nicht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt 6.000.000 EUR; bei Erreichen dieses Höchstwertes endet der Vertrag automatisch. Für den Auftraggeber besteht eine Abnahmeverpflichtung aus diesem Rahmenvertrag in Höhe von 800.000 Euro. (Mindestabnahmeverpflichtung).

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist.
Kriterium : Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und die Überlassung von Atlassian-Lizenzen darstellen.
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und die Überlassung von Atlassian-Lizenzen darstellen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. einem (1) Referenzprojekt aus den letzten drei (3) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welches mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist, unter Angabe: der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten); des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"); des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz); des Leistungszeitraums und des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und die Überlassung von Atlassian-Lizenzen darstellen. Erfüllt eine Referenz die vorbenannten Mindestvorgaben nicht, scheidet diese Referenz aus der Wertung aus. Unterschreitet die von einem Bieter vorgelegte Anzahl an Referenzen die Mindestvorgabe von einer (1) Referenz, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Eigenerklärung gem. Ziffer 6 der "Bieterselbstauskunft" über die Partner-Autorisierung des Herstellers Atlassian im Atlassian Solution Partners Program. Der Partnerstatus muss mindestens dem Level "Gold-Partner" entsprechen (mithin Gold-Status oder Platinum-Status). Eine Nichterfüllung dieser Mindestvorgabe führt zum Ausschluss des Angebotes.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotswertungspreis
Beschreibung : Angebotswertungspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 12/05/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5AZ1/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 23/05/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 23/05/2025 10:01 +02:00
Ort : 10969 Berlin
Zusätzliche Informationen : Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Die Bieter verpflichten sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die den Unterlagen beiliegende Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (AVV) gilt mit Angebotsabgabe als vollumfänglich akzeptiert. Zur Prüfung des Nichtvorliegens eines Russland-Bezugs wird von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) gefordert. Diese Eigenerklärung kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt. Der Auftragnehmer versichert, dass er bei Ausführung der unter diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten die geltenden Exportkontroll- und Zollbestimmungen beachtet.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesdruckerei GmbH -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Bundesdruckerei GmbH -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesdruckerei GmbH
Registrierungsnummer : 992-80152-82
Postanschrift : Kommandantenstraße 18
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10969
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Telefon : +49 302598-0
Fax : +49 302598-6074
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Fax : +49 2289499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 49b72ae6-096f-4e83-bde5-aa5d1e72c4ee - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/04/2025 10:28 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00257112-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 77/2025
Datum der Veröffentlichung : 18/04/2025