2498/DP24 Projektträgerschaft zum Förderprogramm „mFUND“ (Förder-richtlinie mFUND)

Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des Förderprogramms wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN übernimmt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme …

CPV: 75130000 Servicii de asistenţă pentru guvern, 63712000 Servicii anexe pentru transportul rutier
Locul de executare:
2498/DP24 Projektträgerschaft zum Förderprogramm „mFUND“ (Förder-richtlinie mFUND)
Organismul de alocare:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Numărul de atribuire:
2498/DP24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2498/DP24 Projektträgerschaft zum Förderprogramm „mFUND“ (Förder-richtlinie mFUND)
Beschreibung : Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des Förderprogramms wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN übernimmt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Projektträgerschaft soll die folgenden Arbeitspakete umfassen: AP0: Berichtswesen, Abrechnung und Projektmanagement AP1: Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung des Förderprogramms (umfasst vorrangig Zuarbeiten und Beiträge im Bereich Öffentlichkeitsarbeit – national – im Kontext des Förderprogramms) AP2: Förderberatung (umfasst die mündliche und schriftliche Beratung von Förderinteressenten, sowie die Durchführung von Informations- und Schulungsformaten zur Förderung) AP3: Bearbeitung von Förderanträgen (umfasst alle notwendigen Prüf- und Arbeitsschritte für Projektideen in der Skizzen-, Antrags- und Bewilligungsphase) AP4: Abwicklung der Förderprojekte (umfasst alle Prüf- und Arbeitsschritte bei bewilligten Projekten von der Bewirtschaftung der Fördermittel über die Projektfortschrittsüberwachung bis zur Verwendungsnachweisprüfung und Erfolgskontrolle auf Projektebene) AP5: Unterstützung im Rahmen der Erfolgskontrolle auf Programmebene (umfasst die Durchführung und Auswertung von Evaluationsformaten wie Befragungen) AP6: Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit dem Auftraggeber (AG) AP7: Dokumentation der Projektträgerschaft (umfasst die Bereitstellung und Pflege einer Projektstatusliste, einer Spruchpraxis sowie die Erstellung von Leitungsvorlagen mit Kurzüberblick zum Förderprogramm inkl. Kurzzusammenfassungen der mFUND-Projekte) AP8: Optionale Zusatzarbeiten (umfasst kurzfristige Zusatzarbeiten in den AP1, 3 und 4 im Bedarfsfall in Abstimmung mit dem AG) ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kennung des Verfahrens : b5581b13-cb76-413a-802c-a910c2616899
Interne Kennung : 2498/DP24
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe- Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e- Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www. evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : 2498/DP24 Projektträgerschaft zum Förderprogramm „mFUND“ (Förder-richtlinie mFUND)
Beschreibung : Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des Förderprogramms wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN übernimmt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte. Die Leistungspflicht des Auftragnehmers (AN) bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Projektträgerschaft soll die folgenden Arbeitspakete umfassen: AP0: Berichtswesen, Abrechnung und Projektmanagement AP1: Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung des Förderprogramms (umfasst vorrangig Zuarbeiten und Beiträge im Bereich Öffentlichkeitsarbeit – national – im Kontext des Förderprogramms) AP2: Förderberatung (umfasst die mündliche und schriftliche Beratung von Förderinteressenten, sowie die Durchführung von Informations- und Schulungsformaten zur Förderung) AP3: Bearbeitung von Förderanträgen (umfasst alle notwendigen Prüf- und Arbeitsschritte für Projektideen in der Skizzen-, Antrags- und Bewilligungsphase) AP4: Abwicklung der Förderprojekte (umfasst alle Prüf- und Arbeitsschritte bei bewilligten Projekten von der Bewirtschaftung der Fördermittel über die Projektfortschrittsüberwachung bis zur Verwendungsnachweisprüfung und Erfolgskontrolle auf Projektebene) AP5: Unterstützung im Rahmen der Erfolgskontrolle auf Programmebene (umfasst die Durchführung und Auswertung von Evaluationsformaten wie Befragungen) AP6: Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit dem Auftraggeber (AG) AP7: Dokumentation der Projektträgerschaft (umfasst die Bereitstellung und Pflege einer Projektstatusliste, einer Spruchpraxis sowie die Erstellung von Leitungsvorlagen mit Kurzüberblick zum Förderprogramm inkl. Kurzzusammenfassungen der mFUND-Projekte) AP8: Optionale Zusatzarbeiten (umfasst kurzfristige Zusatzarbeiten in den AP1, 3 und 4 im Bedarfsfall in Abstimmung mit dem AG)**** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Interne Kennung : 2498/DP24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Laufzeitverlängerungen: Der Leistungsbeginn erfolgt am 01.04.2025 und endet nach 21 Monaten am 31.12.2026. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal maximal bis zum 31.12.2029 zu verlängern. Vertragslaufzeit: 01.04.2025 bis 31.12.2026 1. Verlängerungsoption: 01.01.2027 bis 31.12.2028 2. Verlängerungsoption: 01.01.2029 bis 31.12.2029 **** Auftragsänderung: (1) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/ Erweiterung oder aber auch Kürzung des Gesamtprogramms oder des Fördervolumens, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschrei-bung/Aufgabenstellung vornehmen oder gesondert beauftragen. (2) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durchschnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren aber auch durch die Kürzung von Fördermitteln im Bereich des beauftragten Förderprogrammes oder ergänzende Förderprogramme erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projektgröße auf die Zahl der Förderprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das Fördervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern. (3) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze (§ 11) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. *************** Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit dem Förderprogramm des BMDV „mFUND“ (Förderrichtlinie mFUND) in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. **************** Auftragnehmer muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können: Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess (Nr. 3)
Beschreibung : siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2.1 Projektmanagement
Beschreibung : siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2.2 Vorgehensweise zu Qualitätssicherung und Controlling
Beschreibung : siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : 3 Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Beschreibung : siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 13 968 275 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. DLR-PT
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 13 968 275 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2498/DP24
Titel : 2498/DP24 Projektträgerschaft zum Förderprogramm „mFUND“ (Förderrichtlinie mFUND) III
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 20/01/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer : USt-ID: DE235213079
Postanschrift : Invalidenstr.44
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10115
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Fax : +4930183008071490
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : +49 228 9499 0
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-94990
Fax : +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. DLR-PT
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 121965658
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51147
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2203 601-0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. DLR-PT
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51147
Land, Gliederung (NUTS) : DEA23
Land : Deutschland
Telefon : +49 2203 601-0
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e8328180-f506-494b-b9a0-479ca901dfbd - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/03/2025 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00161581-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 50/2025
Datum der Veröffentlichung : 12/03/2025