Lieferung von 1.000 Thin Clients für die Sächsische Steuerverwaltung

Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz (LSF) die Ausschreibung zur Lieferung von 1.000 Stück Thin Clients für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung durch. Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Steuern …

CPV: 30213300 Computadores de secretária (desktop computers)
Local de execução:
Lieferung von 1.000 Thin Clients für die Sächsische Steuerverwaltung
Local de premiação:
Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF), Außenstelle Chemnitz
Número do prémio:
SID 2024-28 DS

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF), Außenstelle Chemnitz
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung von 1.000 Thin Clients für die Sächsische Steuerverwaltung
Beschreibung : Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz (LSF) die Ausschreibung zur Lieferung von 1.000 Stück Thin Clients für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung durch.
Kennung des Verfahrens : e9873ed6-1d22-42a6-a97d-ef5907b5396c
Interne Kennung : SID 2024-28 DS
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30213300 Tischcomputer

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Chemnitz
Postleitzahl : 09111
Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 233 100 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Lieferung von 1.000 Thin Clients für die Sächsische Steuerverwaltung
Beschreibung : Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Außenstelle Chemnitz (LSF) die Ausschreibung zur Lieferung von 1.000 Stück Thin Clients für die Ausstattung von Arbeitsplätzen in der Sächsischen Steuerverwaltung durch. Die Thin Clients werden an einer zentralen Terminalserver-Infrastruktur und mit dem Thin Client-Betriebssystem "UniCon eLUX RP" betrieben. Sie werden in die bestehende "UniCon Scout Enterprise Infrastruktur" integriert. Die Beschaffung von Lizenzen für Software ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Begriff Thin Client ist im Rahmen dieser Ausschreibung synonym zu sehen für einen unabhängig mit Strom versorgten Computer, der auf eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen angewiesen ist, um seine primäre Funktionalität zu erhalten. Die hauptsächliche Rechenleistung (wie z.B. Pro-grammausführung, Datenspeicherung, Interaktion mit anderen Internetressourcen usw.) wird mittels der entfernten Rechenressourcen durchgeführt. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst folgende Leistungsbestandteile: - den Kauf von 1.000 Thin Clients (konfiguriert), (siehe Anlage 9 "Leistungsanforderungen" der Vergabeunterlage), - die Lieferung an den jeweiligen Leistungsort (aktualisierte Verteilerliste wird nach Zuschlag an den AN übermittelt) - die Garantie wie unter Nr. 4.5 der Vergabeunterlage beschrieben, - die Abholung und datenschutzgerechte Verschrottung/Entsorgung der abgelösten Thin Clients (ca. 1.000 Stück) aus den Finanzämtern und dem LRZS Dresden, voraussichtlich bis 9 Monate nach Lieferung der neuen Thin Clients sowie Übergabe des Verschrottungs-/Entsorgungsprotokolls. Der AN teilt dem AG nach Zuschlag mit, wie die Rückgabe der Altgeräte erfolgen soll (verpackt, unverpackt, in Kisten gesammelt oder ähnliches) und - die Rücknahme des Verpackungsmaterials durch den AN.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30213300 Tischcomputer

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Chemnitz
Postleitzahl : 09111
Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 233 100 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Gesamtangebotspreis brutto
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0,01 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Bechtle GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 08/11/2024

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF), Außenstelle Chemnitz
Registrierungsnummer : entfällt
Postanschrift : Brückenstraße 10
Stadt : Chemnitz
Postleitzahl : 09111
Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Telefon : +4935132645101
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung : Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer : keine
Postanschrift : Dresdner Straße 78 A
Stadt : Radebeul
Postleitzahl : 01445
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Telefon : +4935132645101
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : k. A.
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341977-3800
Fax : +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bechtle GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE813141540
Postanschrift : Neefestraße 78
Stadt : Chemnitz
Postleitzahl : 09119
Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 10377120-e9d0-47ec-9133-5de05180e307 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 28/03/2025 09:03 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00204741-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 63/2025
Datum der Veröffentlichung : 31/03/2025