Beschreibung
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Im ersten Schritt ist eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen, um eine vollständige Gesamtübersicht über die erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Gebäudes zu erhalten. Der heterogene Gebäudebestand, der hinsichtlich seines Alters und Zustands variiert, soll unter funktionalen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten verbessert werden. Ziel ist es, das Gebäude auf den aktuellen technischen Stand zu bringen, insbesondere im Bereich IT und Datenkommunikation. Das gesamte Gebäude steht unter Denkmalschutz, was bedeutet, dass sämtliche baulichen Veränderungen im Vorfeld mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen. Die Erhaltung der historischen Substanz hat oberste Priorität, und alle Eingriffe sind so zu planen, dass sie den Charakter und die Integrität des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Bei den Außenanlagen sind kleine Anpassungen hinsichtlich Stellplätzen und Zufahrten im Rahmen der gegebenen räumlichen Gegebenheiten notwendig. Das Sicherheitskonzept des Gebäudes, einschließlich aller Zugänge, muss aufgrund der besonderen Nutzung als Gerichtsgebäude angepasst und verbessert werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Zugänge für alle Nutzergruppen erleichtert werden. Die Barrierefreiheit soll in vielen Bereichen optimiert werden, soweit es die baulichen Gegebenheiten zulassen. Es soll darauf geachtet werden, dass die Lösungen sowohl funktional als auch ästhetisch in das historische Gesamtbild des Gebäudes integriert werden. Für das denkmalgeschützte Gebäude bestehen keine speziellen bauökologischen Anforderungen. Dennoch wird sichergestellt, dass neue Bauteile und Materialien gemäß den Bremer Baustandards eingebaut werden. Dies umfasst die Auswahl nachhaltiger Materialien sowie energieeffizienter Lösungen, soweit dies im Einklang mit den Denkmalschutzvorgaben steht. Die Sanierung muss zur Sicherstellung des täglichen Betriebs im laufenden Betrieb sowie in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden. "Eine zusätzlich daraus resultierende Einschränkung besteht darin, dass lärmintensive Arbeiten zwischen 10:00 und 14:00 Uhr nicht durchgeführt werden dürfen." Der Leistungsumfang umfasst zudem auch die Sanierung der bestehenden Innenausstattung sowie der Möblierung der Sitzungssäle. Die vorläufige Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf ca. 46.700.000 Euro (brutto). Davon entfallen ca. 38,4 Mio. Euro (brutto) auf die KG 300 und 7,59 Mio. Euro (brutto) auf die KG 400. Die Kosten der KG 600 umfassen ca. 720.000 Euro (brutto). Der Baubeginn soll vsl. im Mai 2028 beginnen. Es wird angenommen, dass die Gesamtmaßnahme um das Jahr 2033 abgeschlossen sein könnte. Bei dem Gebäude sind höhere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags ist die Bereitschaft zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einer Sicherheitsüberprüfung im Auftragsfall zu erklären. Die zu vergebenden Leistungen für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung bestehen aus: - Leistungsphasen 1-2 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8; - Leistungsphasen 3-9 Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI, ALG 1-8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen). Besondere Leistungen gem. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen): Besondere Leistungen gem. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen): - Bestandsaufnahme; - Aufstellen und Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern in den LPH 2 und 3; - Fortschreiben des technischen Teils von Raumbüchern für die LPH 5-8; - Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand; - Aufschreiben und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung in LPH 2 und 3; - Aufstellung einer Brandschutzmatrix; - Vertiefte Preisprüfung nach VOB und dem Bremer Tariftreue- und Vergabegesetz; - Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; - Denkmalpflegerische Abstimmungen; - Weitere Besondere Leistungen gem. HOAI. Die Leistungen für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI werden parallel in einem weiteren VgV-Verfahren ausgeschrieben. Im ersten Schritt ist eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen, um eine vollständige Gesamtübersicht über die erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Gebäudes zu erhalten. Der heterogene Gebäudebestand, der hinsichtlich seines Alters und Zustands variiert, soll unter funktionalen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten verbessert werden. Ziel ist es, das Gebäude auf den aktuellen technischen Stand zu bringen, insbesondere im Bereich IT und Datenkommunikation. Das gesamte Gebäude steht unter Denkmalschutz, was bedeutet, dass sämtliche baulichen Veränderungen im Vorfeld mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen. Die Erhaltung der historischen Substanz hat oberste Priorität, und alle Eingriffe sind so zu planen, dass sie den Charakter und die Integrität des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Bei den Außenanlagen sind kleine Anpassungen hinsichtlich Stellplätzen und Zufahrten im Rahmen der gegebenen räumlichen Gegebenheiten notwendig. Das Sicherheitskonzept des Gebäudes, einschließlich aller Zugänge, muss aufgrund der besonderen Nutzung als Gerichtsgebäude angepasst und verbessert werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Zugänge für alle Nutzergruppen erleichtert werden. Die Barrierefreiheit soll in vielen Bereichen optimiert werden, soweit es die baulichen Gegebenheiten zulassen. Es soll darauf geachtet werden, dass die Lösungen sowohl funktional als auch ästhetisch in das historische Gesamtbild des Gebäudes integriert werden. Für das denkmalgeschützte Gebäude bestehen keine speziellen bauökologischen Anforderungen. Dennoch wird sichergestellt, dass neue Bauteile und Materialien gemäß den Bremer Baustandards eingebaut werden. Dies umfasst die Auswahl nachhaltiger Materialien sowie energieeffizienter