Beschreibung
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Angabe von 3 Referenzen (Ref 1+ Ref 2: LPH 2-5, Ref 3: LPH 6-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Wertungskriterien gelten bei den Referenzprojekten: Ref 1+2: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2015-31.12.2024 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Ref 3: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2015-31.12.2024 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. ---- Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 1:- Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei mind. 15,0 Mio EUR),- Honorarzone (max. Punktzahl bei mind. HZ III),- dem Bewerber beauftragte und von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-5),- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). ---- Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 2:- Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei mind. 10,0 Mio EUR),- Honorarzone (max. Punktzahl bei mind. HZ III),- dem Bewerber beauftragte und von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 2-5),- Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). ---- Folgende Wertungskriterien gelten bei der Referenzkategorie 3:- Bauvolumen brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei mind. 15,0 Mio EUR),- Honorarzone (max. Punktzahl bei mind. HZ III),- dem Bewerber beauftragte und von ihm vollständig erbrachte LPHen (max. Punktzahl bei LPH 6-8), - Vollständigkeit der Projektdarstellung des Referenzprojektes, auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform (falls ja: volle Punktzahl). ---- Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer Referenz erfüllt ist) für:- Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschlägige Vergaberichtlinien (falls ja: volle Punktzahl), - Mitwirkung bei Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln (mit Benennung des Förderprogramms) (falls ja: volle Punktzahl), - Gegenstand war die Planung und bauliche Umsetzung eines Anbaus an ein Bestandsgebäude (falls ja: volle Punktzahl), - Gegenstand war eine energet. Sanierung (falls ja: volle Punktzahl), - Gegenstand war die Planung v. Lernhauskonzepten / Lernclustern (falls ja: volle Punktzahl). - Gegenstand eines der Referenzprojekte war ein Bauvorhaben mit einem freien Lüftungskonzept ohne Lüftungsanlage (falls ja: volle Punktzahl) ---- Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.