Beschreibung
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Das Wettbewerbsgrundstück mit einer Größe von insgesamt ca. 3.645 m² liegt am westlichen Rand von Remmingsheim innerhalb des neuen Gewerbegebiets „Im Hauser Feld“ und umfasst zwei Grundstücke, beide im Eigentum der Gemeinde Neustetten. Das Wettbewerbsgrundstück ist derzeit unbebaut. Die Durchschnittshöhe liegt auf 455 m ü. NN. Laut Bebauungsplan sind im Gewerbegebiet max. 2 Vollgeschosse zulässig. Das Raumprogramm sieht eine Fahrzeughalle mit mind. 4,5m lichter Höhe für insgesamt 4 Stellplätze mit 12,5m Länge (Breite 2x4,5m, 5m und 7m) vor, sowie eine Waschhalle (Stellplatz 6,50m x 12,50m), Werkstattbereich, und einen Alarm-, Schulungs- und Sozialbereich für die Feuerwehr vor. Die Errichtung des Übungsturm ist optional, und wird unter Umständen erst in einem 2. Bauschnitt umgesetzt. Das Gebäude soll in Massivbauweise oder, wenn wirtschaftlich sinnvoll, in Hybridbauweise errichtet werden. Insgesamt beträgt die NUF ca. 1170m², davon ca. 344m² für Fahrzeughalle und Waschhalle. Die neuen Dachflächen können zur Rückhaltung von Regenwasser in Form von Gründächern angedacht werden. Dieses Potential sollte im engen Zusammenhang mit möglichen Fotovol-taikanlagen stehen und entsprechend aufgezeigt werden. Gewünscht sind Vorschläge zur Energiebedarfsdeckung des Neubaus durch erneuerbare Energien. Hierzu sollten folgende Punkte beachtet werden: - Aufbauten auf dem Dach wie Lüfter, Anlagentechnik, Kamine usw. möglichst im nördlichen Bereich oder im äußeren Bereich errichten, um die verschattete Fläche auf dem Dach so gering wie möglich zu halten - Bei der Planung der Dachfläche den maximal möglichen Platz für PV-Module vorsehen. Unterbrechungen der freien Dachfläche möglichst geringhalten bzw. auf einige wenige Stellen konzentrieren - Statische Belastung durch die PV-Anlage, von ca. 20 kg je Quadratmeter PV-Systemfläche vorsehen. Die Ausloberin nennt eine Zielgröße für die Gesamtkosten von ca. 6,6 Mio. Euro brutto in den Kostengruppen 200 bis 700. Fördermittel sind bereits beantragt. Die Prüfung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens nach § 9 Absatz 2 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaGBW) für Hochbaumaßnahmen sind nachzuweisen. Planungsbeginn KW 27/2025, Baufertigstellung angestrebt für Herbst 2027. Zusatz TGA: Ziel ist, dass ein möglichst hoher Anteil erneuerbarer Energien für die Bedarfsdeckung bereit-gestellt werden kann. Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das Gebäude-Energien-Gesetz (GEG) dar. Die Versorgung des Gewerbegebiets mit Wasser, Strom und Telekommunikation ist gesichert. Ein Anschluss an ein Fernwärmenetz ist nicht vorhanden. Die Leitungspläne werden in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die Entsorgung von Schmutz- und Oberflächenwasser erfolgt in einem Trennsystem. Die Abwasserentsorgung kann über das bestehende Kanalnetz im Osten erfolgen. Da auch ein Waschplatz zur Reinigung der Fahrzeuge vorgesehen ist, wird die Errichtung einer Leichtflüssigkeitsabscheideanlage erforderlich. Das Oberflächenwasser wird gedrosselt in einen Regenwasserkanal geführt. Auf Grund des Wasserschutzgebietes „Bronnbachquelle“ wird festgesetzt, dass die Versickerung des Oberflächenwassers (auch der Dachflächen) auf allen öffentlichen und privaten nicht befestigten Grundstücksflächen, so weit wie möglich, erfolgen muss. Die Weiterverwendung von Regenwasser als Brauchwasser oder die Rückführung unbelasteten Regenwassers in den natürlichen Wasserkreislauf sowie die Reduzierung der Abflussmengen auf dem Grundstück durch Rückhaltung (Zisterne) und Verdunstung vor Ort ist zu berücksichtigen. Generell ist eine möglichst hohe Versickerung bzw. Rückhaltung auf dem Grundstück zu erzielen. Bauliche Voraussetzungen für die Regen- und Grauwassernutzung in dem Gebäude und insbesondere zur Bewässerung der Freiflächen sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4+5 (Elektro), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Planung der Fotovoltaik-Anlage ist ebenfalls Bestandteil der Fachplanung TGA (ELT). Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA (HLS) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1