Beschreibung
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Die Aufgabenbeschreibung ist unter Punkt 2.1 (Verfahren) der Bekanntmachung einsehbar. Gegenstand der Beauftragung Gegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI. (§ 33 ff HOAI 2021) Die Auftragsvergabe erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 5-9 Auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht kein Anspruch. Das bewilligte Vorhaben wird im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 15.09.2027 durchgeführt (bauliche Durchführung). Die bewilligte Zuwendung wird im Zeitraum vom 16.12.2024 bis 31.12.2028 bereitgestellt (Mittelabruf). Nach der aktuellen Einschätzung ist keine Genehmigungsplanung erforderlich. Einschätzung der betreffenden Kostengruppen Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) mit den Gewerken Fenster/Außentüren, Sonnenschutzanlagen, Wärmedämmsysteme (Putz- und Stuckarbeiten) Dachdecker- und Klempnerarbeiten (Dämmung der oberen Geschossdecke, Anpassung der Dachränder im Zuge WDVS), Gerüstbauarbeiten, einschl. Sicherheits- und Baustelleneinrichtung sowie Klein- und Nebengewerke; Kostengruppe 400 (technische Anlagen) mit den Gewerken Heizung-/Sanitärarbeiten für Wärmeversorgungsanlagen, Wärmeverteilnetz, Raumheizflächen Einschätzung der Honorarbezugssumme KG 300: Kostenschätzung rd. 715.000 € netto KG 400: Kostenschätzung rd. 150.000 € netto Einschätzung der Grundleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 mit 96 % der Leistungsphasen 1-9 (ohne LPH 4 und Reduzierung der LPH 7) Laut Objektliste Innenräume: Honorarzone III, Mittelsatz (Festwerte) Umbauzuschlag 20%, Nebenkosten: 5% (Orientierungswerte) Hinweis: Die geforderten Prozente der Leistungsphasen, die Honorarzone und der Honorarsatz dürfen bei der Angebotserstellung nicht verändert werden. Der Umbauzuschlag und der Nebenkostenzuschlag sind Orientierungswerte und können bei Angebotserstellung angepasst werden. Ferner dürfen sich Preisunterschiede nur über die allgemeinen Zu- und Abschläge abbilden. Die Honorartafel zu § 35 HOAI 2021 soll zur Anwendung kommen. Das gesetzliche Preisrecht der HOAI 2021 ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch ist eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI 2021 beabsichtigt. Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2021 keine Anwendung. Die Prozentsätze der Grundleistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2021 werden mit 96 % wie folgt vorgegeben: LPH 1 (Grundlagenermittlung): 2% LPH 2 (Vorplanung): 7% LPH 3 (Entwurfsplanung): 15% LPH 4 (Genehmigungsplanung): - LPH 5 (Ausführungsplanung): 25% LPH 6 (Vorbereitung Vergabe): 10% LPH 7 (Mitwirkung Vergabe): 3% LPH 8 (Objektüberwachung): 32% LPH 9 (Objektbetreuung): 2% Gebäudebestandsdaten Allgemeine Angaben zum Gebäude Baujahr: ca. 1950 Baujahr Wärmeerzeugung: 2000 Baujahr Brenner: 2000 Baujahr Raumluftgeräte: 2024 Gebäudeart: Nicht-Wohngebäude Gebäudetyp: Bestandsgebäude Angaben zur Gebäudegeometrie (zur Bestimmung der Standardleitungslängen) Vollgeschosse 3 Geschosshöhe: 3,30 m Charakteristische Breite B: 10,00 m Charakteristische Länge L: 35,00 m Nettogrundfl, NGF: 893 m² Hüllfläche: 1.441 m² Vol. (automatisch aus Zonen-Nettovolumen) Ve: 2.837 m³ Luftvolumen V: 2.269 m³ Zonen: 1. Klassenzimmer (Schule).: 632,83 m², 70,85%, Hüllfläche: 1.007,84 m², Konditionierung: Heizung und Beleuchtung 2. WC und Sanitärräume: 27,68 m², 3,10%, Hüllfläche: 101,64 m², Konditionierung: Heizung + Beleuchtung + TWW 3. Verkehrsfläche: 185,02 m², 20,71%, Hüllfläche: 328,90, Konditionierung: Heizung + Beleuchtung 4. Lager: 47,65 m², 5,34 %, Hüllfläche 0, Konditionierung: Heizung + Beleuchtung