Vertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer)

Der AOK-Bundesverband eGbR hat im Auftrag und in Mandatierung der AOKs: Baden-Württemberg, Hessen, NordWest, Rheinland/Hamburg und Bremen/Bremerhaven die Absicht, einen neuen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer) zu schließen. Vertragsgegenstand ist die mehrkostenfreie …

CPV: 33196000 Pomoce medyczne
Miejsce wykonania:
Vertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer)
Miejsce udzielenia zamówienia:
AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Numer nagrody:
32.04.01/32.09.01

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers : Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer)
Beschreibung : Der AOK-Bundesverband eGbR hat im Auftrag und in Mandatierung der AOKs: Baden-Württemberg, Hessen, NordWest, Rheinland/Hamburg und Bremen/Bremerhaven die Absicht, einen neuen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer) zu schließen. Vertragsgegenstand ist die mehrkostenfreie Versorgung der Versicherten der AOKs: Baden-Württemberg, Hessen, NordWest, Rheinland/Hamburg und Bremen/Bremerhaven mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer) entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung und aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Wenn Sie als Leistungserbringer oder Verband Interesse an einem entsprechenden Vertragsabschluss haben, senden Sie bitte die Interessensbekundung vollständig ausgefüllt bis zum 07.02.2025 an die: AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts Geschäftsbereich Versorgung Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin Germany oder per E-Mail an frank.rudolf@bv.aok.de Interessenten für Vertragsverhandlungen erhalten die Vertragsunterlagen sowie ein strukturiertes Angebotsblatt zur Abgabe ihres Angebotes.
Kennung des Verfahrens : ffe04272-7cff-405d-81a0-ac9acf94a4e1
Interne Kennung : 32.04.01/32.09.01
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens : Vertragsschlussabsicht: Vertrag über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer) der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag und in Mandatierung der AOKs: Baden-Württemberg, Hessen, NordWest, Rheinland/Hamburg und Bremen/Bremerhaven und dem dazugehörigen Zubehör und Verbrauchsmaterial im Sinne einer vollumfänglichen Versorgung entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die produktgruppenspezifischen Anforderungen des Hilfmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen. Diese sind abrufbar unter https:// hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOKs: Baden-Württemberg, Hessen, NordWest, Rheinland/Hamburg und Bremen/Bremerhaven oder eine bestimmte Abgabemenge. Versorgende Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33196000 Medizinische Hilfsmittel

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 300

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts. Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundungen über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem in der Vergabebekanntmachung genannten Termin noch an die Kontaktstelle übermittelt werden. Für die Bekanntmachung wird dieses Formular genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Es handelt sich bei der Bekanntmachung nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Rechtsgrundlage :
Andere
§ 127 Absatz 1 Satz 6 Fünftes Sozialgesetzbuch

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer) der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag und in Mandatierung der AOKs: Baden-Württemberg, Hessen, NordWest, Rheinland/Hamburg und Bremen/Bremerhaven.
Beschreibung : Vertragsschlussabsicht: Vertrag über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer) der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag und in Mandatierung der AOKs: Baden-Württemberg, Hessen, NordWest, Rheinland/Hamburg und Bremen/Bremerhaven und dem dazugehörigen Zubehör und Verbrauchsmaterial im Sinne einer vollumfänglichen Versorgung entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils aktuellen Fassung. Dieses ist abrufbar unter https://hilfsmittel.gkvspitzenverband.de/krankenversicherung/ hilfs-mittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOKs: Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Nordwest, Rheinland-Hamburg und Bremen/Bremerhaven oder eine bestimmte Abgabe-menge. Versorgende Vertragspartner können nur Leistungserbringer werden, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen und den Nachweis mittels eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) liefern können. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Abs. 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Interessensbekundungen über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen nach § 127 Abs. 1 SGB V können auch nach dem in der Vergabebekanntmachung genannten Termin noch an die Kontaktstelle übermittelt wer-den. Für die Bekanntmachung wird dieses Formular genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Es handelt sich bei der Bekanntmachung nicht um ein Ver-handlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Interne Kennung : Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbe-triebene Schulterbewegungstrainer) der AOK-Bundesverband eGbR im Auftrag und in Mandatierung der AOKs: Baden-Württemberg, Hessen, NordWest, Rheinland/Hamburg und Bremen/Bremerhaven.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33196000 Medizinische Hilfsmittel

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Überprüfungsstelle: AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Beschreibung: Der Leistungserbringer muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen und eine gültige Präqualifizierung in Bezug auf die Versorgung mit fremdkraftbetriebenen Bewegungsschienen der Produktuntergruppen 32.04.01. (fremdkraftbetriebene Kniebewegungstrainer) und 32.09.01. (fremdkraftbetriebene Schulterbewegungstrainer) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V nachweisen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter https://www.gkvspitzenverband.de/ krankenversiche-rung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp abrufbar.

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Nicht zulässig
Begründung, warum eine elektronische Einreichung nicht möglich ist : Schutz besonders sensibler Informationen
Beschreibung : Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 SGB V, die durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Abs. 1a und Absatz 2 SGB V nachgewiesen werden muss.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen : 07/02/2025 23:59 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Informationen über die Überprüfungsfristen : Überprüfungsstelle: AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Überprüfungsstelle : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
TED eSender : Publications Office of the European Union

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK-Bundesverband eGbR – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer : DE168368778
Abteilung : Geschäftsbereich Versorgung, Referat Heil- und Hilfsmittel, Rettungsdienst/Fahrkosten
Postanschrift : AOK-Bundesverband Rosenthaler Straße 31
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10178
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Frank Rudolf
Telefon : 004930346462220
Fax : 00493034646302220
Internetadresse : https://www.aok.de/gp/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 32af3fb4-10a7-4390-80aa-3759b7d65df1 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/01/2025 10:44 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00012214-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 6/2025
Datum der Veröffentlichung : 09/01/2025