Zusätzliche Informationen
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I) OBJEKTIVE TEILNAHMEREGELN . Hinweis: Nachfolgende Vorgaben sind bereits in Stufe 1 des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) zu beachten. . (0) VON DER TEILNAHME AUSGESCHLOSSENE WIRTSCHAFTSTEILNEHMER Es darf keine unmittelbare oder mittelbarer wirtschaftliche Verbindung irgendeiner Art zu einem Versicherungsunternehmen i.S.v. § 15 AktG bestehen. Das gilt für Einzelbewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer. Hierzu wird eine Eigenerklärung gefordert. Siehe Ziffer 5.1.9, I.11. . (1) VERWENDUNG DES TEILNAHMEFORMULARS Es wird ein Teilnahmeformular zur Verfügung gestellt, abrufbar über die Internetadresse unter Ziffer 5.1.11 (Internetadresse der Auftragsunterlagen). Die Bewerbung (= der Teilnahmeantrag) hat zwingend unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Teilnahmeformular, einschließlich der ebenfalls veröffentlichten Anlagen (ebenfalls Formulare) zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Jedes Unternehmen, dass an einer Bewerbung beteiligt ist, sei in der Funktion als - (Einzel)Bewerber, - Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, - Unterauftragnehmer - und/oder Eignungsverleiher hat ein separates Teilnahmeformular auszufüllen und im Formular seine Funktion (siehe Aufzählung vorstehend) anzugeben. Die Einreichung sämtlicher ausgefüllter Teilnahmeformular(e) erfolgt durch den Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften durch den Bevollmächtigten der Bewerbergemeinschaft. Für die an einer Bewerbung/einem Teilnahmeantrag beteiligten Unternehmen ist die entsprechende Fassung des Teilnahmeformulars inkl. der veröffentlichten Anlagen zu verwenden: Teilnaheformular_Einzebewerber_und_Bewerbergemeinschaftsbevollmächtigter Teilnahmeformular_Bewerbergemeinschaftsmitglied_(außer Bevollmächtigter) Teilnahmeformular_Eignugnsverleiher_und_Unterauftragnehmer Anlage 1 - Teilnahmeformular_Unternehmensreferenzen Anlage 2 - Teilnahmeformular_Fachkraft Gesamtprojektleitung Anlage 3 - Teilnahmeformular_Fachkraft Versicherungsrecht Anlage 4 - Teilnahmeformular_Fachkraft Haftpflichtschäden Anlagen für die Angabe von Fachkräften Nähere Erläuterungen hierzu siehe Ziffer 7.2.1 Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb sowie in den entsprechenden Fassungen der oben genannten drei Fassungen des Teilnahmeformulars. . (2) TEILNAHMEANTRÄGE VON BEWERBERGEMEINSCHAFTEN Im Rahmen der vergaberechtlichen Vorgaben sind Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften zulässig. Für den Fall der Eingehung einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist zwingend von jedem Mitglied der BG eine BG-Erklärung einzureichen. Die abgegebene Erklärung muss mindestens folgenden Inhalt haben: - Kurzbezeichnung der BG, - Bezeichnung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, - Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der BG, - Benennung des bevollmächtigten Vertreters der BG, - Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der BG während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, - Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - Erklärung, dass alle Mitglieder der BG im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL H, I.8 DES TEILNAHMEFORMULARS zu verwenden. . (3) NACHWEIS DER EIGNUNG MITTELS EIGNUNGSLEIHE UND EINSATZ VON UNTERAUFTRAGNEHMERN . (a) ALLGEMEINES Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "II" beginnen) oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 5.1.9 - Kriterien, die mit "III" beginnen) auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen diesem Unternehmen und dem Bewerber/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/der Bewerbergemeinschaft bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Unternehmen gelten als "Eignungsverleiher". Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber/einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein jeweils konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Auch selbstständig tätige Freiberufler - die nicht Mitarbeiter des Bewerbers sind - und die als Fachkräfte verbindlich zugesagt werden, sind Eignungsverleiher. . (b) BENENNUNG VON EIGNUGNSVERLEIHERN Falls eine Eignungsleihe erfolgt, muss durch den Bewerber / das bevollmächtigte Mitglied einer Bewerbergemeinschaft der Eignungsverleiher bezeichnet werden. Es ist zudem erforderlich, dass bezeichnet wird, in Bezug auf welches Eignungskriterium die Eignungsleihe erfolgt. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, I.9 DES TEILNAHMEFORMULARS zu verwenden. . (c) BENENNUNG VON UNTERAUFTRAGNEHMER UND BEZEICHNUNG DER VORGESEHENEN TÄTIGKEITEN Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist erforderlich: - Der Bewerber/der Bevollmächtigte einer Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, ob und für welche Tätigkeiten im Auftragsfall beabsichtigt ist, Unterauftragnehmer einzusetzen. - Unterauftragnehmer sind - soweit bereits bekannt -einschließlich der von ihnen zu erbringenden Tätigkeiten im Teilnahmeformular zu benennen. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL G, I.9 DES TEILNAHMEFORMULARS zu verwenden. . (d) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG VON EIGNUNGSVERLEIHERN Für den Fall der Eignungsleihe ist nachzuweisen, dass dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Eignungsverleihers tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorgelegt wird. Stützt sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert. Für die vorstehenden Angaben und Erklärungen ist der VORDRUCK IN TEIL I, I.10 DES TEILNAHMEFORMULARS zu verwenden. . II) OBJEKTIVE TEILNAHMEKRITERIEN, INSBES. AUSSCHLUSSGRÜNDE Neben Eignungskriterien werden in Bezug auf eine Teilnahme am Vergabeverfahren objektive Teilnahmekriterien (einschließlich möglicher Ausschlussgründe) geprüft. Diese sowie die hierfür erforderlichen Erklärungen und Angaben sind einzeln unter Ziffer 5.1.9 I.1 bis I.11 aufgeführt. . III) AUSWAHLKRITERIEN ZWECKS AUSWAHL DER BEWERBER FÜR DIE 2. STUFE (ANGEBOTS- UND VERHANDLUNGSPHASE) DES VERFAHRENS Es werden höchstens drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die sich durch den Nachweis ihrer Eignung anhand der Eignungskriterien, einschließlich Mindeststandards (vgl. Ziffer 5.1.9) qualifiziert haben. Sollten weniger als drei Bewerber die Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich Mindeststandards nachgewiesen haben, wird Vergabeverfahren auch mit weniger als drei Bewerbern auf Stufe 2 fortgesetzt. Sollten mehr als drei Bewerber die Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Mindeststandards nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl /Begrenzung der Bewerber, die für die 2. Stufe zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, aufgrund nachfolgender Auswahlmethodik: (1) Es werden gemäß der Auswahlkriterien unter Ziffer 5.1.9 dieser EU-Auftragsbekanntmachung insgesamt maximal 100 Punkte je Teilnahmeantrag / Bewerber vergeben. (2) Anhand der erreichten Punktzahl wird eine Rangordnung festgelegt. Bei Punktgleichheit teilen sich mehrere Bewerber einen Rang. (3) Bei der Auswahl für die 2. Stufe des Verfahrens (Angebotsaufforderung) werden nur die drei Bewerber auf den höchsten Rängen berücksichtigt. Durch Punktgleichheit auf einem der ersten beiden Ränge kann es somit dazu kommen, dass Bewerber auf Rang zwei oder drei nicht mehr berücksichtigt werden. (4) Kommt es durch Punktgleichheit auf einem der ersten drei Ränge dazu, dass der letzte zu berücksichtigende Rang mehrmals vergeben wird und würde dadurch die Höchstzahl von drei auszuwählenden Bewerbern überschritten, werden nur diejenigen Bewerber des letzten Ranges (bis zum Erreichen der Höchstzahl von drei) berücksichtigt, bei denen die gemäß Kriterium 5.1.9, III.5 zugesagte Fachkraft Gesamtprojektleitung die längste(n) Berufserfahrung(en) aufweist/aufweisen.