Versichertenzufriedenheitsbefragung - Fragebogenannahme und -verarbeitung, Datensatzerstellung und Datenübermittlung

Die Bedeutung von Patientenerfahrungen als Qualitätsmerkmal in der Gesundheitsversorgung wächst stetig. Um vergleichbare Informationen zur Patientenzufriedenheit abbilden zu können, wurde im Rahmen eines Projektes der AOKs mit der Universität Witten/Herdecke der Kurzfragebogen Versichertenzufriedenheitsbefragung (VeZuF) entwickelt, mit dem die Erfahrungen akutstationär versorgter Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt und Mütter nach der Entbindung …

CPV: 79300000 Badania rynkowe i ekonomiczne; ankietowanie i statystyka, 85000000 Usługi w zakresie zdrowia i opieki społecznej
Miejsce wykonania:
Versichertenzufriedenheitsbefragung - Fragebogenannahme und -verarbeitung, Datensatzerstellung und Datenübermittlung
Miejsce udzielenia zamówienia:
AOK Baden - Württemberg
Numer nagrody:
2024-12-30-MEH-DRA

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Baden - Württemberg
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Versichertenzufriedenheitsbefragung - Fragebogenannahme und -verarbeitung, Datensatzerstellung und Datenübermittlung
Beschreibung : Die Bedeutung von Patientenerfahrungen als Qualitätsmerkmal in der Gesundheitsversorgung wächst stetig. Um vergleichbare Informationen zur Patientenzufriedenheit abbilden zu können, wurde im Rahmen eines Projektes der AOKs mit der Universität Witten/Herdecke der Kurzfragebogen Versichertenzufriedenheitsbefragung (VeZuF) entwickelt, mit dem die Erfahrungen akutstationär versorgter Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt und Mütter nach der Entbindung nach einem einheitlichen Standard ermittelt werden können. Ziel der Durchführung der Patientenbefragung mit VeZuF und VeZuF-Geburt ist die Befragung von Versicherten nach einem Krankenhausaufenthalt mit einem einheitlichen Fragebogen und nach einer standardisierten Methodik sowie Darstellung der Ergebnisse im AOK-Gesundheitsnavigator. Damit soll den Versicherten und ihren behandelnden Ärzten eine informierte Entscheidung bei der Wahl einer für sie geeigneten Klinik ermöglicht werden. Gegenstand der Ausschreibung sind nur die Leistungen der Fragebogenannahme und -verarbeitung, die Erstellung und Plausibilitätsprüfung des Datensatzes mit den Rückmeldungen sowie die Übermittlung der anonymisierten Daten an die zentrale Stelle der Datenannahme sowie an die jeweilige AOK. Zusätzlich ist optional jeweils eine Liste der Pseudo-IDs zu einem vorgegebenen Zeitpunkt zu erstellen und der jeweiligen AOK zu übermitteln. Dies kann die jeweilige AOK gesondert beauftragen.
Kennung des Verfahrens : a7817f9d-4e41-495b-93ab-8e0ceba03c20
Interne Kennung : 2024-12-30-MEH-DRA_BüvA
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

2.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.3 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 718 920 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK59MR (I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Bundesrepublik Deutschland.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Versichertenzufriedenheitsbefragung - Fragebogenannahme und -verarbeitung, Datensatzerstellung und Datenübermittlung
Beschreibung : Versicherte werden in fünf Befragungswellen pro Jahr jeweils 2 bis 10 Wochen nach ihrem stationären Aufenthalt (VeZuF) bzw. 6 bis ca. 21 Wochen nach Krankenhausentlassung bei Entbindung (VeZuF-Geburt) angeschrieben. Die AOKs können optional nach 4 Wochen ein Erinnerungsschreiben inklusive Fragebogen versenden lassen. Versicherte haben die Möglichkeit, digital oder mittels Zurücksendung des Fragebogens zu antworten. Die digitale Befragung ist nicht Teil der Ausschreibung und für den weiteren Prozess benötigte Daten werden durch die jeweilige AOK zur Verfügung gestellt. Die postalischen und digitalen Antworten werden von dem zu beauftragenden Dienstleister um Doppelantworten bereinigt und zusammengeführt. Die Gesamtergebnisse zu den 39 Kernfragen (VeZuF) bzw. 37 Kernfragen (VeZuF-Geburt) und die soziodemographischen Angaben sind gemäß den Schnittstellenbeschreibungen für VeZuF und VeZuF-Geburt und den in Kapitel 6 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalten an die Datenannahmestelle und die jeweilige Auftraggeberin zu übermitteln. Leistungsgegenstand ist die Fragebogenannahme, elektronische Datenerfassung, ggf. Erstellung von Pseudo-ID-Listen, Datenannahme der Ergebnisse aus der digitalen Befragung, bereinigte Datensatzerstellung der Rückmeldungen mit Plausibilitätsprüfung, Datensatzerstellung zur Nutzung der Antwortoptionen und Versendung an die Datenannahmestelle sowie an die jeweilige Auftraggeberin.
Interne Kennung : 2024-12-30-MEH-DRA_BüvA

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens

5.1.2 Erfüllungsort

Land : Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Auftraggeberinnen haben das Recht, diesen Rahmenvertrag gemeinsam, vertreten durch den AOK-Bundesverband, zweimal jeweils um ein Jahr zu verlängern (längstens bis zum 28.02.2029). Die Option ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit schriftlich auszuüben.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der günstigste Gesamtpreis erhält den höchsten Punktwert von 100 Punkten. Alle weiteren Bieter erhalten eine Punktzahl mit einem prozentualen Abschlag. Dieser Abschlag ergibt sich aus der Differenz vom gewichteten Preis und dem des günstigsten Anbieters.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 0,6
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzept
Beschreibung : Die Wertung der Angebote erfolgt nach vorgegebenen Wertungskriterien mit jeweiliger Gewichtung. Die einzelnen Qualitätskriterien werden mit je maximal 3 Punkten bewertet. Die erreichten Punkte werden anteilsmäßig gewichtet und zu einem Gesamtergebnis Qualität (maximal 9 Punkte) addiert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 0,4
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK Baden - Württemberg -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : management consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : x
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2024-12-30-MEH-DRA
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 28/02/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK Baden - Württemberg
Registrierungsnummer : DE168368778
Postanschrift : Presselstraße 19
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70191
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7112593-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE811695320
Postanschrift : Carl-Wery-Str. 28
Stadt : München
Postleitzahl : 81739
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8962730-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer : DE192651227
Postanschrift : Hildesheimer Str. 273
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30519
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 05118701-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE275390265
Postanschrift : Brandenburger Straße 72
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14467
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8002650800
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE207055164
Postanschrift : Wanheimer Str. 72
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40468
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2118791-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer : DE271900642
Postanschrift : Virchowstraße 30
Stadt : Eisenberg
Postleitzahl : 67304
Land, Gliederung (NUTS) : Donnersbergkreis ( DEB3D )
Land : Deutschland
Telefon : +49 06351403-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Registrierungsnummer : DE256878834
Postanschrift : Sternplatz 7
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01067
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8002471001
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer : GsR634B
Postanschrift : Rosenthaler Str. 31
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10178
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3034646-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0009

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Fax : +49 2289499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0010

Offizielle Bezeichnung : management consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE187258320
Postanschrift : Am Oberen Luisenpark 15
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (0)621 728 488 0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0011

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 83924d00-1a47-4e8b-8e00-b448f51ca5a0 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/03/2025 11:04 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00169527-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 53/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/03/2025