Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal

Der Landkreis Karlsruhe und der Landkreis Heilbronn beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörden gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des …

CPV: 60112000 Usługi w zakresie publicznego transportu drogowego
Miejsce wykonania:
Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
Miejsce udzielenia zamówienia:
Landkreis Karlsruhe
Numer nagrody:

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Karlsruhe
Rechtsform der zuständigen Behörde : Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Heilbronn
Rechtsform der zuständigen Behörde : Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
Beschreibung : Der Landkreis Karlsruhe und der Landkreis Heilbronn beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörden gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Vergeben wird auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie On Demand-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel "Kraichtal" für zehn Jahre. Das Linienbündel besteht aktuell aus den Buslinien 134, 135, 136, 137, 138, 139 und 149, deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden kann. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2026 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation (Vorabbekanntmachung) im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren Zeitpunkt eine ergänzende Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PBefG in Form einer Berichtigung veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Die vorliegende Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monatsfrist wird erst mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt. - 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Kraichtal“ (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im Rahmen der o. g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert. - 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Bündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. - 4. Vertragslaufzeit: Betriebsbeginn ist der Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre (ab Betriebsbeginn). - 5. Klarstellung Verfahrensart: Die Angabe unter „Verfahrensart“ wird im Formular automatisch voreingetragen und trifft nicht zu. Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens.
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Kraichtal
Beschreibung : Das Linienbündel besteht aktuell aus den folgenden Buslinien: 134 Ö string en – Odenheim – Tiefenbach – Eichelberg – Elsenz; 135 Neuenbürg – Oberöwisheim; 136 Oberacker – Münzesheim; 137 Bahnbrücken Ort – Bahnbrücken; 138 Landshausen – Menzingen; 139 Landshausen – Menzingen – Gochsheim – Münzesheim – Neuenbürg; 149 Gochsheim – Flehingen – Oberderdingen (Weiterführung noch offen). Deren aktuelles Fahrplanangebot kann über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden. Die Linie 149 befindet sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorinformation im Probebetrieb. Eine Entscheidung über eine Weiterführung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die o. g. ergänzende Vorinformation wird nähere Informationen über die Weiterführung beinhalten. Abgesehen davon, soll der Leistungsumfang im Buslinienbetrieb – außer in den Schwachlastzeiten (s. u.) – mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien können vereinzelt noch Anpassungen hinsichtlich der Fahrzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume, Linienwege und Kapazitäten erfolgen. Auch die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft, ebenso wie die Einrichtung weiterer bzw. die Verlegung bestehender Haltestellen. Angebotsänderungen werden insbesondere auch vor dem Hintergrund der neuen Lukas-Schule in Landshausen geprüft. Zudem bestehen Überlegungen, zwischen Odenheim und Menzingen eine neue Linie zu ergänzen. Außerdem wird geprüft, ob die Linien 134 und 138 nach Eppingen verlängert werden. Auch hierzu wird die o. g. ergänzende Vorinformation nähere Informationen enthalten. Zur Ergänzung des Busangebots in den Schwachlastzeiten ist ab Betriebsbeginn, voraussichtlich in Teilen des Linienbündels, ein On Demand-Bediengebiet einzurichten. Der On Demand-Verkehr gem. § 44 PBefG soll das Busangebot in den Schwachlastzeiten ergänzen bzw. sukzessive ersetzen. Die notwendige Software für die Disposition der On Demand-Verkehre wird vom KVV gestellt. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zum Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben enthalten. Nähere Informationen zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen des Linienbündels wird die o. g. ergänzende Vorinformation enthalten.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Städte Kraichtal, Oberderdingen und Ö string en

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heilbronn, Landkreis ( DE118 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Stadt Eppingen

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit : 13/12/2036

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Karlsruhe -

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08215-A4990-92
Postanschrift : Kriegsstraße 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Telefon : 0721 936 64200
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Heilbronn
Registrierungsnummer : 08125-A8068-88
Postanschrift : Lerchenstraße 40
Stadt : Heilbronn
Postleitzahl : 74072
Land, Gliederung (NUTS) : Heilbronn, Landkreis ( DE118 )
Land : Deutschland
Telefon : 07131 994370
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 27fbc200-1cdc-4209-9bfc-d885c353082f - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/02/2025 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00080303-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 25/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/02/2025