Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Reinigungsleistungen für den Direktionsbereich Bundespolizei See in Neustadt i. H., Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock

Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für den Direktionsbereich Bundespolizei See in Neustadt i.H. Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Unterhalts- und Grundreinigung für den Direktionsbereich Bundespolizei See in Neustadt i.H. Bei der zu reinigenden Liegenschaft handelt es sich um ein Teil eines größeren Gebäudekomplexes, welcher sich in Benutzung des …

CPV: 90911200 Usługi sprzątania budynków
Miejsce wykonania:
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Reinigungsleistungen für den Direktionsbereich Bundespolizei See in Neustadt i. H., Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock
Miejsce udzielenia zamówienia:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Numer nagrody:
VOEK 330-24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Reinigungsleistungen für den Direktionsbereich Bundespolizei See in Neustadt i. H., Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock
Beschreibung : Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen für den Direktionsbereich Bundespolizei See in Neustadt i.H.
Kennung des Verfahrens : 82780ec9-4150-43a1-abfa-5be5d552bad4
Interne Kennung : VOEK 330-24
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Neustadt i.H.
Postleitzahl : 23730
Land, Gliederung (NUTS) : Ostholstein ( DEF08 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 27.01.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 24.01.2025 vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 27.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Den Reinigungskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können die Reinigungskräfte des Auftragnehmers polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit „Vornamen, Namen und Geburtsdatum sowie Staatsangehörigkeit“ anzumelden. Die Bundespolizei kann die Reinigungskräfte des Auftragnehmers, die sich nach der Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten herausstellen, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die allgemeine Zugangskontrolle obliegt der Bundeswehr/Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besonderen Sicherheitsanforderungen: a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass sie die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung : Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Unterhalts- und Grundreinigung für den Direktionsbereich Bundespolizei See in Neustadt i.H. Bei der zu reinigenden Liegenschaft handelt es sich um ein Teil eines größeren Gebäudekomplexes, welcher sich in Benutzung des Direktionsbereichs Bundespolizei See befindet. Die zu reinigenden Flächen umschließen neben Verwaltungs- und Lehrbereiche auch zahlreiche Unterkünfte. Die Reinigung umfasst eine Reinigungsgrundfläche von 16.859,23 m² und eine jährliche Unterhaltsreinigungsfläche von 1.404.942,25 m².
Interne Kennung : VOEK 330-24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Wieksbergstr. 54/0
Stadt : Neustadt i.H.
Postleitzahl : 23730
Land, Gliederung (NUTS) : Ostholstein ( DEF08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 27.01.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 24.01.2025 vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform ( www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 27.01.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr 4) Den Reinigungskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können die Reinigungskräfte des Auftragnehmers polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit „Vornamen, Namen und Geburtsdatum sowie Staatsangehörigkeit“ anzumelden. Die Bundespolizei kann die Reinigungskräfte des Auftragnehmers, die sich nach der Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten herausstellen, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Die allgemeine Zugangskontrolle obliegt der Bundeswehr/Marine. Zu dessen Schutz ergeben sich folgende besonderen Sicherheitsanforderungen: a) Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes mit besonderen Sicherheitsrisiken (gem. aktueller Staatenliste im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, Anlage C-03.3) erhalten keinen Zugang zur Liegenschaft und können daher für eine Leistungserbringung nicht eingesetzt werden. b) Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU, das nicht auf der unter a) erwähnten Staatenliste (in der jeweils aktuellen Fassung) steht, entscheidet die Marine im Einzelfall über eine Zugangsgewährung zur Liegenschaft. Dazu sind die Personalien der betreffenden Person der Auftraggeberin mind. 5 Werktage vor dem geplanten Einsatz auf der fraglichen Liegenschaft per Mail mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass sie die o.g. personenbezogenen Daten an die Bundeswehrverwaltung zwecks Prüfung weitergeben werden.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Wertungspreis (Unterhaltsreinigung) : Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnetto-preise der Reinigungsbereiche in der Unterhaltsreinigung sowie eventueller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Das An-gebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Angebote erhalten nach Maß-gabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (niedrigster Wertungspreis / zu bewertender Wertungspreis). Die resultierende Punktwerte werden auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 0,7
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Angebotene Reinigungsstunden: Als angebotene Reinigungsstunden wird die Summe der jährli-chen Reinigungsstunden der Raumgruppen laut Preisblatt gewer-tet. Das Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstun-den erhält die maximal mögliche Punktzahl. Die anderen Ange-bote erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entspre-chend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertendes Angebot) = maximale Punktzahl x (zu bewertende angebotene Anzahl an Reinigungsstunden / höchste angebotene Anzahl an Reinigungsstunden). Die resultierende Punktwerte werden auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundet. Die Gewichtung der einzelnen Raumgruppen innerhalb des Zuschlagskriteriums entspricht den jährlichen Reinigungsflächenan-teilen, wie sie sich auf dem Preisblatt darstellen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 0,3
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 214 915,09 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
Sonstige Begründung : -

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hentrich GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot Hentrich GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Auftrag Hentrich GmbH

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer : 991-80032-33
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Verdingung
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : 022894990
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Hentrich GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 112598759
Stadt : Stadtallendorf
Postleitzahl : 35260
Land, Gliederung (NUTS) : Marburg-Biedenkopf ( DE724 )
Land : Deutschland
Telefon : 06428 5048
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : efbaf535-e5c9-4cb0-a903-e4499673d4ed - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/04/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00246481-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 74/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/04/2025