Beschreibung
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Die Stadt Jüterbog schreibt die Planungsleistungen eines Generalplaners für eine behutsame und nachhaltige Neugestaltung der Freiflächen nördlich vom Kloster im Ortsteil Kloster Zinna aus. Zugleich sollen auch weitere Teilflächen der Freianlagen im direkten Umfeld der Klosteranlagen mitgestaltet werden. Der aus dem Zisterzienserkloster hervorgehender Ort liegt am Nordrand des Flämings in der sumpfigen Nuthe-Niederung, ca. 3 km nördlich von Jüterbog. Ab 1764 entstand hier eine städtische Siedlung, die 1872 mit dem Kloster hervorgegangenen Amtsbereich vereinigt wurde und seit 1902 den Namen Kloster Zinna führt. Das Plangebiet ist ca. 4,5 ha groß und gilt vollständig als Denkmal mit Flächencharakter. Weiterhin befindet sich dieses größtenteils in der Städtebau-Förderkulisse "Klosteranlagen und Gut Kaltenhausen" und im Sanierungsgebiet mit Maßnahmenkatalog "Klosteranlagen und Gut Kaltenhausen". Das Gebiet ist durch sehr hohe Grundwasserstände gekennzeichnet und gilt teilweise als Hochwasserrisikogebiet. Das zu gestaltende Areal soll im Ergebnis verschiedenen Nutzungen zur Verfügung stehen, wie Fuß- und Radwege, Aufenthaltsflächen, Grünflächen, Wasserflächen sowie Spiel-, Sport- und Erholungsflächen. Der besondere Umgang mit dem Bestand wird vorausgesetzt. Das betrifft den Baumbestand, die Moorböden, sowie archäologische Gegebenheiten wie z.B. denkmalgeschützte Mauern. Die Leistungen für die Planung- und Baudurchführung sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Beauftragt werden sollen Planungsleistungen der - Freianlagenplanung (Generalplaner) gem. § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11, Leistungsphasen 1-9 - Fachplanung von Ingenieurbauwerken gem. § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, je nach Erfordernis - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, je nach Erfordernis PLANUNGSINHALTE: -Geh- und Radwege, Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheiten, Treppen, Wiederherstellung historischer Mauern, Brücke, Stege, Wasserdurchlässe, Müllstellplatz, Einfriedungen, Spiel- und Sportflächen -Rasen- und Wiesenflächen, naturnaher Erlebnisbruchwald, Strauch- und Baumpflanzungen -Wasserflächen und Wassergräben, Retentionsflächen, Wasserdurchlässe -Ausstattung: Sitzbänke, Abfallbehälter, Sport- und Spielgeräte -Bewertung der Eingriffe und Ermittlung vom notwendigen Ausgleich/Ersatzmaßnahmen -Koordination -Öffentlichekeitsbeteiligung, Vorstellung der Planung in den politischen Gremien Je nach Erfordernis sollen weitere Leistungen beauftragt werden wie z.B. Vermessung, Baugrundgutachten, hydraulische Berechnungen, Archäologische Bauforschung/Baubegleitung... Die vorläufigen Kosten der Baumaßnahmen (ohne Nebenkosten) belaufen sich aktuell auf ca. 1.150.000 Euro brutto. Das Vorhaben ist der Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI, Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen, zuzuordnen. Vorläufiger Zeitplan: - Vorplanung bis September 2025 - Entwurf bis Dezember 2025 - Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe bis September 2026. - Umsetzung 2027 - 2028