Unterhalts-, Grund-, Glasreinigung, Sanitärverbrauchsmaterialien, Schmutzfangmattentausch, Wirtschaftsleistungen Bad Salzungen

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien, Schmutzfangmattentausch und Wirtschaftsleistungen in verschiedenen Objekten der Stadt Bad Salzungen Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Schmutzfangmattentausch Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Bad Salzungen

CPV: 90911000 Usługi sprzątania/czyszczenia miejsc noclegowych, budynków i okien, 90911200 Usługi sprzątania budynków, 90911300 Usługi czyszczenia okien
Miejsce wykonania:
Unterhalts-, Grund-, Glasreinigung, Sanitärverbrauchsmaterialien, Schmutzfangmattentausch, Wirtschaftsleistungen Bad Salzungen
Miejsce udzielenia zamówienia:
Stadt Bad Salzungen
Numer nagrody:
Los 1

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bad Salzungen
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Unterhalts-, Grund-, Glasreinigung, Sanitärverbrauchsmaterialien, Schmutzfangmattentausch, Wirtschaftsleistungen Bad Salzungen
Beschreibung : Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien, Schmutzfangmattentausch und Wirtschaftsleistungen in verschiedenen Objekten der Stadt Bad Salzungen
Kennung des Verfahrens : b1000000-c0de-4000-a000-00d456445255
Vorherige Bekanntmachung : 768342-2024
Interne Kennung : D456445255
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Wartburgkreis ( DEG0P )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen
Beschreibung : Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen
Interne Kennung : Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bad Salzungen
Postleitzahl : 36433
Land, Gliederung (NUTS) : Wartburgkreis ( DEG0P )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Eine Verlängerung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen einmalig um maximal 12 Monate.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 768342-2024

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (60 Prozent)
Beschreibung : Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (40 Prozent)
Beschreibung : jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Freistaat Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen
Beschreibung : Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen
Interne Kennung : Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bad Salzungen
Postleitzahl : 36433
Land, Gliederung (NUTS) : Wartburgkreis ( DEG0P )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Eine Verlängerung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen einmalig um maximal 12 Monate.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 768342-2024

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (60 Prozent)
Beschreibung : Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (40 Prozent)
Beschreibung : jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Freistaat Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Schmutzfangmattentausch
Beschreibung : Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Schmutzfangmattentausch
Interne Kennung : Los 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bad Salzungen
Postleitzahl : 36433
Land, Gliederung (NUTS) : Wartburgkreis ( DEG0P )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Eine Verlängerung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen einmalig um maximal 12 Monate.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 768342-2024

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (60 Prozent)
Beschreibung : Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (40 Prozent)
Beschreibung : jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Freistaat Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Los 4 Glasreinigung
Beschreibung : Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Bad Salzungen
Interne Kennung : Los 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bad Salzungen
Postleitzahl : 36433
Land, Gliederung (NUTS) : Wartburgkreis ( DEG0P )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben : Eine Verlängerung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Besonderen Vertragsbedingungen einmalig um maximal 12 Monate.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 768342-2024

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (100 Prozent)
Beschreibung : Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Freistaat Thüringen
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert des Ergebnisses : 0,01 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen
Datum des Vertragsabschlusses : 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert des Ergebnisses : 0,01 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Wirtschaftsleistungen
Datum des Vertragsabschlusses : 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Russek + Burkhard GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Schmutzfangmattentausch
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert des Ergebnisses : 0,01 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung sowie Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und Schmutzfangmattentausch
Datum des Vertragsabschlusses : 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Putzteufel GmbH Glas- und Gebäudereinigung
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 4 Glasreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert des Ergebnisses : 0,01 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 4 Glasreinigung
Datum des Vertragsabschlusses : 14/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bad Salzungen
Registrierungsnummer : t: 03695671363
Abteilung : FD Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Postanschrift : Ratsstraße 2
Stadt : Bad Salzungen
Postleitzahl : 36433
Land, Gliederung (NUTS) : Wartburgkreis ( DEG0P )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Herr Tschierschke
Telefon : +49(3695)671-363
Fax : +49(3695)671-363
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Freistaat Thüringen
Registrierungsnummer : t:0361573321254
Postanschrift : Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt : Weimar
Postleitzahl : 99423
Land, Gliederung (NUTS) : Weimar, Kreisfreie Stadt ( DEG05 )
Land : Deutschland
Telefon : +49(361)57332-1254
Fax : +49(361)57332-1059
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Serval Gebäudemanagement und Industrietechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : t: 037527273
Stadt : Zwickau
Postleitzahl : 08056
Land, Gliederung (NUTS) : Zwickau ( DED45 )
Land : Deutschland
Telefon : 0375 2727 3
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Russek + Burkhard GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : t: 0369182200
Stadt : Eisenach
Postleitzahl : 99817
Land, Gliederung (NUTS) : Wartburgkreis ( DEG0P )
Land : Deutschland
Telefon : 03691 82 200
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Putzteufel GmbH Glas- und Gebäudereinigung
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : t: 0368369360
Stadt : Schmalkalden
Postleitzahl : 98574
Land, Gliederung (NUTS) : Schmalkalden-Meiningen ( DEG0B )
Land : Deutschland
Telefon : 03683 6936 0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0004

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b1db9ddf-99ac-4077-b6cc-b95e4b4cbc21 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 06/03/2025 09:34 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00151277-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 47/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/03/2025