Zusätzliche Informationen
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Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA Nach dem Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA gelten folgende Vorschriften: Laut § 8 (1) TVergG LSA werden nur noch vorzulegende Erklärungen und Nachweise von demjenigen Bieter verlangt, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Laut § 8 (3) TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass der Bestbieter die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 5 Werktagen einreichen muss, verstreicht diese Frist muss der Bestbieter von der Wertung ausgeschlossen werden, lt. § 8 (4) TVerG LSA. Die Erklärungen und Nachweise, die im Original vorliegen müssen, sind auf dem Postweg einzureichen. Alle weiteren Unterlagen können per Mail bzw. Vergabemanager eingereicht werden. Gemäß § 11 (1) TVergG LSA dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgeltes zu gewähren, die 1. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetz gebunden ist oder der nach dem Tarifvertrags-gesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder 2. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt. Gemäß § 11 (3) des TVergG LSA ist bei der Ausführung der Leistung ein nach Maßgabe des Satzes 2 zu berechnendes Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches Mindeststundenentgelt) zu zahlen. Dieser Vergabemindestlohn berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereiches des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes findet § 22 Abs. 1 bis 3 des Mindestlohngesetzes entsprechende Anwendung. Das aktuell vergabespezifische Mindeststundenentgelt beträgt 15,67 €/Stunde bei einer tariflichen Arbeitszeit von 40 Stunden/ Woche je 8 Stunden/ Tag. Eignungskriterien: Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: 1.01 Angaben zum BIETENDEN: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens. Art der Teilnahme: Angabe Einzelangebot oder Bietergemeinschaft. Bietergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. 1.02 BERUFSHAFTPFLICHT gem. § 45 Absatz 1 VgV-Nachweis zum Vorliegen / Eigenerklärung zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.500.000 EUR. Mit Vertragsschluss ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind den Verträgen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft (BG) ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bieter an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (UNTERAUFTRÄGE) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (EIGNUNGSLEIHE) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen. 1.05 Eigenerklärung, dass die LEISTUNGSERBRINGUNG unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV. 1.06 Eigenerklärung, dass keine AUSSCHLUSSGRÜNDE gemäß GWB §123 und §124 bestehen. 1.07 Eigenerklärung gem. Art.5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-SANKTIONEN) 1.08 Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen VERKNÜPFUNGEN zu anderen Unternehmen. Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Es ist zugelassen, wer folgende Berufsqualifikation nachweist: Abschluss als Ingenieur in Elektrotechnik bzw. ein äquivalenter Studienabschluss (MSc) mit einer Studiendauer von mind. 4 Jahren in einer der o.g. Studienrichtungen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der oder die verantwortlichen Berufsangehörigen die o.g. Anforderungen erfüllt. Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: REFERENZEN : Der Bieter weist zwei Referenzprojekte für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 ff HOAI mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone II oder höher nach HOAI § 56 HOAI b) die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2019 c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Einreichungstermin gem. Bekanntmachung d) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 gem. § 55 HOAI erbracht e) die Kosten der Kostengruppe 400 betragen mindestens 600.000 Euro netto Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist je eine textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes bzw. des Bauzustandes auf einer Seite DIN A4 zwingend einzureichen.