Syntegration zur strategischen Transformation des Universitätsklinikums Regensburg

Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beauftragung einer Syntegration zur strategischen Transformation. Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beauftragung einer Syntegration zur strategischen Transformation.

CPV: 85312300 Usługi dozoru i doradztwa
Miejsce wykonania:
Syntegration zur strategischen Transformation des Universitätsklinikums Regensburg
Miejsce udzielenia zamówienia:
Universitätsklinikum Regensburg
Numer nagrody:
AV21AA92-EU

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Regensburg
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Syntegration zur strategischen Transformation des Universitätsklinikums Regensburg
Beschreibung : Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beauftragung einer Syntegration zur strategischen Transformation.
Kennung des Verfahrens : ccc18d85-f885-4f9a-a8b8-0010fba9f549
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Kreisfreie Stadt ( DE232 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Freiwillige Ex Ante-Transparenzbekanntmachung
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Syntegration zur strategischen Transformation des Universitätsklinikums Regensburg
Beschreibung : Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Beauftragung einer Syntegration zur strategischen Transformation.
Interne Kennung : AV21AA92-EU

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : St. Gallen
Postleitzahl : 9000
Land, Gliederung (NUTS) : St. Gallen ( CH055 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 07/04/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Die Malik Syntegration stellt eine einzigartige, bewährte und überlegene Methode zur Bewältigung der Transformationsherausforderungen des UKR dar. Aufgrund ihrer Alleinstellungsmerkmale und der fehlenden vergleichbaren Alternativen ist eine Ex-Ante-Vergabe notwendig und gerechtfertigt. Die Vergabe an Malik Management ist der einzige Weg, um eine zukunftsfähige, breit getragene und schnell umsetzbare Strategie für das Universitätsklinikum Regensburg zu entwickeln.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Universitätsklinikum Regensburg
Organisation, die die Zahlung ausführt : Universitätsklinikum Regensburg
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Universitätsklinikum Regensburg

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend nach §14 Abs.4 Nr.2 lit. b) i.V.m. Abs.6 und Nr.5 VgV legitimiert. Nachfolgende technische Anforderungen werden durch den Auftraggeber als zwingend erforderlich erachtet. Der Entscheidung über die Wahl des Vergabeverfahrens ist eine sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch auf das Vergaberecht spezialisierte Fachkräfte vorausgegangen. Die Ex-Ante-Vergabe an Malik Management begründet sich durch das Fehlen von vergleichbaren alternativen Methoden mit gleicher Wirksamkeit und Effizienz. Die einzigartigen Alleinstellungsmerkmale der Syntegration umfassen: Mathematisch fundierte Vernetzungslogik, die keine andere Methode in dieser Form nutzt. Nachgewiesene Erfolgsbilanz in vergleichbaren Transformationsprojekten im Bereich Universitätsmedizin. Hochgradige Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit durch eine bewährte und strukturierte Implementierung. Kombination aus systemischer Steuerung, effektiver Partizipation und erhöhter Umsetzungskraft, die mit herkömmlichen Change-Management-Methoden nicht erreicht werden kann. Die Vergabe an Malik Management ist daher erforderlich, um die strategischen Ziele des Projekts "Zukunftsfähiges UKR" schnell, effektiv und nachhaltig zu erreichen. Eine Ausschreibung würde keinen vergleichbaren Anbieter identifizieren, der die spezifischen Anforderungen mit gleicher Erfolgsaussicht erfüllen könnte. Die Malik Syntegration stellt eine einzigartige, bewährte und überlegene Methode zur Bewältigung der Transformationsherausforderungen des UKR dar. Aufgrund ihrer Alleinstellungsmerkmale und der fehlenden vergleichbaren Alternativen ist eine Ex-Ante-Vergabe notwendig und gerechtfertigt. Die Vergabe an Malik Management ist der einzige Weg, um eine zukunftsfähige, breit getragene und schnell umsetzbare Strategie für das Universitätsklinikum Regensburg zu entwickeln.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Regensburg
Registrierungsnummer : 0000
Abteilung : Abteilung Einkauf, Logistik und Dienstleistungen
Stadt : Regensburg
Postleitzahl : 93053
Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Kreisfreie Stadt ( DE232 )
Land : Deutschland
Telefon : +4994194431701
Internetadresse : https://www.ukr.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 0000
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49981531277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Malik Academy AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : 0000
Stadt : St. Gallen
Postleitzahl : 9000
Land, Gliederung (NUTS) : St. Gallen ( CH055 )
Land : Deutschland
Telefon : +41 712743400
Rollen dieser Organisation :
Bieter

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f927256c-86bd-49bf-bf17-0636d085eba3 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/03/2025 13:27 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00195819-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 60/2025
Datum der Veröffentlichung : 26/03/2025