Simultanübersetzung der Grossratssessionen

1. Ausgangslage Der Grosse Rat übt die gesetzgebende Gewalt im Kanton aus. Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung und Gesetz eingeräumt ist; namentlich übt er die Oberaufsicht über die vollziehenden und richterlichen Behörden aus. Die Mitglieder des Grossen Rates (130 Grossrätinnen und Grossräte und 130 Suppleantinnen und …

CPV: 79540000 Usługi w zakresie tłumaczeń ustnych
Miejsce wykonania:
Simultanübersetzung der Grossratssessionen
Miejsce udzielenia zamówienia:
Parlamentsdienst
Numer nagrody:
0f4e54fc-f402-4c69-bf33-c1e90eef498e

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Parlamentsdienst
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Simultanübersetzung der Grossratssessionen
Beschreibung : 1. Ausgangslage Der Grosse Rat übt die gesetzgebende Gewalt im Kanton aus. Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung und Gesetz eingeräumt ist; namentlich übt er die Oberaufsicht über die vollziehenden und richterlichen Behörden aus. Die Mitglieder des Grossen Rates (130 Grossrätinnen und Grossräte und 130 Suppleantinnen und Suppleanten) werden von den Stimmberechtigten alle vier Jahre nach dem System der doppelt-proportionalen Zuteilung gewählt, so am kommenden 2. März 2025. Die Mandate werden auf die Wahlkreise (Bezirke) im Verhältnis zu deren Einwohnerzahl verteilt. Die Führungsorgane des Grossen Rates sind das Präsidium und das Büro. Die Kommissionen erfüllen die an sie delegierten Aufgaben, prüfen die ihnen übertragenen Geschäfte, nehmen die erforderlichen Abklärungen vor und unterbreiten dem Grossen Rat Bericht und Antrag. Die drei Oberaufsichtskommissionen (Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Justizkommission) werden durch sieben thematische Kommissionen und eine Delegation ergänzt. Andere Kommissionen werden nach Bedarf ernannt. Der Parlamentsdienst unterstützt die Organe des Grossen Rates und die Kommissionen bei der Ausführung ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Er ist vom Staatsrat unabhängig und arbeitet nach den Weisungen des Präsidiums. Die Parlamentssitzungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Grossen Rates geleitet. Ein Mitglied des Grossen Rates, der das Wort wünscht, meldet sich bei der Präsidentin oder dem Präsidenten. Die Worterteilung erfolgt elektronisch und schaltet auf Knopfdruck das Mikrophon vor der Rednerin oder dem Redner ein. Die Abgeordneten können sich der deutschen oder französischen Sprache bedienen. Es kommt vor, dass Abgeordnete und Mitglieder des Staatsrates ihre Voten in beiden Sprachen abgeben. Die Voten im Grossratssaal werden über Kopfhörer an die Abgeordneten und an die Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzer übertragen. Den Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzern stehen vier Arbeitsplätze in zwei vom Grossratssaal räumlich getrennten und mit einer grossen Glasscheibe versehenen Kabinen zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit Mikrofon und Kopfhörer ausgerüstet und sind derzeit an ein Bosch DCN NG angeschlossen. Die Grossratsdebatten werden mittels Streaming sowohl auf der Internetsite des Grossen Rates als auch auf dem Fernsehsender Kanal 9 übertragen, wobei die Sprache (D/F) von den Ländereinstellungen des jeweiligen Browsers oder Netzwerks abhängt. Die Grossratsdebatten werden durch Spracherkennung auf einem Video-Server gespeichert und anschliessend vom Parlamentsdienst mit den Sessions-Metadaten für die schriftliche Version des Grossratsbulletins ergänzt. 2. Umfang Simultan zu verdolmetschen sind sämtliche Voten im Saal während der Sessionen auf folgenden Übersetzungswegen: Französisch-Deutsch Deutsch-Französisch Der jährliche Sessionsplan wird vom Büro des Grossen Rates festgesetzt. Es kann nach Anhören des Staatsrates die eine oder andere im Plan vorgesehene Session streichen oder kürzen. Grundsätzlich tagt der Grosse Rat in den Monaten März, Mai, Juni, September, November und Dezember während drei ganzen Tagen und einem halben Tag innerhalb einer Kalenderwoche. Die letzte Session der Legislatur findet anstatt im März im Februar statt. Zu Beginn der Legislatur versammelt sich der Grosse Rat im April an einem Tag zur konstituierenden Session. Bis auf die März- und Maisessions, die am Montag beginnen, beginnt die Session am Dienstag. Der Nachmittag des zweiten Sessionstages ist für die Arbeit in den Kommissionen reserviert (keine Verdolmetschung). Die Sitzungen des Grossen Rates finden in der Regel vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. In ausserordentlichen Fällen kann die Sitzung jeweils um bis zu zwei Stunden verlängern werden. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, dass der Grosse Rat kurzfristig die Einberufung einer Nachtsession beschliesst. Die Simultanübersetzung ist nach dem Gesagten in der Regel an 6 halben und 18 ganzen Tagen im Jahr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer muss indes in der Lage sein, auf kurzfristig anberaumte Sitzungen zu reagieren. Der definitive und für beide Vertragsparteien verbindliche Sessionsplan wird dem Auftragnehmer erst 20 Tage vor Sessionsbeginn, nach der Vorbereitungssitzung des Büros des Grossen Rates, mitgeteilt. Es ist zu berücksichtigen, dass die Simultanübersetzung auch ausserhalb der Sessionen des Grossen Rates, z.B. für Konferenzen, Versammlungen und für Sitzungen beansprucht werden kann. Die Honorarzahlungen erfolgen nach den Sessionen aufgrund einer detaillierten Abrechnung durch den Auftragnehmer.
Kennung des Verfahrens : 0f4e54fc-f402-4c69-bf33-c1e90eef498e
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79540000 Dolmetscherdienste

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Simultanübersetzung der Grossratssessionen
Beschreibung : 1. Ausgangslage Der Grosse Rat übt die gesetzgebende Gewalt im Kanton aus. Er besitzt jede andere Befugnis, die ihm durch Verfassung und Gesetz eingeräumt ist; namentlich übt er die Oberaufsicht über die vollziehenden und richterlichen Behörden aus. Die Mitglieder des Grossen Rates (130 Grossrätinnen und Grossräte und 130 Suppleantinnen und Suppleanten) werden von den Stimmberechtigten alle vier Jahre nach dem System der doppelt-proportionalen Zuteilung gewählt, so am kommenden 2. März 2025. Die Mandate werden auf die Wahlkreise (Bezirke) im Verhältnis zu deren Einwohnerzahl verteilt. Die Führungsorgane des Grossen Rates sind das Präsidium und das Büro. Die Kommissionen erfüllen die an sie delegierten Aufgaben, prüfen die ihnen übertragenen Geschäfte, nehmen die erforderlichen Abklärungen vor und unterbreiten dem Grossen Rat Bericht und Antrag. Die drei Oberaufsichtskommissionen (Finanz-, Geschäftsprüfungs- und Justizkommission) werden durch sieben thematische Kommissionen und eine Delegation ergänzt. Andere Kommissionen werden nach Bedarf ernannt. Der Parlamentsdienst unterstützt die Organe des Grossen Rates und die Kommissionen bei der Ausführung ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Er ist vom Staatsrat unabhängig und arbeitet nach den Weisungen des Präsidiums. Die Parlamentssitzungen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Grossen Rates geleitet. Ein Mitglied des Grossen Rates, der das Wort wünscht, meldet sich bei der Präsidentin oder dem Präsidenten. Die Worterteilung erfolgt elektronisch und schaltet auf Knopfdruck das Mikrophon vor der Rednerin oder dem Redner ein. Die Abgeordneten können sich der deutschen oder französischen Sprache bedienen. Es kommt vor, dass Abgeordnete und Mitglieder des Staatsrates ihre Voten in beiden Sprachen abgeben. Die Voten im Grossratssaal werden über Kopfhörer an die Abgeordneten und an die Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzer übertragen. Den Simultanübersetzerinnen oder Simultanübersetzern stehen vier Arbeitsplätze in zwei vom Grossratssaal räumlich getrennten und mit einer grossen Glasscheibe versehenen Kabinen zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit Mikrofon und Kopfhörer ausgerüstet und sind derzeit an ein Bosch DCN NG angeschlossen. Die Grossratsdebatten werden mittels Streaming sowohl auf der Internetsite des Grossen Rates als auch auf dem Fernsehsender Kanal 9 übertragen, wobei die Sprache (D/F) von den Ländereinstellungen des jeweiligen Browsers oder Netzwerks abhängt. Die Grossratsdebatten werden durch Spracherkennung auf einem Video-Server gespeichert und anschliessend vom Parlamentsdienst mit den Sessions-Metadaten für die schriftliche Version des Grossratsbulletins ergänzt. 2. Umfang Simultan zu verdolmetschen sind sämtliche Voten im Saal während der Sessionen auf folgenden Übersetzungswegen: Französisch-Deutsch Deutsch-Französisch Der jährliche Sessionsplan wird vom Büro des Grossen Rates festgesetzt. Es kann nach Anhören des Staatsrates die eine oder andere im Plan vorgesehene Session streichen oder kürzen. Grundsätzlich tagt der Grosse Rat in den Monaten März, Mai, Juni, September, November und Dezember während drei ganzen Tagen und einem halben Tag innerhalb einer Kalenderwoche. Die letzte Session der Legislatur findet anstatt im März im Februar statt. Zu Beginn der Legislatur versammelt sich der Grosse Rat im April an einem Tag zur konstituierenden Session. Bis auf die März- und Maisessions, die am Montag beginnen, beginnt die Session am Dienstag. Der Nachmittag des zweiten Sessionstages ist für die Arbeit in den Kommissionen reserviert (keine Verdolmetschung). Die Sitzungen des Grossen Rates finden in der Regel vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. In ausserordentlichen Fällen kann die Sitzung jeweils um bis zu zwei Stunden verlängern werden. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, dass der Grosse Rat kurzfristig die Einberufung einer Nachtsession beschliesst. Die Simultanübersetzung ist nach dem Gesagten in der Regel an 6 halben und 18 ganzen Tagen im Jahr zu gewährleisten. Der Auftragnehmer muss indes in der Lage sein, auf kurzfristig anberaumte Sitzungen zu reagieren. Der definitive und für beide Vertragsparteien verbindliche Sessionsplan wird dem Auftragnehmer erst 20 Tage vor Sessionsbeginn, nach der Vorbereitungssitzung des Büros des Grossen Rates, mitgeteilt. Es ist zu berücksichtigen, dass die Simultanübersetzung auch ausserhalb der Sessionen des Grossen Rates, z.B. für Konferenzen, Versammlungen und für Sitzungen beansprucht werden kann. Die Honorarzahlungen erfolgen nach den Sessionen aufgrund einer detaillierten Abrechnung durch den Auftragnehmer.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79540000 Dolmetscherdienste

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Sion
Postleitzahl : 1950
Land, Gliederung (NUTS) : Valais / Wallis ( CH012 )
Land : Schweiz
Zusätzliche Informationen : Die Auftragserfüllung muss zwingend vor Ort erfolgen. Ferndolmetscher-Angebote werden nicht berücksichtigt.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Die Zuschlagskriterien wurden den Anbietern mit der Ausschreibung zugestellt.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Rechtsmittelbelehrung Da die Zuschlagsverfügung individuell eröffnet wurde, kann gegen diese Veröffentlichung kein Rechtsmittel eingelegt werden.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Rechtsmittelbelehrung Da die Zuschlagsverfügung individuell eröffnet wurde, kann gegen diese Veröffentlichung kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Parlamentsdienst -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 578 875 Schweizer Franc

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : DE_Corina Riatsch
Angebot :
Kennung des Angebots : 240ab046-45d7-426a-bca0-d86e08bd0399
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 578 875 Schweizer Franc
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : nein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : N/A
Datum des Vertragsabschlusses : 25/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 6
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 578 875 Schweizer Franc
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 578 875 Schweizer Franc

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Parlamentsdienst
Registrierungsnummer : 8780e6e4-c7bb-43a2-85c9-3ec7eb0d8cc5
Postanschrift : Rue du Grand Pont 4
Stadt : Sion
Postleitzahl : 1950
Land, Gliederung (NUTS) : Valais / Wallis ( CH012 )
Land : Schweiz
Telefon : +41276062192
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer : BVGER
Postanschrift : Postfach
Stadt : St. Gallen
Postleitzahl : 9023
Land, Gliederung (NUTS) : St. Gallen ( CH055 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584652626
Internetadresse : https://www.bvger.ch
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Simap.ch
Registrierungsnummer : CH001
Postanschrift : Holzikofenweg 36
Stadt : Bern
Postleitzahl : 3003
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584646388
Internetadresse : https://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

8.1 ORG-0010

Offizielle Bezeichnung : DE_Corina Riatsch
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : ba860dc9-e51b-406e-8427-e4f5ab1a8ef4
Postanschrift : Bergellerstrasse 39
Stadt : Zürich
Postleitzahl : 8049
Land, Gliederung (NUTS) : Zürich ( CH040 )
Land : Schweiz
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 417760da-f167-49a9-a60b-33ab8bdfce53 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 25/03/2025 02:26 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00195417-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 60/2025
Datum der Veröffentlichung : 26/03/2025