Beschreibung
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1.2.2 Zielsetzung Los 2 - Veranstaltungsschutz und Unterstützung des Kommuna-len Ordnungsdienstes 1.2.2.1 Veranstaltungen Die Stadt Münster benötigt zur Sicherung von Ein-Tages-Veranstaltungen, mehrtägigen Ver-anstaltungen bzw. länger dauernden Großveranstaltungen Sicherheitsdienste, da es im Kon-takt mit Veranstaltungsbesuchern/ -innen und -teilnehmern/ -innen nicht nur zu Konflikten unterschiedlichen Ausmaßes kommen kann, oder man zum Teil auch auf gewaltbereite Per-sonen und Personengruppen mit multiplen Problemlagen oder Personen aus anderen Kultur-kreisen trifft, es bedarf auch der Sicherung von Equipment, Veranstaltungsflächen und Orga-nisationsabläufen. Der Sicherheitsdienst soll daher bei Veranstaltungen die jeweiligen Veranstaltungsgelände vor unbefugtem Befahren und Begehen schützen. Zur Absicherung und zur Verhinderung von Vandalismus kann es daher u. a. erforderlich werden, dass die Gelände abends und / oder nachts überwacht und vor unbefugtem Zutritt geschützt werden müssen. Hierzu kann es not-wendig werden, dass Besucher auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften hingewiesen und Konfliktsituationen gewaltfrei und sachlich beendet werden. Zudem kann es passieren, dass Besucher/ -innen beim Einlass aufgefordert werden müssen, ihr Ticket und / oder eine den Anforderungen entsprechende Zugangsberechtigung vorzuzeigen. Auch die Kontrolle von Taschen, Rücksäcken etc. kann Teil der Aufgaben sein. Zur Abwehr von Terroranschlägen und Verkehrschaos kann es zudem notwendig werden mobile Sperrstellen mittels, tlw. vom Sicherheitsdienst bereitgestellten, Fahrzeugen zu errich-ten und Verkehrsordner an verschiedenen Punkten in der Innenstadt zu positionieren, die den Verkehrsfluss nach Bedarf regeln und aufrechterhalten, oder Parksituationen regeln und Be-sucherfahrzeuge auf Parkflächen einweisen. Zudem kann es notwendig werden, dass Sperr-stellen durch Bewegung von Sperrstellenfahrzeugen oder das stationäre Polleranlagen für berechtigte Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Anwohner etc.) geöffnet werden und dass entsprechende Zugangs- / Zufahrtsberechtigungen kontrolliert werden müssen. Es kann zudem dazu kommen, dass abgesperrte Straßen und Querstraßen gesichert werden müssen, sodass keine unbefugten Fahrzeuge, Personen oder Passanten diese Sperrungen durchbrechen. Bewegungsflächen für Feuerwehr oder Polizei müssen zudem freigehalten werden. Außerdem kann der Besucherandrang bei Veranstaltungen tlw. sehr groß werden, so dass die Besucherströme der geltenden Veranstaltungsvorgaben sorgfältig koordiniert werden müs-sen. Das eingesetzte Personal muss aus diesem Grund vor Beginn der Dienstleistung vom Auftragsnehmenden entsprechend geschult werden. Die hierfür ggf. noch notwendigen Un-terlagen erhält er nach Zuschlagserteilung seitens der Bedarfsstelle. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bedarf es Durchsetzungsvermögen, die Fähigkeit, Situationen schnell einschätzen und entsprechend reagieren zu können, aber auch Konfliktmanagement und ggf. deeskalierendes Verhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweili-gen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorlie-genden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. 1.2.2.2 Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes Zur Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei können die Durchfüh-rung von Streifengängen und Streifenfahrten (mit eigenen Fahrzeugen) sowie die Durchset-zung rechtlicher Vorgaben wie Glas- oder Verweilverbote, oder die Besetzung von Kontroll-punkten, sowie das Errichten von Fahrzeugsperren im öffentlichen Raum notwendig werden. Der Sicherheitsdienst soll deeskalierend Eingreifen, Informationen an Personen, die sich im jeweiligen Verbotsbereich aufhalten, weitergeben und den Ordnungsdienst sowie die Polizei im Zuge der Gewaltprävention bei den anfallenden Aufgaben unterstützen. Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweili-gen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorlie-genden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht.