Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB und Eigenerklärungen (Anlage2 der Angebotsaufforderung, Eigenerklärungen) Sollte das Angebot in die engereWahl kommen, wird der Bieter gegenüber dem Auftraggeber auf gesondertesVerlangen erklären, dass ihm für das einzusetzende Fahrpersonal und sich selbstein erweitertes Führungszeugnis im Original vorgelegt wurde, das nicht älter als 1Monat ist und keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einerStraftat nach § 123 GWB und insbesondere wegen der Beförderung von Schülernwegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten sind.DerBieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG(Personen¬beförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV(Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keinehinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebesdie für den Straßenpersonenver¬kehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (siehe Anlage 2 derAngebotsaufforderung, Eigenerklärungen),• dass gegen ihn keine rechtskräftigeVerurteilung wegen schwerer Ver-stöße gegen strafrechtliche Vorschriftenvor¬liegt,• dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. derauf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,• dass keineschweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesonderegegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals,vorliegen,• dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse derVerkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriftendes Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder derStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen,• dass keine schweren Verstößegegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des BundesImmissionsschutzgesetzes, vorliegen,• dass keine schweren Verstöße gegen dieabgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben,vorliegen und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach denRechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommenist,• dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungs-gesetzesvom 5. April 1965 (BGBI I, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegenund dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach denRechtsvor¬schriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nachden Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt hat,•dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- undArbeitsrecht vorliegen,• dass die Verpflichtung von Zahlung von Mindestlohn (§19 MiloG) erfüllt wird.Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle vorZuschlagserteilung an den Bestbieter ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro(netto) Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholt,um das Vorliegen von Eintragungen zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht(GWB) zu prüfen.