RV zur Lieferung von Sikkens-Spezialprodukten

RV zur Lieferung von Sikkens-Spezialprodukten Laufzeit 4 Jahre + 2 X 2 Jahre Option RV zur Lieferung von Sikkens-Spezialprodukten für die Lackierung der Omnibus- und U-Bahn-Fahrzeuge sowie von Spezialteilen der TRAM. Neben der Neulackierung von Fahrzeugen werden auch in großem Umfang Lackreparaturen durchgeführt. Eine Verträglichkeit mit anderen Farbsystemen ist nicht …

CPV: 24224000 Środki barwiące
Miejsce wykonania:
RV zur Lieferung von Sikkens-Spezialprodukten
Miejsce udzielenia zamówienia:
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Numer nagrody:
BEK-2025-0001

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : RV zur Lieferung von Sikkens-Spezialprodukten
Beschreibung : RV zur Lieferung von Sikkens-Spezialprodukten Laufzeit 4 Jahre + 2 X 2 Jahre Option
Kennung des Verfahrens : 45fce508-7ec4-4d86-b6b7-3b906a741722
Interne Kennung : BEK-2025-0001
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 24224000 Farbmittel

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : RV zur Lieferung von Sikkens-Spezialprodukten
Beschreibung : RV zur Lieferung von Sikkens-Spezialprodukten für die Lackierung der Omnibus- und U-Bahn-Fahrzeuge sowie von Spezialteilen der TRAM. Neben der Neulackierung von Fahrzeugen werden auch in großem Umfang Lackreparaturen durchgeführt. Eine Verträglichkeit mit anderen Farbsystemen ist nicht garantiert.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 24224000 Farbmittel
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Verlängerung um weitere 48 Monate

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Für die Lackierung der Omnibus- und U-Bahn- Fahrzeuge sowie von Spezialteilen der TRAM wird die BVG mit diversen Fahrzeugfarben und –lacken der Akzo Nobel Coatings GmbH (Sikkens Autolacke) beliefert. Bei diesen Materialien handelt es sich um Spezialanfertigungen und aufeinander abgestimmte Lackaufbausysteme vom Fabrikat Sikkens. Diese Autolacke entsprechen einem bewährten Farbsystem, welches bereits seit über 15 Jahren bei der BVG im Einsatz ist. Das Lackbild, insbesondere bei den U-Bahn- und Buslackierungen, ist 100%ig und vermeidet so jegliche Nacharbeiten. Die Mitarbeiter der BVG sind auf alle Sikkens-Lacke und deren Anwendungen geschult, regelmäßige Nachschulungen erfolgen gemäß Schulungsplan. Nach Aussage der einzelnen Fachbereiche ist es für den schnellen und einfachen Ablauf bei Fahrzeuglackierungen notwendig, dass lösemittelhaltige Lacke verwendet werden, da somit bei den UNI-Lacken keine zusätzlichen Klarlackschichten erforderlich werden. Würde man stattdessen Wasserlacke verwenden, wäre die Verarbeitung zeitlich und verarbeitungstechnisch sehr aufwendig, da die Lacke ständig neu angemischt werden müssten und mehrere Lackschichten notwendig wären. Die Standzeiten der Fahrzeuge würden sich drastisch erhöhen und somit dem Verkehr nicht zur Verfügung stehen. Bei dem Sikkens-Autolack-System ist die Lösemittelbilanz kontrolliert bzw. reduziert. Die Fa. Akzo Nobel Coatings GmbH bietet diese Lacke in der von der BVG geforderten Qualität, so ist z. B. das Lacksystem „BT LV“ (Busses und Trucks) speziell auf Nutzfahrzeuge ausgelegt. Für die U-Bahn-Fahrzeuge wird ein Sikkens Klarlacksystem verwendet, bei dem die zusätzliche Schicht des Klarlackes gleichzeitig als Graffitischutz fungiert. Im Bereich U-Bahn ist bei der Auswahl einer Oberflächenbeschichtung maßgebend, dass die Zertifizierung nach der Brandschutznorm für Schienenfahrzeuge DIN EN 45545 eingehalten wird. Das verwendete Sikkens-Beschichtungssystem hält diese strenge Norm ein. Auf das Sikkens- Beschichtungssystem aufzubringende Komponenten wie Folien und Piktogramme wurden ebenfalls getestet. Vorschrift ist, dass alle Komponenten einzeln und im Verbund mit dem Sikkens-Beschichtungssystem die Brandschutznorm erfüllen müssen. Aufwändige Klebeversuche wurden durchgeführt, und damit Genehmigungen erzielt, um Fahrgastfensterscheiben und Bugmasken kleben zu können. Diesbezüglich wurden auch Klarlacksysteme von Mäder, Wefa und Senopol von Weibu getestet. Die Qualitätsanforderungen konnten jedoch nicht erfüllt werden, die Klarlacksysteme haben die Tests zur DIN EN 45545 in Verbindung mit den Folien nicht bestanden. Im U-Bahnbereich sind somit folgende Anforderungen an das Beschichtungssystem einzuhalten: - Klarlacksystem lösungsmittelhaltig, zum Schutz gegen Umwelteinflüsse, Kratz- und Graffitibeständigkeit. - Beste Deckkraft vom Basislack bei den schwierigen Farben verkehrsgelb und narzissengelb. Version 4.3- © 2002 BVG Seite: __ / __ - Technische Umsetzbarkeit in unserer Lackierwerkstatt. Gute Verspritzbarkeit durch vorhandene Pumpen, Abzug- und Filteranlagen kompatibel. - Gutachten über die Klebkraft von Fahrgastfensterscheiben und Bugmasken auf dem verwendeten Klarlacksystem. - Erfüllung der Anforderungen nach DIN EN 45545 für das verwendete Klarlacksystem. - Erfüllung der Anforderungen nach DIN EN 45545 im Verbund Klarlacksystem Folie 3M Envision Druckfolie Serie 48 mit 8993 Laminat und 3M Envision Print Film Serie 48 8993 Laminat. Ab September soll im Bereich U-Bahn ein Klarlacksystem der Firma Mankiewicz in Verbindung mit den im Einsatz befindlichen Folien getestet werden. Durch den hohen Aufwand werden Ergebnisse erst Anfang 2025 erwartet. Das bei uns verwendete Sikkens Beschichtungssystem hält die strenge Norm ein. Auf das Sikkens Beschichtungssystem aufzubringende Komponenten wie Folien und Piktogramme wurden ebenfalls getestet. Vorschrift ist, dass alle Komponenten einzeln und im Verbund mit dem Sikkens Beschichtungssystem die Brandschutznorm erfüllen müssen. Aufwändige Klebeversuche wurden durchgeführt, und damit Genehmigungen erzielt, um Fahrgastfensterscheiben und Bugmasken kleben zu können. Es werden keine chromathaltigen Grundierungen mehr verwendet, sondern weniger schädliche Materialien, die durch ein Kombiprodukt ersetzt wurden (Grundierung inklusive Füller, spart zusätzlich einen Arbeitsgang). Neben der Neulackierung von Fahrzeugen werden auch in großem Umfang Lackreparaturen durchgeführt. Eine Verträglichkeit mit anderen Farbsystemen ist bis dato nicht getestet und kann somit nicht garantiert werden. So eine Testung würde außerdem für längere Zeit Fahrzeuge aller Bereiche (TRAM, Bus, U-Bahn) dem Verkehr entziehen und mit erheblichen Kosten verbunden sein. Des Weiteren werden durch die Lackierwerkstätten der BVG bei Teilelackierungen die Mischbank der Firma Akzo Nobel Coatings GmbH (Sikkens) zur Angleichung zwischen Altlack zu Neulack, genutzt. Würden andere Lacksysteme zum Einsatz kommen, müssten entweder die Verträglichkeit der verschiedenen Lacke getestet oder Volllackierungen durchgeführt werden. Das würde zu einem höheren Aufwand verbunden mit Mehrkosten (die noch nicht benannt werden können) führen. Die Arbeitsprozesse der BVG sowie sämtliche Aggregate, Werkzeuge, Applikationsgeräte wie Lackierpistolen, Filter etc. der BVG sind auf diese Produkte abgestimmt. Gleiches gilt für die Reinigungssysteme, die für die Vorbereitung zur Lackierung erforderlich sind. Nach aufwendiger Prüfung und Erprobung durch die Fachbereiche wurden die gelieferten VOC- konformen Fahrzeugfarben und -lacke (Sikkens-Farbsysteme geliefert durch Fa. Akzo Nobel) gem. 31. BImSchV durch P-ABU für die Arbeitsabläufe der BVG freigegeben. Selbst die Umstellung auf einzelne Lacksorten anderer Hersteller hätte somit die Änderung des kompletten Lacksystems zur Folge, da die Verträglichkeit nur im geschlossenen System garantiert ist. Dies geht mit der Neubeschaffung von Infrastruktur, Lackieranlagen, Werkzeuge etc. sowie einer Umstellung der Lackierpro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Akzo Nobel Coatings GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE811171085
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70469
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +491711461239
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : DEU

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 026e58b5-e873-4726-aa4d-43140a809114 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/01/2025 14:28 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00021512-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 8/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/01/2025