Zusätzliche Informationen
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Der Auftraggeber (AG) ist Sektorenauftraggeber nach §100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 2) Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. 3) Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens "INF3-0850-2025" zu erfolgen. 4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die rechtzeitig (mind. 7 Kalendertage) vor dem genannten Eröffnungstermin an die unter Beschaffer bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. 5) Sofern eine Angebotsabgabe als Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe) erfolgt, ist eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein gemeinsames Angebot einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6) Beabsichtigt der Bewerber/Bieter oder ein Mitglied einer BewGe, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für das Angebot für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber/Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/ Angaben/ Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 7) Der AG hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform über den entsprechenden Link herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Diese ist für die Bewerber/Bieter kostenfrei. 8) Die Bewerber/Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 9) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bieter der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10) Datenschutz: Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 11) Eignungsprüfung: Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt die Prüfung hinsichtlich der genannten Eignungskriterien hinsichtlich der Eignung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finaziellen Leistungsfähigkeit sowie der technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen. Das Nichterfüllen der Mindestanforderungen führt zum sofortigen Ausschluss.