Beschreibung
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MKA 17 Nachdem durch den AN im Bereich der Achse 20 der alte Anprallschutz abgebrochen wurde, ist es erforderlich, die vorhandene Entwässerungsrinne zu ersetzen. Entsprechend dem Bestand muss eine Schwerlastrinne in der Fahrtrichtung Solingen eingebaut werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistung wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser zusätzlichen Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten und Zeitverzögerungen (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 104 Im Bereich der A542 muss die Baustelleneinrichtung an der nördlichen Dammböschung geräumt werden, um die Fläche für umweltfachliche Untersuchungen freizugeben. Zudem muss der gelagerte Oberboden auf eine andere Miete versetzt werden und die Lagerflächen im Bereich der vorhandenen Pferdekoppel sowie vor dem Baufeld-Nord geräumt werden, da diese Bereiche als Baustraße für Dritte dienen. Bei den Leistungen handelt es sich um terminkritische Sachverhalte, die durch einen zusätzlichen Vergabeprozess nicht innerhalb der vorgegebenen Frist realisierbar wären. Ein zusätzlicher Vergabeprozess würde zu Behinderungen von Drittgewerken führen. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier insbesondere aufgrund der Dringlichkeit der Durchführung nicht zu rechtfertigen sind. MKA 108 Die Zufahrt zur Baustraße der EÜ BAB 542 war nicht ausreichen dimensioniert, dass der AN mit einem LKW mit Hängerzug bzw. einem Sattelzug nicht passieren konnte. Für die Ausbildung einer erforderlichen Schleppkurve war es notwendig, einen vorhandenen Zaun zu demontieren, ein Erdplanum und eine Ausschotterung herzustellen, einen Container zusätzliche zu be- und entladen sowie eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Grundstückseigentümer zu zahlen. In Anbetracht des Aufwandes und des Wertes der zusätzliche erbrachten Leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Hinzu kommt, dass ein zusätzlicher Vergabeprozess negative terminliche Verschiebungen mit sich brächte. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. Zudem würde es zu nicht tragbaren terminlichen Schwierigkeiten kommen. MKA 115 Um die Unterbodenmiete an der Südseite der EÜ BAB 542 vor Eidechsen zu schützen, muss die mit einer Baufolie abgedeckt werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind. MKA 116 Damit Dritte einen Mast auf dem Mittelpfeiler der EÜ BAB 542 setzen können, muss eine Verankerung geplant, eine Ankerschablone geliefert und die entsprechenden Anker inkl. Befestigungsmuttern montiert werden. In Anbetracht des Umfangs und des Wertes der zusätzlichen Leistungen wäre eine Neuvergabe unwirtschaftlich. Zudem müssen die Leistungen zeitnah erbracht werden, um den Baufortschritt nicht zu gefährden. Dies wäre durch einen zusätzlichen Vergabeprozess nicht möglich. Eine Trennung dieser geänderten Leistungen von der vertraglich vereinbarten Leistung wäre mit erheblichen Zusatzkosten (Ausschreibung, Einweisung neuer AN, Abstimmung der Logistik) und Zeitverzögerungen verbunden, die hier nicht zu rechtfertigen sind.