Zusätzliche Informationen
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#Besonders geeignet für:selbst# 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 8 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensleitfaden) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingegangen sind. Fragen per E-Mail sowie mündliche oder verspätete Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren gelten folgende Hinweise (siehe Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen"). 5. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist und den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, • dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften nach Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Die BVG behält sich vor, die Bewerber- oder Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bewerber- oder Bietergemeinschaft darzulegen. Die BVG stellt einen Vordruck für eine Bewerbergemeinschaftserklärung ("BVG_VU_Bewerbergemeinschaftserklärung") zur Teilnahme am Wettbewerb zur Verfügung. Die in der europaweiten Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Formblatt 1+2) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit müssen für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe auf Dritte zu berufen, so muss er mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten oder einen anderen, gleichwertigen Verfügbarkeitsnachweis vorlegen, nach dessen Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Ein Vordruck ("BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe") hierzu ist in den Vergabeunterlagen, enthalten. Die in der europaweiten Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Formblatt 5+2) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. In Bezug auf den Nachweis der einschlägigen Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten im Auftragsfall ausführen oder die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Grundsätzlich ist der Bewerber an einen einmal benannten und im Rahmen der Eignungsprüfung bewerteten eignungsleihenden Nachunternehmer gebunden. Ein Wechsel im Vergabeverfahren ist dem AG anzuzeigen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. 7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (siehe Abschnitt "Informationen zur Einreichung", "Fristen I") über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Einreichungsformat"). 8. Andere Nachunternehmer benennt der Bieter nicht im Teilnahmewettbewerb sondern im Verhandlungsverfahren. Nähere Angaben dazu wird der Bieter in der Aufforderung zur Angebotsabgabe finden, die die erfolgreichen Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten. 9. Erläuterung zum Ablauf: Die geeigneten (max. 8) Bewerber aus der Teilnehmerphase werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe (nach erfolgreicher Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags inklusive Geheimhaltungsverpflichtung) werden alle für die Kalkulation notwendigen Anhänge/Anlagen/Pläne an die Bieter übergeben. Der AG behält sich vor, während der Angebotsfrist ein Bieterkolloquium anzubieten in dem der AG über das Projekt und dessen Besonderheiten sowie Herausforderungen informiert und Fragen und Hinweise aufnimmt. Die Bieter werden gebeten, zum Ende der Angebotsfrist verbindliche Angebote einzureichen. Diese Angebote sollen vollständig sein und alle verlangten Angaben enthalten. Der AG behält sich vor, dass Angebot zu verhandeln und/oder ggf. den Zuschlag auch auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt ist, kann das Erstangebot Gegenstand von Aufklärungs- und Verhandlungsgesprächen sein. Der AG behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 und 3 SektVO nachzufordern und die Angebote schriftlich aufzuklären. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei Fortsetzung der Verhandlung haben. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der AG behält sich vor, den Vertrag sowie die dazugehörigen Anlagen im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse als fortgeschriebene Vergabeunterlagen unter Wahrung der Gleichbehandlung allen Bietern im Rahmen einer möglichen erneuten, gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche können die Bieter aufgefordert werden, innerhalb einer von dem AG gesetzten angemessenen Frist ein optimiertes/finales Angebot einzureichen. Die Auswahl der 4 Partner des Rahmenvertrages erfolgt auf der Grundlage der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots nach den bekanntgegebenen Kriterien. 10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 12. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen. 13. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt.