Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin

Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen. Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das …

CPV: 71000000 Usługi architektoniczne, budowlane, inżynieryjne i kontrolne, 71311100 Usługi dodatkowe w zakresie inżynierii lądowej i wodnej, 71521000 Usługi nadzorowania placu budowy
Miejsce wykonania:
Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin
Miejsce udzielenia zamówienia:
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Numer nagrody:
FG2-0800-2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin
Beschreibung : Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen. Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das Projekt Stella (Charge 1), das sich wiederum in 3 Stufen unterteilt. Mit Stella Charge 1 möchte die BVG den Aufbau von bis zu 36 Endstellen umsetzen. Die gesamte von einem Totalunternehmer (TU) zu errichtende Ladeinfrastruktur wird als schlüsselfertiges und vollfunktionsfähiges Gesamtsystem projektiert, geplant, geliefert, errichtet und betriebsbereit an den Auftraggeber (AG) übergeben. In der Umsetzungsphase (Bau/Errichtung/Installation/Inbetriebnahme) wird der AG durch den hier ausgeschriebenen Auftragnehmer (AN) als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" sowie einen zus. "Bauüberwachung Elektro" unterstützt. Der "Bauüberwachung Elektro" überwacht die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur und ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Die endstellenbezogenen Bauüberwacherleistungen dieses Rahmenvertrages, werden nach Zuschlag durch "Miniwettbewerbe" an den jeweils bestbietenden Rahmenvertragspartner vergeben. Die vom AN zu überwachenden Arbeiten beinhalten die Tiefbauleistungen des Totalunternehmers zur Vorbereitung und Aufnahme der Ladeinfrastruktur. Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Leistungsbeschreibung und insbesondere im darin enthaltenen Leistungsbild "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" spezifizierten Aufgaben. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der AN die Überwachung der fachgerechten Realisierung der Bauleistungen sowie die Prävention im Hinblick auf Baufehler oder Mängel. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der qualitativen Anforderungen. Die termingerechte und kostengerechte Durchführung hat der AN ebenfalls im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen sicher zu stellen. Im Rahmen der Bauüberwachungsleistungen übernimmt der AN zusätzlich die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) gemäß den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) und der zugehörigen Regelwerke. Die Leistungen als SiGeKo enden nicht mit der Fertigstellung der baulichen Anlage, sondern erst mit der vollständigen Fertigstellung der jeweiligen Endstelle. Die Verantwortung und Zuständigkeit des SiGeKo bleibt auch während der Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bestehen und endet mit der Übergabe aller erforderlichen Sicherheitsunterlagen und Dokumentationen an den AG oder die vom AG beauftragte Projektsteuerung. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Übergabe von bautechnischen Anlagen an den Ausführenden für die elektrotechnischen Anlagen sowie den "Bauüberwachung Elektro". Da noch nicht verbindlich feststeht, wie viele Endstellen errichtet werden, und wann konkret die Umsetzung erfolgen wird, vergibt die BVG die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bauüberwachung Tiefbau in Form eines Rahmenvertrages mit anschließenden Miniwettbewerben. Bis Ende 2025 sollen mindestens drei Endstellen fertig und in Betrieb genommen sein, die restlichen Endstellen sukzessive gemäß Priorisierung der BVG und Rahmenterminplan, welcher Gegenstand auch dieses Vertrages ist. Der Rahmenterminplan ist als Anhalt zu verstehen und kann sich im Rahmen der aktuell laufenden Planungsleistungen noch ändern. Der Rahmenvertrag ist in seinem Grundsatz so angelegt, dass er dies abdeckt. Der genaue Umfang der Baumaßnahmen an den bis zu 36 Standorten (Endstellen) ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vollständig bekannt, da diese im Verantwortungsbereich des TU liegen und sich erst im Rahmen des Planungsfortschrittes ergeben (endstellendifferenziert). Die Baukosten (7,6 Mio. EUR) werden nicht zu gleichen Teilen auf die bis zu 36 Standorte (Endstellen) verteilt sein. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.
Kennung des Verfahrens : 39256693-3e01-493f-89aa-dc585f101937
Interne Kennung : FG2-0800-2024
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71521000 Baustellenüberwachung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71311100 Unterstützende Leistungen im Tief- und Hochbau

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Stadtgebiet
Stadt : Berlin - 36 Endstellen
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 1) - Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland (Formblatt 2) - Eignungsmatrix (Formblatt 3) - Geheimhaltungsverpflichtung (Formblatt 4) - Handelsregisterauszug (nicht äter als drei Monate) falls zutreffend: - Eigenerklärung Drittunternehmen (Formblatt 5) - BVG_VU_Bewerbergemeinschaftserklärungt - BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe - BVG_VU_Angaben_Nachunternehmern (inkl. aller Nachunternehmer und Eignungsleihgeber) Weitere Details können Sie dieser Bekanntmachung unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes --> Eignungskriterien --> Eignung für die Berufsausübung" entnehmen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 4. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Auswahlkriterien" dieser Bekanntmachung ergeben. 5. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. Alle Bewerber, welche die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien entsprechend im Punktesystem wie folgt bewertet: 6. Erklärung zur Anzahl der MItarbeiter: Der Bewerber / die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen muss/müssen aktuell über mind. 5 festangestellte Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer/Büroinhaber) und davon mind. einen festangestellten Architekten/Ingenieur verfügen. 7. Bewertungsmaßstab - Referenzen: Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in der Eignungsmatrix vorzunehmen. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten: a) Es sind mindestens drei verschiedene Referenzprojekte einzureichen. b) Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen entsprechen der Bauüberwachung nach HOAI LPH 8 (Bauüberwachung während der Bauausführung - nicht nur die BOL) für die Leistungsbilder Gebäude & Innenräume (HOAI 2021 Anlage 10) oder Ingenieurbauwerke (HOAI 2021 Anlage 12) oder Verkehrsanlagen (HOAI 2021 Anlage 13) oder vergleichbar beinhalten. c) Die Bauüberwachung zu den Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein (01.01.2014 - 31.12.2024). Abschluss in diesem Sinn bedeutet die Abnahme der vom AN überwachten Bauleistungen durch den AG. Pro Referenz muss ein Steckbrief von max. zwei weiteren DIN A4 Seiten eingereicht werden. Darin sollen die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben genauer erläutert und für die Vergabestelle nachvollziehbar begründet werden. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Wenn die Mindestanforderungen an eine Referenz nicht erfüllt werden, kann die Referenz nicht anerkannt werden. Kann der Bewerber keine 3 Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, vorlegen, kann sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Der AG behält sich ausdrücklich auch die Nachforderung von Referenzen vor, wenn der Bewerber eine Referenz oder mehrere Referenzen vorlegt, die nicht die Mindestanforderungen erfüllt bzw. erfüllen. Soweit die eingereichten Referenzen von mehr als 8 teilnehmenden Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, werden die Referenzen anhand des Bewertungsmaßstabs in der Eignungsmatrix bewertet. Aus den für jedes Eignungskriterium vergebenen Punkten wird eine Gesamtsumme für die Eignungsbewertung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet sind. Die durch den Bewerber gesetzten Kreuze für die Punktevergabe in der Eignungsmatrix müssen für die Vergabestelle anhand des einzureichenden Referenz-Steckbriefe eindeutig, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Widersprechen sich die gesetzten Kreuze und die Angaben auf dem Steckbrief, gelten die Angaben aus dem Steckbrief vorrangig. Der AG ist berechtigt, die Kreuze entsprechend zu korrigieren. Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 8 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 8. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los. Weitere Details können Sie dem Verfahrensleitfaden entnehmen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Rahmenvertrag über Leistungen der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen/Tiefbau - Ladeinfrastruktur Endstellenelektrifizierung in Berlin
Beschreibung : Bis 2030 wird die BVG nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und nach Vorgabe des aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Berlin ihre Busflotte auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge (batteriebetriebene Busse) umstellen. Die BVG beabsichtigt, den Aufbau der Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet in mehreren Chargen durchzuführen. Die vorliegend vertragsgegenständlichen Leistungen beziehen sich auf das Projekt Stella (Charge 1), das sich wiederum in 3 Stufen unterteilt. Mit Stella Charge 1 möchte die BVG den Aufbau von bis zu 36 Endstellen umsetzen. Die gesamte von einem Totalunternehmer (TU) zu errichtende Ladeinfrastruktur wird als schlüsselfertiges und vollfunktionsfähiges Gesamtsystem projektiert, geplant, geliefert, errichtet und betriebsbereit an den Auftraggeber (AG) übergeben. In der Umsetzungsphase (Bau/Errichtung/Installation/Inbetriebnahme) wird der AG durch den hier ausgeschriebenen Auftragnehmer (AN) als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" sowie einen zus. "Bauüberwachung Elektro" unterstützt. Der "Bauüberwachung Elektro" überwacht die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur und ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Die endstellenbezogenen Bauüberwacherleistungen dieses Rahmenvertrages, werden nach Zuschlag durch "Miniwettbewerbe" an den jeweils bestbietenden Rahmenvertragspartner vergeben. Die vom AN zu überwachenden Arbeiten beinhalten die Tiefbauleistungen des Totalunternehmers zur Vorbereitung und Aufnahme der Ladeinfrastruktur. Die vom AN zu erbringenden Leistungen umfassen die in der Leistungsbeschreibung und insbesondere im darin enthaltenen Leistungsbild "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" spezifizierten Aufgaben. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der AN die Überwachung der fachgerechten Realisierung der Bauleistungen sowie die Prävention im Hinblick auf Baufehler oder Mängel. Der Erfolg des Werkes besteht insbesondere in der Erfüllung der qualitativen Anforderungen. Die termingerechte und kostengerechte Durchführung hat der AN ebenfalls im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen sicher zu stellen. Im Rahmen der Bauüberwachungsleistungen übernimmt der AN zusätzlich die Funktion des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) gemäß den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) und der zugehörigen Regelwerke. Die Leistungen als SiGeKo enden nicht mit der Fertigstellung der baulichen Anlage, sondern erst mit der vollständigen Fertigstellung der jeweiligen Endstelle. Die Verantwortung und Zuständigkeit des SiGeKo bleibt auch während der Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bestehen und endet mit der Übergabe aller erforderlichen Sicherheitsunterlagen und Dokumentationen an den AG oder die vom AG beauftragte Projektsteuerung. Dem AN obliegt im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten als "Bauüberwachung der Verkehrsanlage/Tiefbau" auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Übergabe von bautechnischen Anlagen an den Ausführenden für die elektrotechnischen Anlagen sowie den "Bauüberwachung Elektro". Da noch nicht verbindlich feststeht, wie viele Endstellen errichtet werden, und wann konkret die Umsetzung erfolgen wird, vergibt die BVG die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bauüberwachung Tiefbau in Form eines Rahmenvertrages mit anschließenden Miniwettbewerben. Bis Ende 2025 sollen mindestens drei Endstellen fertig und in Betrieb genommen sein, die restlichen Endstellen sukzessive gemäß Priorisierung der BVG und Rahmenterminplan, welcher Gegenstand auch dieses Vertrages ist. Der Rahmenterminplan ist als Anhalt zu verstehen und kann sich im Rahmen der aktuell laufenden Planungsleistungen noch ändern. Der Rahmenvertrag ist in seinem Grundsatz so angelegt, dass er dies abdeckt. Der genaue Umfang der Baumaßnahmen an den bis zu 36 Standorten (Endstellen) ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vollständig bekannt, da diese im Verantwortungsbereich des TU liegen und sich erst im Rahmen des Planungsfortschrittes ergeben (endstellendifferenziert). Die Baukosten (7,6 Mio. EUR) werden nicht zu gleichen Teilen auf die bis zu 36 Standorte (Endstellen) verteilt sein. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71521000 Baustellenüberwachung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71311100 Unterstützende Leistungen im Tief- und Hochbau

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Stadtgebiet
Stadt : Berlin - 36 Endstellen
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 16/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen : #Besonders geeignet für:selbst# 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 8 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensleitfaden) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingegangen sind. Fragen per E-Mail sowie mündliche oder verspätete Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren gelten folgende Hinweise (siehe Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen"). 5. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist und den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, • in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, • dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt, • dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften nach Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Die BVG behält sich vor, die Bewerber- oder Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bewerber- oder Bietergemeinschaft darzulegen. Die BVG stellt einen Vordruck für eine Bewerbergemeinschaftserklärung ("BVG_VU_Bewerbergemeinschaftserklärung") zur Teilnahme am Wettbewerb zur Verfügung. Die in der europaweiten Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Formblatt 1+2) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit müssen für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe auf Dritte zu berufen, so muss er mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten oder einen anderen, gleichwertigen Verfügbarkeitsnachweis vorlegen, nach dessen Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Ein Vordruck ("BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe") hierzu ist in den Vergabeunterlagen, enthalten. Die in der europaweiten Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen (Formblatt 5+2) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. In Bezug auf den Nachweis der einschlägigen Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten im Auftragsfall ausführen oder die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Grundsätzlich ist der Bewerber an einen einmal benannten und im Rahmen der Eignungsprüfung bewerteten eignungsleihenden Nachunternehmer gebunden. Ein Wechsel im Vergabeverfahren ist dem AG anzuzeigen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. 7. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (siehe Abschnitt "Informationen zur Einreichung", "Fristen I") über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Einreichungsformat"). 8. Andere Nachunternehmer benennt der Bieter nicht im Teilnahmewettbewerb sondern im Verhandlungsverfahren. Nähere Angaben dazu wird der Bieter in der Aufforderung zur Angebotsabgabe finden, die die erfolgreichen Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten. 9. Erläuterung zum Ablauf: Die geeigneten (max. 8) Bewerber aus der Teilnehmerphase werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe (nach erfolgreicher Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags inklusive Geheimhaltungsverpflichtung) werden alle für die Kalkulation notwendigen Anhänge/Anlagen/Pläne an die Bieter übergeben. Der AG behält sich vor, während der Angebotsfrist ein Bieterkolloquium anzubieten in dem der AG über das Projekt und dessen Besonderheiten sowie Herausforderungen informiert und Fragen und Hinweise aufnimmt. Die Bieter werden gebeten, zum Ende der Angebotsfrist verbindliche Angebote einzureichen. Diese Angebote sollen vollständig sein und alle verlangten Angaben enthalten. Der AG behält sich vor, dass Angebot zu verhandeln und/oder ggf. den Zuschlag auch auf das Erstangebot zu erteilen. Sofern der Zuschlag nicht bereits auf das Erstangebot erteilt ist, kann das Erstangebot Gegenstand von Aufklärungs- und Verhandlungsgesprächen sein. Der AG behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 und 3 SektVO nachzufordern und die Angebote schriftlich aufzuklären. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen und den Bieterkreis im Laufe des Verfahrens zu verkleinern, um solche Bieter aus dem Verfahren auszuscheiden, die unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (Preis/Qualität) keine realistische Chance auf Zuschlagserteilung auch bei Fortsetzung der Verhandlung haben. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht. Der AG behält sich vor, den Vertrag sowie die dazugehörigen Anlagen im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse als fortgeschriebene Vergabeunterlagen unter Wahrung der Gleichbehandlung allen Bietern im Rahmen einer möglichen erneuten, gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss an die Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche können die Bieter aufgefordert werden, innerhalb einer von dem AG gesetzten angemessenen Frist ein optimiertes/finales Angebot einzureichen. Die Auswahl der 4 Partner des Rahmenvertrages erfolgt auf der Grundlage der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebots nach den bekanntgegebenen Kriterien. 10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 12. Die BVG behält sich als AG vor, das Vergabeverfahren im Bedarfsfall aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen. 13. Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die "Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 5. April 2022 (Russland-SanktionVO)" liegen den Vergabeunterlagen bei und sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen (Formblatt 1+2) von jedem Mitglied auszufüllen, in Textform zu kennzeichnen und elektronisch einzureichen. Dasselbe gilt für alle mit dem Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmer (Formblatt 5+2). Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Eigenerklärungen (Formblatt 5+2) für dieses Unternehmen vorlegen, sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers (BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe) nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formblatt "BVG_VU_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe" zu verwenden und darin alle entliehenen Referenzen & Zertifikate eindeutig zu benennen. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von = oder > 2 Mio. € pro Schadensfall je Versicherungsjahr. Ein Handelsregisterauszug, der zum Datum des Abgabetermins des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate ist, ist der Eigenerklärung beigefügt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich: Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Angaben zum Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind ("Bauüberwachung nach HOAI LPH 8") in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : 1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen (Mindestanforderungen) Die Zuordnung und der Nachweis der entsprechenden Referenzanteile ist durch den Bewerber (auch Synonym für Bewerbergemeinschaft) in der Eignungsmatrix vorzunehmen. Diese haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten: a) Es sind mindestens drei verschiedene Referenzprojekte einzureichen. b) Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen entsprechen der Bauüberwachung nach HOAI LPH 8 (Bauüberwachung während der Bauausführung - nicht nur die BOL) für die Leistungsbilder Gebäude & Innenräume (HOAI 2021 Anlage 10) oder Ingenieurbauwerke (HOAI 2021 Anlage 12) oder Verkehrsanlagen (HOAI 2021 Anlage 13) oder vergleichbar beinhalten. c) Die Bauüberwachung zu den Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein (01.01.2014 - 31.12.2024). Abschluss in diesem Sinn bedeutet die Abnahme der vom AN überwachten Bauleistungen durch den AG. Pro Referenz muss ein Steckbrief von max. zwei weiteren DIN A4 Seiten eingereicht werden. Darin sollen die in der Eignungsmatrix gemachten Angaben genauer erläutert und für die Vergabestelle nachvollziehbar begründet werden. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Wenn die Mindestanforderungen an eine Referenz nicht erfüllt werden, kann die Referenz nicht anerkannt werden. Kann der Bewerber keine 3 Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, vorlegen, kann sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Der AG behält sich ausdrücklich auch die Nachforderung von Referenzen vor, wenn der Bewerber eine Referenz oder mehrere Referenzen vorlegt, die nicht die Mindestanforderungen erfüllt bzw. erfüllen. Soweit die eingereichten Referenzen von mehr als 8 teilnehmenden Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen, werden die Referenzen anhand des Bewertungsmaßstabs in der Eignungsmatrix bewertet. Aus den für jedes Eignungskriterium vergebenen Punkten wird eine Gesamtsumme für die Eignungsbewertung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ermittelt. Sofern keine anderweitigen Bewertungsvorgaben angegeben sind, werden für die einzelnen Kriterien nur jene Bewertungspunkte einmalig je Referenz vergeben, die dem jeweiligen Erfüllungsgrad des Kriteriums zugeordnet sind. Die durch den Bewerber gesetzten Kreuze für die Punktevergabe in der Eignungsmatrix müssen für die Vergabestelle anhand des einzureichenden Referenz-Steckbriefe eindeutig, nachvollziehbar und überprüfbar sein. Widersprechen sich die gesetzten Kreuze und die Angaben auf dem Steckbrief, gelten die Angaben aus dem Steckbrief vorrangig. Der AG ist berechtigt, die Kreuze entsprechend zu korrigieren. Aus der sich hieraus ergebenden Wertungsrangfolge werden maximal 8 Bewerber für die nächste Verfahrensstufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) ausgewählt. Bei Punktgleichheit des 8. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der Wertungsreihenfolge entscheidet das Los. 2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter (Mindestanforderung) Der Bewerber / die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammen muss/müssen aktuell über mind. 5 festangestellte Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer/Büroinhaber) und davon mind. einen festangestellten Architekten/Ingenieur verfügen. Ich / wir erklären mit der Abgabe des elektronischen Teilnahmeantrags für den Bewerber /die Bewerbergemeinschaft die Richtigkeit der in der Eignungsmatrix gemachten Referenzangaben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität des Projektteams
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 40
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung :
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 28/02/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://vergabekooperation.berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 12/02/2025 14:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderungen von Unterlagen erfolgen gemäß den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 und 3 SektVO: (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung. Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) sind einzuhalten. Der AG hat entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufgenommen.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind- lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge- meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be- vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots- abgabe zu stellen.
Finanzielle Vereinbarung : siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 4
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung : Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet mit der Fertigstellung der letzten von maximal 36 Endstellen oder spätestens am 31.12.2028. Ende 2028 ist das späteste Ende der Bauarbeiten durch den TU.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +493025628962
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin- Luther- Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 30f373c0-16ec-439b-a6b9-8b27f84c17da - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/01/2025 15:54 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00024370-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 9/2025
Datum der Veröffentlichung : 14/01/2025