Rahmenvereinbarung für Koordinationsleistungen nach § 3 Baustellenverordnung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo) in Berlin

Gegenstand dieses Vertrages sind Koordinationsleistungen nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV – bei Baumaßnahmen auf Liegenschaften/ an Gebäuden der AG in Berlin. Gegenstand dieses Vertrages sind Koordinationsleistungen nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV – bei Baumaßnahmen …

CPV: 71000000 Usługi architektoniczne, budowlane, inżynieryjne i kontrolne, 71500000 Usługi związane z budownictwem
Miejsce wykonania:
Rahmenvereinbarung für Koordinationsleistungen nach § 3 Baustellenverordnung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo) in Berlin
Miejsce udzielenia zamówienia:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Numer nagrody:
VOEK 343-24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung für Koordinationsleistungen nach § 3 Baustellenverordnung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo) in Berlin
Beschreibung : Gegenstand dieses Vertrages sind Koordinationsleistungen nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV – bei Baumaßnahmen auf Liegenschaften/ an Gebäuden der AG in Berlin.
Kennung des Verfahrens : ef96fbfa-1d30-4bb2-a23b-47b306c79e02
Interne Kennung : VOEK 343-24
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : - Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt Bewerbergemeinschaft in gleicher Form einzureichen. - Das Preisblatt muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Fehlende Preisangaben führen zum Auschluss aus dem Verfahren. - Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin " www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. - Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen ( https://www.evergabe-online.de). Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. - Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. - Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. - Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. - Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. - Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Rahmenvereinbarung für Koordinationsleistungen nach § 3 Baustellenverordnung für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo) in Berlin
Beschreibung : Gegenstand dieses Vertrages sind Koordinationsleistungen nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – BaustellV – bei Baumaßnahmen auf Liegenschaften/ an Gebäuden der AG in Berlin.
Interne Kennung : VOEK 343-24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 02/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die geodätische Beweissicherung muss zwingend durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder öffentlich bestellten Sachverständigen mit mind. 2-jähriger praktischer Tätigkeit als öffentlich bestellter Vermesser oder öffentlich bestellter Sachverständiger für die Leistung der geodätischen Beweissicherung erfolgen. - Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt Bewerbergemeinschaft in gleicher Form einzureichen. - Das Preisblatt muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Fehlende Preisangaben führen zum Auschluss aus dem Verfahren. - Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin " www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. - Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen ( https://www.evergabe-online.de). Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. - Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. - Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. - Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder EMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. - Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. - Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Das Zuschlagskriterium Preis teilt sich wie fogt auf: Honorar (nach Abzug Abgebot) : 60 % gemittelter Stundenlohn: 30 % Nebenkosten: 10 %
Gewichtung (dezimal, genau) : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren : 1 000 000 Euro
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 1 000 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 000 000 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 1 000 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : DEGAS mbH
Angebot :
Kennung des Angebots : VOEK 343-24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VOEK 343-24
Datum des Vertragsabschlusses : 17/12/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer : 991-80032-33
Postanschrift : Ellerstraße 56
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Verdingung
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : 0204
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : DEGAS mbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 166662526
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 12103
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8b51f576-1ef3-4bfc-a229-a9b050ed0e3c - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 06/01/2025 00:00 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00007543-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 4/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/01/2025