Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D74F 1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der NRW.BANK zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die NRW.BANK behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der NRW.BANK. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Die NRW.BANK führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Nach Ablauf der Angebotsfrist können Bieter zu Präsentationen eingeladen werden. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung der im Angebot gemachten qualitativen Bestandteile des Beraterkonzepts. Eine Bewertung der Präsentation erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob einer Präsentation zur Verifizierung der im Angebot gemachten qualitativen Bestandteile des Beraterkonzepts erforderlich ist, trifft die NRW.BANK nach pflichtgemäßem Ermessen. Der zeitliche Umfang der Präsentation beträgt 30 Minuten pro Bieter. Es müssen alle im Beraterkonzept vorgesehenen Berater persönlich an der Präsentation teilnehmen. Die Präsentationen finden voraussichtlich am 19.05.2025 statt. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal. 5. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 01 Angebotsvordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) 05 Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) 06 Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) 07 Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) 08 Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) 09 Verantwortlicher Ansprechpartner 10 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) 11 Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) 12 Preisblatt (einheitlicher Tagessatz) 13 Beraterkonzept (max. 10 Seiten, Word-Format)