Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren)
Korruption
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB (Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung krimineller Vereinigungen)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung)
Betrug
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB (Betrug oder Subventionsbetrug)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung)
Zahlungsunfähigkeit
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Zahlungsunfähigkeit)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Insolvenz)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB (Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (Interessenkonflikt)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Schwere Verfehlung)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
:
Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Einstellung der beruflichen Tätigkeit)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) (Rein nationale Ausschlussgründe)