Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Kein sanktionsrechtlich unzulässiger Bezug zu Russland, vgl. Artikel 5 k) Abs. 1 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023.. Vgl unter EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Korruption
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Betrugsbekämpfung
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Zahlungsunfähigkeit
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Entrichtung von Steuern
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Vgl. auch unter Eignungskriterium EK-III, auch zu den einzureichenden Unterlagen.