Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
:
ja
5.1.7
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe
:
Keine strategische Beschaffung
5.1.12
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse
erfolgen
:
Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
:
Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung
:
Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
:
ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet
:
ja
Finanzielle Vereinbarung
:
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle
:
Vergabekammer des Bundes
-
Informationen über die Überprüfungsfristen
:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
:
DB Netz AG (Bukr 16)
-
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
:
Vergabekammer des Bundes
-
6.
Ergebnisse
6.1
Ergebnis, Los-– Kennung
:
LOT-0001
6.1.2
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
:
Offizielle Bezeichnung
:
BIEGE ABS38-PFA3.1 c/o IBJ Ingenieurgesellschaft mbH
Angebot
:
Kennung des Angebots
:
2021727970
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen
:
LOT-0001
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung
:
248534-2021
Identifikator des geänderten Vertrags
:
CON-0001
Grund für die Änderung
:
Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen
werden konnten, erforderlich.
Beschreibung
:
Während der Endphase zur Fertigstellung der Entwurfsplanung sind aufgrund der engen Bearbeitungszeitrahmen Unstimmigkeiten zwischen den VA/KIB- und den OLA-Planungen entstanden. Durch enge Abstimmung zwischen den betroffenen Planern und dem AG konnten einige Kollisionen vom OLA-Planer ohne Auswirkungen auf die VA/KIB-Planung beseitigt werden. Andere Konflikte führten hingegen zu einer unabdingbaren Überarbeitung der VA/KIB-Planung. Ein solcher Anpassungsbedarf von einer bereits sehr fortgeschrittenen VA/KIB-Planung konnte in der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden.
7.1.1
Änderung
Beschreibung der Änderungen
:
NT_43 Überarbeiten der Entwurfsunterlagen Verkehrsanlagen und Lärmschutzwände aufgrund Änderung der Oberleitungsplanung