Beschreibung
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II. Leistungsbeschreibung Sachverständigenleistung Erstellung eines baufachlichen Gutachtens für das Projekt NUB - Sanierung des Berufsschulzentrum Neckarufer in Mannheim II.1 Anlass und Zweck Gegenstand der Beschaffung ist die Erstellung eines baufachlichen Gutachtens mit abschließender Handlungsempfehlung hinsichtlich Sanierung oder Neubau für die Carl-Benz-Schule im Folgenden CBS genannt - und Werner-von-Siemens-Schule, im Folgenden WVS genannt, sowie dem Werkstattgebäude der Heinrich-Lanz-Schule, im Folgenden Werkstattgebäude-HLZ genannt. Die beiden Schulen CBS und WVS stehen auf einem gemeinsamen, zweigeschossigen Parkdeck, welches Teil des Gebäudeensembles/ Grundstück Neckarpromenade 17 und 22-23, Flurstück 502/7 ist. Innerhalb des Parkdecks gibt es noch weitere externe Eigentumsverhältnisse. Das Werkstattgebäude der HLZ befindet sich hinter dem dazugehörigen Schulgebäude Hermann-Heimerich-Ufer 10, Flurstück 511, vorgelagert zur Schafweide. Die Bau- & Betriebsservice GmbH Mannheim - im Folgenden BBS oder BBS Mannheim genannt, hat von der Stadt Mannheim im Rahmen der übertragenen Trägerschaft die Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim im Auftrag. Die BBS - Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für Sanierung, sondern auch für die spätere Nutzung maßgeblich. Bestand Gesamtübersicht NUB o.M. von links nach rechts: Werkstatt-HLZ, CBS, WVS II.1.1 städtebauliche Bestandsituation CBS/WVS Die gesamte Bebauung der Neckarpromenade wurde Anfang der 1970 er Jahre als zusammenhängendes Ensemble gebaut. Das Ensemble umfasst die Carl-Benz-Schule im Nordosten, die Werner von Siemens Schule im Nordwesten sowie die drei Hochhäuser und die Terrassenwohnhäuser am Neckarufer im Süden. Zwischen den Gebäuden befindet sich eine Promenade ca. 7 m über dem Geländeniveau. Diese unteren 7 m wurden als zweigeschossiges Parkdeck erstellt, dass sich über die gesamte Grundfläche der Schulen, der Hochhäuser bis zu an die Terrassenwohnhäuser erstreckt. Die Carl-Benz-Schule und die Werner-von-Siemens-Schule besitzen somit einen Baukörper, dessen untere zwei Geschosse als Parkebenen dienen. Erst darüber beginnt die Nutzung als Schule. II.1.2 Eigentumsverhältnisse CBS/WVS Das Gebäudeensemble (CBS / Carl-Benz-Schule (Nr. 21-23), die WVS / Werner von Siemens Schule (Nr. 17) die drei Wohn-Hochhäuser (Nr. 9,15 & 25) und die Terrassenwohnhäuser (Nr. TH1-4), sowie die darunterliegenden Parkdecks) befindet sich teilweise im geteilten Eigentum. Es ist dem Eigentümer nicht möglich, die Eigentumsverhältnisse in der Art aufzuarbeiten, wie dies für die Prüfung der Sanierung entsprechend der Aufgabenstellung erforderlich ist. Wir gehen davon aus, dass es erforderlich sein wird, das Parkhaus in die statische Betrachtung miteinzubeziehen. Unser Kenntnisstand ist, dass sich das Parkhaus in geteiltem Eigentum befindet. Insofern ist es erforderlich über Maßnahmen und Zugänglichkeit Abstimmungen mit dem Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums zu treffen. Unser aktueller Kenntnisstand zu den Eigentumsverhältnissen ist der folgende: Die Schulen befinden sich im Eigentum der Stadt Mannheim. Das Parkdeck befindet sich in geteiltem Eigentum und die anliegenden Hochhäuser befinden sich im Eigentum der Grand City Property Ltd. (GCP). Die Terrassenwohnbebauung befindet sich im Eigentum von privaten Eigentümergemeinschaften. II.1.3 Angaben zu den Schulbauten CBS/WVS Die Schülerzahl der Schulen stellt sich wie folgt dar: Werner-von-Siemens-Schule (WVS) ca. 1.600 SuS/ 72 Klassen) ca. 19.500 qm BGF Carl-Benz-Schule (CBS) ca. 1.300 SuS/ 69 Klassen) ca. 18.800 qm BGF Zukünftig(Prognose): Werner-von-Siemens-Schule (WVS) ca. 1.300 SuS/ 58 Klassen) ca. 15.600 qm BGF Carl-Benz-Schule (CBS) ca. 1.000 SuS/ 55 Klassen) ca. 15.000 qm BGF Die Schulen besitzen zwei Vollgeschosse, sowie ein-zwei Staffelgeschosse und ein zusätzliches Technikgeschoss, welche nicht den gesamten Grundriss abdecken. Die Baukörper wurden als Stahlbeton-Skelett geplant. Sowohl die horizontalen Decken als auch die vertikalen Bauteile (Stützen und Wände) bestehen aus Stahlbeton. Große Teile der Fassade bestehen aus direkt bewitterten Stahlbeton-Elementen. An diesen Elementen sind zahlreiche, deutliche Beton-Abplatzungen und Stellen mit Bewehrungskorrosion zu beobachten. Die Fassade ist stark sanierungsbedürftig. Die tragende Struktur innerhalb der Gebäudehülle zeigt an den sichtbaren Stellen keine nennenswerten Schädigungen und scheint nach wie vor intakt zu sein. Der Bestand stellt sich wie in den Folgenden eingefügten Grundrissen und Schnitt dar: II.1.4 Ziel des Baufachlichen Gutachtens CBS/WVS Zielsetzung des Baufachlichen Gutachtens ist eine fundierte Stellungnahme zu den Möglichkeiten bzw. Einschränkungen einer Sanierung, oder eines Neubaus der Carl-Benz- und Werner-von-Siemens-Schule auf dem vorhandenen gemeinschaftlichen Parkdeck. Im Ergebnis soll eine vergleichende Handlungsempfehlung mit Grobkostenschätzung erstellt werden ob eine Sanierung des Schulzentrums im EnEv-Standart sinnvoll ist oder aufgrund einer mangelhaften und nicht verbesserungsfähigen Baukonstruktion unmöglich wird und somit ein Neubau wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Falls das Ergebnis der Handlungsempfehlung mit Grobkostenschätzung ein Abriss/Neubau ist, ist diese zusätzlich, unter den Gesichtspunkten statischer Bestandserhalt und geteilte Eigentumsverhältnisse im Parkdeck zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Handlungsempfehlung sollen für die CBS und WVS zudem in der Betrachtung dreier Sanierungsvarianten münden. Für die Sanierungsvarianten soll jeweils eine Grobkostenschätzung je Schule aufgestellt werden. ff. (SIEHE AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN)