Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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siehe GWB §§ 123,124 Richtlinie 2014/24 EU VGV
Konkurs
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Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Korruption
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Betrugsbekämpfung
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Zahlungsunfähigkeit
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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angaben, dass nachweislich keine Ausschussgründe gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 LkSG vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, ggf. Nachweis hinsichtlich einer durchgeführten Selbstbereinigung gemäß § 125 GWB
Entrichtung von Steuern
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Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurden und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Unternehmen werden von Verfahren ausgeschlossen, die wegen eines rechtskräftigen Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind. Unternehmen werden von Verfahren ausgeschlossen, die in Terror- und Sanktionslisten aufgeführt sind. Nachweis von Russlandsanktionen (in Bezug auf Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022)