Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf

Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem …

CPV: 60112000 Usługi w zakresie publicznego transportu drogowego
Miejsce wykonania:
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf
Miejsce udzielenia zamówienia:
Landkreis Regensburg
Numer nagrody:
VAB_RVV_Linie_33

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Regensburg
Rechtsform der zuständigen Behörde : Lokale Gebietskörperschaft

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf
Beschreibung : Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund bestehender Delegationsvereinbarungen mit dem Landkreis Straubing-Bogen, der Stadt Straubing und der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 33 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 505.705,4 km. Der Landkreis Straubing-Bogen prüft mit Wirkung zum 01.12.2025 die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs für sein geografisches Gebiet. In diesem Zusammenhang entfallen gegebenenfalls die im Fahrplan (Anlage 1) als Option VSL 25 gekennzeichneten Fahrten. Eine entsprechende Mitteilung an das Verkehrsunternehmen hierzu erfolgt gegebenenfalls spätestens sechs Wochen vor dem Wegfall der im Fahrplan als Option gekennzeichneten Fahrten. Hierdurch würde sich eine Reduzierung der jährlichen Betriebsleistung um 13.263 km auf 492.442,4 km ergeben. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2025. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV sowie der VSL. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung : VAB_RVV_Linie_33
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeuge im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Bekanntmachung für sämtlich von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Teil 3.1) ausgelöst. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung der Vergabe für die Linie 33 zum 10.09.2025" (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen zur Sicherung der ausreichenden Verkehrsbedienung. Die Genehmigung ist nach § 13 Abs. 2a Sätze 2 - 5 PBefG zu versagen, wenn der beantragte und in seinen Bestandteilen verbindlich zugesicherte Verkehr nicht mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht und darüber hinaus von den in der Vorabbekanntmachung beschriebenen weitergehenden Anforderungen zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht nur unwesentlich abweicht. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgenden Link zur Verfügung: https://www.kcw-online.de/gfn-vorabbekanntmachung-l33
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf
Beschreibung : Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. In Erfüllung dieser Aufgaben veröffentlicht die GFN unter anderem die Vorabbekanntmachungen und führt die Vergabeverfahren für Verkehrsleistungen im allgemeinen ÖPNV des Landkreises Regensburg durch. Aufgrund bestehender Delegationsvereinbarungen mit dem Landkreis Straubing-Bogen, der Stadt Straubing und der Stadt Regensburg ist der Landkreis Regensburg für die Linie 33 insgesamt zuständig. Er bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben aus den Delegationsvereinbarungen der GFN. Die GFN beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Busverkehrsleistung der Linie 33 Straubing Bhf - Schönach - Pfatter - Geisling - Illkofen - Wolfskofen - Barbing - Neutraubling - Regensburg Hbf im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die jährliche Betriebsleistung beträgt 505.705,4 km. Der Landkreis Straubing-Bogen prüft mit Wirkung zum 01.12.2025 die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs für sein geografisches Gebiet. In diesem Zusammenhang entfallen gegebenenfalls die im Fahrplan (Anlage 1) als Option VSL 25 gekennzeichneten Fahrten. Eine entsprechende Mitteilung an das Verkehrsunternehmen hierzu erfolgt gegebenenfalls spätestens sechs Wochen vor dem Wegfall der im Fahrplan als Option gekennzeichneten Fahrten. Hierdurch würde sich eine Reduzierung der jährlichen Betriebsleistung um 13.263 km auf 492.442,4 km ergeben. Hinsichtlich der für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG wird auf 2.1.4 verwiesen. Die Verkehrsleistungen sind als Gesamtleistung zu erbringen. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung besteht ein Ausgleichsanspruch aus einer allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Regensburg über die Festsetzung des Deutschlandtickets einschließlich Ermäßigungsticket als Höchsttarif bis zum 31. Dezember 2025. Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV sowie der VSL. Die GFN behält sich vor, im Interesse der Wirtschaftlichkeit die Übertragung der Betriebsführerschaft verbunden mit der Rückbeauftragung des Verkehrsunternehmens als Unterauftragnehmer zu verlangen. Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Antrags, beabsichtigt die GFN den Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit dem Verkehrsunternehmen. Mit der QSV werden zwei wesentliche Ziele verfolgt: - Monitoring und Sicherstellung der Genehmigungsinhalte (Absicherung der verbindlichen Zusicherungen) - Festlegung der Prozesse einer partnerschaftlichen Weiterentwicklung des Regionalbusverkehrs und Anpassung auf aktuelle Bedürfnisse der Fahrgäste sowie Bürgerinnen und Bürger (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Interne Kennung : VAB_RVV_Linie_33

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Kreisfreie Stadt ( DE232 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Landkreis ( DE238 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Straubing-Bogen ( DE22B )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Straubing, Kreisfreie Stadt ( DE223 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 10/09/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/08/2035

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Regensburg
Registrierungsnummer : 09375
Postanschrift : Landkreis Regensburg Altmühlstraße 3
Stadt : Regensburg
Postleitzahl : 93059
Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Kreisfreie Stadt ( DE232 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vertrags- und Vergabemanagement
Telefon : +49 941 46319-0
Fax : +49 941 46319-21
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN)
Registrierungsnummer : DE133701250
Postanschrift : Landkreis Regensburg Donaustaufer Str. 115
Stadt : Regensburg
Postleitzahl : 93059
Land, Gliederung (NUTS) : Regensburg, Kreisfreie Stadt ( DE232 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vertrags- und Vergabemanagement
Telefon : +49 941 46319-0
Fax : +49 941 46319-21
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 13c5eef6-3f60-46bd-9244-c5b0d4bfcb99 - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/02/2025 11:55 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00077252-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 25/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/02/2025