Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YTDCLLXFN - Darstellung des Bieters, insbesondere seinen Namen, Rechtsform, Ansprechpartner, An-schrift, Kontaktdaten und Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen handelt sowie die Nennung der Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer (Anlage 1). - Für den Fall, dass die Leistung als Bietergemeinschaft (Anlage 1) angeboten wird, ist mit dem Angebot zusätzlich eine Erklärung abzugeben, in der jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt sind. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. - Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 4 Nr. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Anlage 2). - Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt (siehe Anlage 3). - Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund vorliegt (siehe Anlage 4). - Angabe der Bearbeiter/innen zu bereits absolvierten Schulungen (Geländeschulung Biotope und EDV-Schulung zu den Fachanwendungen "Biotope und Schutzgebiete" und "Mähwiesen") der LUBW zur Offenland-Biotopkartierung (Anlage 9). - Nutzungsvereinbarung für die zur Angebotserstellung bereitgestellten Geodaten: Die bereitgestellten Daten sind vertraulich zu behandeln und nur für die Angebotserstellung im Rahmen der Offenland-Biotopkartierung 2025 zu verwenden. Zusätzlich ist die Nutzungsvereinbarung Geodaten (Anlage 15) mit dem Angebot elektronisch einzureichen. Nachweise, die die Zuschlagskriterien betreffen: - Darlegung der Referenzprojekte der einzelnen Kartierenden (Anlage 11a). In Anlage 11a sollen Referenzprojekte der letzten drei Jahre (2022 - 2024) mit folgenden Angaben (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen) genannt werden: > Projektname, Kurzbeschreibung der Leistung > Name Projektleitung > Bearbeitungszeitraum > Name des Auftraggebers > Persönlicher Anteil an Gesamtkosten / Honorar Die angegebenen Referenzprojekte sollen Erfahrungen und Kenntnisse auf folgenden Gebieten nachweisen: > Offenlandbiotopkartierung mit Sachdatendokumentation je Biotop in mindestens einer Gemeinde (Erfassung und/oder fachliche Betreuung) > Kartierung von FFH-Lebensraumtypen mit Sachdatendokumentation je Lebensraum-typ bei mindestens einem Managementplan für Natura 2000 oder Kartierung von FFH-Lebensraumtypen im Rahmen einer Biotopkartierung nach dem 1. Punkt > Grünlandkartierung mit Bezug zum genannten Tätigkeitsbereich und/oder Kartierung von FFH-Grünland mit Sachdatendokumentation je Biotop/Lebensraumtyp in mindestens einer Gemeinde. - Darlegung der Referenzprojekte der qualifizierten Neueinsteiger*innen in die Kartiermethodik (Anlage 11b) Neueinsteiger*innen sind Personen, die noch keine Erfahrungen in der Offenland-Biotopkartierung, der FFH-Lebensraumtypen-Kartierung oder vergleichbaren Kartierungen gesammelt haben. Entsprechende Grundkenntnisse müssen aber vorhanden sein. In Anlage 11b sollen Referenzprojekte mit folgenden Angaben (soweit diesen Informationen keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen) genannt werden: - Projektname, Kurzbeschreibung der Leistung - ggf. Name Projektleiter - Bearbeitungszeitraum - Name des Auftraggebers Für Neueinsteiger*innen ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen: - Abgeschlossenes Hoch-/Fachhochschulstudium mit geobotanischen, vegetationskundlichen oder sonstigen botanischen Schwerpunkten, wodurch eine sehr gute Pflanzenartenkenntnis nachgewiesen wird oder - Nachweis eigener Kartiererfahrung bei floristischen und pflanzensoziologischen Kartierungen, bei denen Arten- und Vegetationskenntnisse erlernt wurden oder - Nachweis einer sehr guten Pflanzenartenkenntnis (z. B. durch das Zertifikat "Feldbotanik SW600 CORYDALIS" oder etwas Vergleichbares) Dieser Nachweis ist als separate Anlage dem Angebot beizufügen. - Kurze Darlegung eines Konzeptes zur Qualitätssicherung bezüglich der Geländeerhebung. Hier sollte erläutert werden, wie eine hohe Qualität bei der Geländearbeit sichergestellt wird. Das Konzept ist als separate Anlage dem Angebot beizufügen. Ausschlusskriterium: Alle Personen (Kartierende und Neueinsteigende), die im Gelände FFH-Mähwiesen und Verlustflächen erheben/überarbeiten, müssen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Grünlandexpertenliste der LUBW erfüllen. Voraussetzung ist ein entsprechender vegetationskundlicher Hochschulabschluss in Verbindung mit einer nachgewiesenen Pflanzenartenkenntnis für Grünland-Arten oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Grünlanderfassung und -bewertung. Geben Sie neben dem Abschluss eines Hoch-/Fachhochschulstudiums auch den Studieninhalt an (z.B. an Hand der besuchten Lehrveranstaltungen, Seminare, etc.). Für die korrekte Einordnung von Beständen ist eine reine Artenkenntnis nicht ausreichend, sondern es wird auch ein gewisser Erfahrungshintergrund über den lokalen Standort hinaus benötigt, um vorgefundene Bestände in einen größeren Kontext richtig einordnen zu können. Hierzu ist Anlage 12 auszufüllen. Alle Personen (Kartierende und Neueinsteigende), die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Grünlandexpertenliste der LUBW nicht erfüllen, dürfen im Gelände keine FFH-Mähwiesen und Verlustflächen erheben/überarbeiten. Sofern keine Personen (Kartierende und Neueinsteigende), die im Gelände FFH-Mähwiesen und Verlustflächen erheben/überarbeiten, diese Voraussetzungen erfüllen, führt dies zum Ausschluss des Ange-botes des Bieters im jeweiligen Los.