Zusätzliche Informationen
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1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen des geforderten Berufsstands des Architekten oder Beratenden Ingenieurs nach Art. 1, 2 BauKaG. Eine juristische Person (§ 43 Abs. 1 VgV) ist als Bewerber nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie die für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen benennt, welche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen und deren Qualifikation entsprechend nachweist. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen zu tragen – bzw. aufgrund einer Gleichstellung nach Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU – oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. 2) Unterlagen, die der Auftraggeber nach Abgabe des Teilnahmeantrags vom Bewerber verlangt, sind zu dem vom AG bestimmten Zeitpunkt einzureichen, die Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV. 3) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben im Bewerberbogen nach dem Bewertungsschema für die Eignungskriterien (EK). Maximal sind 100 P erreichbar. Soweit Mindestanforderungen bestehen: Siehe Ziffer 5.1.9. EK 1: Jahresumsatz insgesamt (UmT) gemittelt (max. 5 P von 100). Grundlage ist der Jahresumsatz brutto der maximal letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, den der Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. ausschließlich für Leistungen, die mit der hier angefragten vergleichbar sind) erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmT gebildet. Im Teilnahmeantrag ist zu anzugeben, in welchen Leistungsphasen der Bewerber den Umsatz erzielt. Bewerber mit Umsätzen ausschließlich oder überwiegend (d.h. über 80%) in den Leistungsphasen 6-9 erhalten die genannten Punktzahlen jeweils für die Hälfte des Wertes. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmT aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen. Die Bewertung erfolgt linear: UmT < 1 Mio € = 0P, darüber in Schritten von 1,0 Mio. € jeweils + 1 P. bis max. 5 Mio € = 5 P. EK 2: Anzahl der Beschäftigten (MA) gemittelt (max. 10 P von 100). Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter einschl. Führungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre mit entsprechender Ausbildung (Architekten und Ingenieure aus Projekt-/Teamleitung und Projektbearbeitung) zur Erbringung der geforderten Leistungen (Leistungsphasen 6-9 HOAI der Objektplanung Gebäude). Hieraus wird der Mittelwert MA gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Mitgliedern gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen. Die Bewertung erfolgt linear: 2 MA = Mindestanforderung 0 P, darüber in Schritten von 2 MA jeweils + 2 P. bis max. 10 MA = 10 P. EK 3: Referenzen (max. 50 P von 100) Grundlage der Bewertung sind die Angaben zu den Referenzen. Es sind zwei Referenzen gefordert, eine dritte kann optional eingereicht werden. Die Referenzen 1+2 erreichen zusammen 40 P, eine 3. 10 Punkte. Nachstehend sind die Angaben für Referenzen 1 angegeben. Die Punktzahlen für Referenz 2 sind identisch, für Referenz 3 halb so hoch, sofern nicht jeweils anders angegeben. - Honorarzone: HZ II = Mindestanforderung / Ref. 3 = 0,25 P.; HZ III = 1 P / Ref. 3 = 0,5 P; - Art des Objekts: Wohnnutzung = 2 P.; Bauen im Bestand = 2 P / Ref. 2 = Mindestanforderung; Denkmalschutz = 1,5 P, Objekt > 6.000 m²GF =2 P / Ref. 3 = 0,5 P. - Beauftragtes Leistungsbild: alle LPh müssen mind. einmal komplett erbracht sein (durch eine oder mehrere Referenzen) LPh 6 = 2 P, LPh 7 =1,5 P, LPh 8 = 2 P, LPh 9 = 1,5 P, Besondere Leistung Kostenkontrolle = 0,5 P, Besondere Leistung Nachtragsmanagement = 0,5 P; - Anrechenbare Kosten (aK) KG 300+400 in € brutto, aK >= 15 Mio. € = Mindestanforderung / Ref 3 = 0 P, 15 Mio. < aK < 20 Mio. = 1 P; 20 Mio. <= aK < 25 Mio. = 1,5 P; aK >= 25 Mio. = 2 P; - Zeitraum (Jahre) seit Übergabe des Objektes an den Bauherrn/Nutzer <= 5 Jahre = Mindestanforderung, Ref. 3 =0 P; <= 4 Jahre = 1 P; <= 3 Jahre = 1,5 P; <= 2 Jahre = 2 P, <= 1 Jahr = 2,5 P. EK 4: berufliche Qualifikation (max. 35 P von 100). Grundlage für die Bewertung sind die Angaben zum Projektleiter PL, stellvertretendem Projektleiter SPL sowie maximal einem weiteren Mitarbeiter wMA. PL und sPL können jeweils max. 14 P erreichen, ein weiterer Mitarbeiter max. 7 P. - Berufserfahrung BE in Jahren: PL: BE >= 5 J = Mindestanforderung; 5 J < BE <= 7 J = 4 P, 7 J < BE < 9 J = 6 P, BE> 9 Jahre = 8 P; sPL: BE >= 3 J = Mindestanforderung; 3 J < BE < 5 J = 2 P, 5 J < BE <= 7 J = 4 P, 7 J < BE < 9 J = 6 P, BE> 9 Jahre = 8 P; wMA: BE <= 3 J =0P, 3J < BE < 5 J = 1 P, 5 J < BE <= 7 J = 2 P, 7 J < BE < 9 J = 3 P, BE> 9 Jahre = 4 P -m Anzahl Leistungsphasen aus LPh 6-9, die der Mitarbeiter im Zeitraum der letzten 3 Jahre selbst erbracht hat: PL/sPL je LPh 1,5 P, wMA je LPh 0,75 P. 4) Zur Prüfung der Teilnahmeanträge siehe Ziffer 2.1.4.