Zusätzliche Informationen
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Der Schulstandort Charlotte-Paulsen-Gymnasium im Hamburger Stadtteil Wandsbek Süd wird von einer 4-Zügigkeit auf eine 6-Zügigkeit erweitert. Von den aktuell vorhandenen 5 Einzelgebäuden (mit Sporthalle), nebst Freiflächen und altem Baumbestand soll das Gebäude 03 abgebrochen werden. An der Stelle des 2-stöckigen Klassen- und Mensagebäudes soll ein neues 4-stöckiges Klassenhaus entstehen. Außerdem wird die Sporthalle (Gebäude 05) saniert und zu der neuen Mensa umgebaut und erweitert. Der gesamte Schulstandort soll im Zuge der Baumaßnahme mit Fernwärme vom Norden aus über die Neumann-Reichardt-Straße angeschlossen werden. Der Anschluss des Standortes erfolgt am Gebäude 01 entlang. Durch die Medienanbindungen sowie die Fernwärmeanschlüsse müssen die Schulhofflächen in größerem Umfang bearbeitet werden. Ein neuwertiger Seilgarten sowie der angrenzende alte Baumbestand sollen geschützt werden. Die Gesamtprojektfläche beträgt 10.000 m², wovon 2.847 m² neu zu erschließende Fläche des Flurstücks 1753 sind, die restliche Fläche Bestandsfläche des Schulstandortes. Durch die Vergrößerung zur 6-Zügigkeit und das höhere Schüleraufkommen ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Planung mit dem Ziel der Steigerung der Aufenthaltsqualitäten. Dabei sollen Situationen und Qualitäten geschaffen werden, die zum Verweilen der Schüler in Kleingruppen einladen. Die maximale Wiederherstellung / Erhalt der bisherigen Angebote von Seilgarten, Beachvolleyballplatz, Bolzplatz - trotz reduzierter Freiflächen - wird angestrebt. Die Fahrradabstellanlagen werden neu verortet und ergänzt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten im laufenden Schulbetrieb jeweils parallel bzw. nachlaufend zu den Gebäudemaßnahmen. Zu der Herstellung und Planung der Außenanlagen gehört die Beleuchtung des Schulhofs gemäß geltender Richtlinien (Mastleuchten) insofern die Bereiche nicht ausreichend mit Außenleuchten der Gebäude beleuchtet sind. Im 1. Bauabschnitt (1. BA) werden die Gebäude im südlichen Bereich des Grundstücks errichtet und erweitert: Sporthalle und Mensa, wobei der Sportunterricht der aktuellen Turnhalle (zukünftige Mensa) solange wie möglich erhalten bleiben soll und möglichst unterbrechungsfrei in die neue Sporthalle umziehen kann. Aus diesem Grund wird der Bereich um die Sporthalle herum als 1.BA betrachtet und ineinanderfließend wird im Anschluss der Bereich der neuen Mensa bearbeitet. Die Ausführung wird sich über den Zeitraum 2025 bis 2027 erstrecken. Hierzu parallel und nachlaufend wird der 1. BA der Außenanlagen umgesetzt. Die genaue Schnittstelle zwischen dem Bereich der Sporthalle und der Mensa in den Außenanlagen ist in Abstimmung mit den Fachplanern festzulegen. Im nördlichen Bereich des Grundstücks wird das neue Klassenhaus Ende 2027 fertiggestellt. Überschneidend zur Fertigstellung des Klassenhauses startet der 3. BA des Außenanlagenprojekts, bei dem der Schulhof von Gebäude 01 aus angeschlossen wird. Hierfür wird der mittig liegende Schulhof zwischen Gebäude 01, 03 und 04 nach erfolgten Anschlüssen wieder instandgesetzt und insgesamt überarbeitet, sowie die umliegenden Flächen rund um das neue Klassenhaus erstellt. Die Fertigstellung des Projekts ist für 2029 vorgesehen. Für die Freianlagengestaltung steht ein Projektbudget i.H. von rd. 540.000 € netto. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: • Leistungsphasen 1 bis 2 Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI • Als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in vom AG festzulegenden Stufen): Leistungsphasen 3-8 Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI Besondere Leistungen • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Komplettieren einer Freianlagenbestandsdokumentation • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen • Überwachen der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege • Erstellen des Nachweises der oberflächlichen Rückhaltung von Regenwasser aus Starkregenereignissen (Überflutungsnachweis) Vertreterinnen und Vertreter der externen Projektsteuerung nehmen ggf. in beratender Funktion bzw. in der Funktion von Sachverständigen an den Verhandlungen teil. Die Projektsteuerung des Bauvorhabens erfolgt durch einen externen Projektsteuerer, der ggf. in beratender Funktion neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in die Angebotsbewertung hinzugezogen wird. Selbiges gilt für die Vertreter aus dem behördlichen Kontext. Hinweis: Der AG behält sich vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Freianlagen eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2019) mit Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-5 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 22 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen zugelassen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben (Näheres siehe Verfahrenshinweise). Die in den Verfahrenshinweisen aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen. Die Darstellung der Referenzen muss im Format DIN A3 gut erkennbar sein. Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige und zeitgerechte Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind zwingend zu beachten und bindend. Die Vergabestelle prüft die eingegangenen Bewerbungen bzw. Angebote. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden mit angemessener Frist (in der Regel 6 Kalendertage ab Versand des Nachforderungsschreibens) nachgefordert. Werden nachgeforderte Nachweise oder Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.