Beschreibung
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Eignungskriterien Fließgewässer 1. Eignungskriterium: Kenntnisse und Erfahrungen in der Kartierung von Makrophyten sowie zum Inhalt der angebotenen Leistung Nachweis durch: Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungsjahres, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt) zu erbringen. Es sind mindestens drei Referenzleistung (entgeltliche und nicht-entgeltliche Aufträge wie z. B. auch Gutachten, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften), die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024,2023, 2022, 2021,2020] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). Noch laufende Aufträge werden nicht berücksichtigt. 2. Eignungskriterium: Abgeschlossene wissenschaftlich-biologische Ausbildung Die Fachkräfte, welche zur Leistungserbringung eingesetzt werden, können eine abgeschlossene wissenschaftlich-biologische Ausbildung nachweisen. Nachweis durch: Der Nachweis ist durch Zeugnisse, Abschlüsse oder Zertifikate zu belegen. 3. Eignungskriterium Vertiefte Kenntnisse in der Kartierung von Makrophyten in Fließgewässern des norddeutschen Tieflands Die Fachkräfte, welche zur Leistungserbringung eingesetzt werden, besitzen vertiefte Kenntnisse in der Kartierung von Makrophyten in Fließgewässern des norddeutschen Tieflands Nachweis durch: Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungsjahres, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt) zu erbringen. 4. Eignungskriterium Besitz der technischen Ausstattung Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV mit dem Angebot einzureichen, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Mindestanforderung: Boot(e) mit E-Motoren, Kamera mit GPS, d-GPS (maximale Abweichung 5 m) Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Auflistung der technischen Ausrüstung erbracht werden. Eignungskriterien Seen 1. Eignungskriterium: Kenntnisse und Erfahrungen in der Kartierung von Makrophyten sowie zum Inhalt der angebotenen Leistung Nachweis durch: Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungsjahres, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt) zu erbringen. Es sind mindestens drei Referenzleistung (entgeltliche und nicht-entgeltliche Aufträge wie z. B. auch Gutachten, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften), die in dem laufenden Kalenderjahr [2025] und in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren [2024,2023, 2022, 2021,2020] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). Noch laufende Aufträge werden nicht berücksichtigt. 2. Eignungskriterium: Abgeschlossene wissenschaftlich-biologische Ausbildung Die Fachkräfte, welche zur Leistungserbringung eingesetzt werden, können eine abgeschlossene wissenschaftlich-biologische Ausbildung nachweisen. Nachweis durch: Der Nachweis ist durch Zeugnisse, Abschlüsse oder Zertifikate zu belegen. 3. Eignungskriterium Vertiefte Kenntnisse in der Kartierung von Makrophyten in Seen des norddeutschen Tieflands Die Fachkräfte, welche zur Leistungserbringung eingesetzt werden, besitzen vertiefte Kenntnisse in der Kartierung von Makrophyten in Seen des norddeutschen Tieflands Nachweis durch: Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungsjahres, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt) zu erbringen. 4. Eignungskriterium Vertiefte Kenntnisse in der Kartierung von Klarwasserseen mit Armleuchteralgenvegetation Mindestens zwei Fachkräfte je Los, welche zur Leistungserbringung eingesetzt werden, besitzen vertiefte Kenntnisse in der Kartierung von Klarwasserseen mit Armleuchteralgen. Es sind mindestens 15 untersuchte Seen seit 2019 zu benennen (Wiederholungen sind möglich) Nachweis durch: Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungsjahres, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt) zu erbringen. 5. Eignungskriterium Befähigung zur Tauchuntersuchung von Makrophyten Mindestens zwei Fachkräfte je Los, welche zur Leistungserbringung eingesetzt werden, weisen die Befähigung zur Tauchuntersuchung von Makrophyten nach. Nachweis durch: Der Nachweis ist durch Zertifikate zu belegen. 6. Eignungskriterium Besitz der technischen Ausstattung Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV mit dem Angebot einzureichen, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Mindestanforderung: Boot(e) mit E-Motoren, Tauchausrüstung, Tauchschein, Unterwasserkamera mit GPS, d-GPS (maximale Abweichung 5 m) Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Auflistung der technischen Ausrüstung erbracht werden.