Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer, die ihren Unternehmenssitz in Staaten gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister und/oder im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozial- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.