Beschreibung
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Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass Sie die "Anlage 1 - Eigenerklärungen zur Eignung" sowie -falls zutreffend- die entsprechenden Formblätter vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. 1. Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten verfügt (Formblatt 2). Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben werden. Die für die Leitung vorgesehenen Personen müssen benannt werden. Die Angaben sind innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. 2. Der Bieter/Bewerber erklärt, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) die drei angegebenen Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, u.a. unter Angabe des Rechnungswertes (p. a.) und der Leistungsart. Der Leistungszeitraum pro Referenz muss mindestens 12 Monate betragen. Um eine Vergleichbarkeit je Los herstellen zu können, müssen die Referenzen die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen: • Los 1: Zubereitung und Lieferung von warmer Mittagsverpflegung mind. 2.000 Essen pro Monat • Los 2: Zubereitung und Lieferung von warmer Mittagsverpflegung mind. 1.500 Essen pro Monat • Los 3: Zubereitung und Lieferung von warmer Mittagsverpflegung mind. 2.000 Essen pro Monat Die Referenz der Mittagsverpflegung muss in einer der folgenden Einrichtungen erfolgen: Krippe, Kita, Hort, Schule, Pflegeeinrichtungen. Hinweise: • "Vergleichbar" heißt nicht "gleich", die Referenzen müssen sich aber auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung inhaltlich entsprechen! • Sofern Sie als Bieter in den geforderten Jahren über den geforderten Leistungszeitraum für den selben Auftraggeber tätig waren, ist es zulässig, ausschließlich diesen anzugeben. Es müssen nicht 3 verschiedene Referenzen je Los sein. • Es ist auch möglich, dass Sie 3 verschiedene Referenzen aus einem der 3 letzten Jahre angeben. Es müssen aber stets alle 3 vorgegebenen Referenz-Tabellen befüllt werden. • Ohne Nennung von Referenzen kann Ihre Eignung nicht überprüft werden. Für Sie als Bieter sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Einwilligung der Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referenzen einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung Referenzobjekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nicht gewertet werden. Angaben zu Zertifizierungen Hinweise zur nachweislichen Erfüllung von DIN-, EN-, ISO- oder anderen harmonisierten Normen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: • Die Erfüllung der Anforderungen von DIN-, EN- oder ISO-Normen ist mit einer aktuellen Zertifizierung, der zertifizierten Erfüllung einer gleichwertigen DIN-, EN- oder ISO- oder einer anderen harmonisierten Norm eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, durch welche die Einhaltung der Standards der geforderten Norm gewährleistet wird, oder mittels einer gleichwertigen Bestätigung, dass eine gültige Zertifizierung bis zum Auftragsbeginn vorliegen wird, jeweils ausgestellt von einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle, nachzuweisen. • Der Nachweis (Zertifizierung oder Bestätigung des Vorliegens einer Zertifizierung bei Auftragsbeginn durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle) ist zwingend mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. • Als anerkannt erachtet werden solche Konformitätsbewertungsstellen, die durch eine, nach der aktuell gültigen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung, zuständige und rechtmäßige Akkreditierungsstelle, im Rahmen eines, der o. g. Verordnung entsprechenden, Akkreditierungsverfahrens, akkreditiert wurden und über eine bestätigende Akkreditierungsurkunde verfügen. 2. Falls zutreffend, ein Nachweis, dass das Unternehmen über eine Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem, z. B. EN ISO 9001 oder eine andere gleichwertige Zertifizierung verfügt. (Formblatt 2) 3. Falls zutreffend, ein Nachweis, dass das Unternehmen über eine Zertifizierung für ein Umweltmanagementsystem, z. B. EMAS, ISO 14001 oder eine andere gleichwertige Zertifizierung verfügt. (Formblatt 2) 4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Anforderung von Bio-Standards nach der EU-Öko-Verordnung 2018/848, der Einsatz von Bio-Produkten durch das Bio-Siegel oder andere die den Mindestanforderungen der aktuellen EU-Öko-VO entsprechen bzw. anderen geeigneten Beweismittel, wie Prüfberichte anerkannte Stellen, eingehalten werden. Der Nachweis ist zwingend mit dem Angebot einzureichen (Formblatt 2) 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung der Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) einhält und über ein DGE - Zertifikat verfügt. Der Nachweis, ist mit der DGE-Zertifizierung für Schulverpflegung oder DGE-Zertifizierung für die Verpflegung in Kitas zu erbringen. Gleichwertig zu einer der genannten Zertifizierungsformen ist eine Bestätigung durch die DGE, dass bei Auftragsbeginn definitiv ein entsprechendes DGE-Zertifikat vorliegen wird. Der Nachweis der Zertifizierungsstelle ist mit dem Angebot einzureichen. (Formblatt 2). Weiter siehe Zusätzliche Informationen (BT-772)