Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Korruption
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Betrugsbekämpfung
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Zahlungsunfähigkeit
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Entrichtung von Steuern
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie §§ 57 und 42 (1) VgV