Zusätzliche Informationen
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Aufgabepakete – Teilprojekte Aufgrund unterschiedlicher Förderprogramme und auch zeitlich getrennter Ausführungszeiten, wurde die Gesamtmaßnahme in drei Pakete, die Bauabschnitte 6, 7 und 8 aufgeteilt. Dennoch soll die Gesamtmaßnahme im VgV Verfahren gesamtheitlich betrachtet werden. Sollte für die Abwicklung der Gesamtmaßnahme ein spezialisiertes Planungsbüro benötigt werden, bspw. für die Sanierung der denkmalgeschützten Fassade bzw. die Planung der Photovoltaik-Indachanlage, so ist hierfür die Leistung eines Subplaners entsprechend mit anzubieten. • Fassadensanierung + Ertüchtigung des Daches zur Installation einer Photovoltaik-Indachanlage – BA8 • Sanierung und Umnutzung der historischen Turnhalle – BA7 • Sanierung des Westflügels und der Außenanlage – BA6/ BA8 Fassadensanierung + Ertüchtigung des Daches zur Installation einer Photovoltaik-Indachanlage: Die Fassade besteht neben Naturstein- und Fachwerkbereichen hauptsächlich aus großflächig verputztem Mauerwerk, welches weitgehend eine mangelnde Mörtelqualität aufweist, teilweise aber auch aus rückgearbeitetem Naturstein. Neben dem mangelhaften Mauerwerk, sind auch die anderen Fassadenteile betroffen – wie der Sandstein (Entfestigung mit Auswaschungen, Risse, Brüche, Fugenschäden), die Fenster (offene Anschlussfugen, spröde Kittfasen, verwittertes Holz), Metallteile (Oberflächenrost, Korrosion, Sicherungsstäbe Giebelsteine, defekte Blechabdeckungen) sowie Dachanschlüsse (konstruktiv nicht dauerhaft ausgeführt, wasserführende Fugen gerissen). Auf allen vorhandenen Dachflächen des Gebäudeensembles inkl. dem Dach der historischen Turn- und Festhalle soll eine PV- Indachanlage installiert werden. Hierfür erforderliche, statische Ertüchtigungsarbeiten haben im Vorfeld zu erfolgen. Der Umfang der Maßnahme umfasst in einem ersten Schritt die Schadenskartierung der Fassade sowie die statische Untersuchung des Daches, sodass im darauffolgenden Schritt die Sanierungs- bzw. Ertüchtigungsarbeiten ausgeschrieben werden können. Die Fassadensanierung umfasst Bereiche aus Natursandstein, Putz und Fachwerk des Hauptgebäudes sowie der historischen Turnhalle von insgesamt ca. 6.500m² sowie einer Dachfläche von ca. 4.000m². Die Installation einer Photovoltaik-Anlage Indachanlage betreffend wurden überschlägig bereits geeignete Dachflächen ausgemacht, für eine Leistung von schätzungsweise 180 kWp. Ein mögliches System sowie die Module sind entsprechend mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen./ BA7 Sanierung und Umnutzung der historischen Turnhalle: Die historische Turnhalle, welche bereits seit einigen Jahren nicht mehr in Betrieb ist, soll gem. einer bereits erfolgten Machbarkeitsstudie umgenutzt werden und fortan als Mensa für alle im Lycée Turenne ansässigen Schulen dienen. Für diese Umnutzung ist es notwendig die Gewölbeschale zu sanieren inkl. der Abhängung, die in die Dachkonstruktion mündet. Ebenfalls notwendig ist eine statische Ertüchtigung des Hallenbodens, dessen Tragfähigkeit stark unterdimensioniert ist. Entsprechende Untersuchungen und Instandsetzungskonzepte sind vorhanden./ BA6 Sanierung des Westflügels inkl. der Außenanlagen: Der Westflügel der Lycée Turenne ist als letzter Bauabschnitt des Gesamtensembles wieder dem Schulbetrieb zuzuführen und muss hierfür kernsaniert sowie statisch ertüchtigt werden, aufgrund stark unterdimensionierter Bauteile – analog den vorgegangenen Bauabschnitten. Die hieraus gewonnenen Flächen sollen der Emil-Thoma-Realschule zugeschrieben werden, welche zukünftig als Gemeinschaftsschule mit Ganztagesbetreuung einen weitaus größeren Raumbedarf aufweist als bisher./ Kosten, Termine und Strukturdaten: Für das Gesamtprojekt Fassadensanierung und Ertüchtigung des Daches zur Neuinstallation einer Photovoltaik-Anlage, Sanierung und Umnutzung der historischen Turnhalle und Sanierung des Westflügels und der Außenanlage rechnet das IMF (Ende 2024 – Anfang 2030) mit ca. €24 Mio. brutto./ Flächen: Dachfläche inkl. hist. Turnhalle ca. 4.000m² Fassadenfläche inkl. hist. Turnhalle ca. 6.500m² historische Turnhalle (BGF) ca. 1.200m² Westflügel (BGF) ca. 2.700m² Außenanlage ca. 7.300m²/ Die Maßnahme ist als eine Gesamtmaßnahme zu betrachten und wird somit auch in nur einem VgV-Verfahren ausgeschrieben, wenn auch das Verfahren der Gebäude und Tragwerksplanung von den restlichen Verfahren (Fachplanungen) getrennt ist. Dies ist aber vielmehr auf zeitlich Gründe zurückzuführen. Die Gesamtmaßnahme ist in drei Bauabschnitte BA 8-6 unterteilt - wobei BA 8-7 bereits zeitnah beginnen können, während BA6 erst nachgelagert, nach Ausschreibung der restlichen Fachplanungen in die Planung starten kann. Die Fassadensanierung und Ertüchtigung des Daches zur Installation einer Photovoltaik- Anlage gem. Bauabschnitt BA8 kann direkt nach Vergabe der Gebäude- und Tragwerksplanung mit Schadenskartierung und der Planungsleistung begonnen werden. Die Ausführungszeit ist mit über 24 Monaten veranschlagt, da aufgrund des Tragwerks nur eine abschnittsweise Eröffnung der Fassade möglich ist. Die Arbeiten können autark und somit während des Schulbetriebs erfolgen. Die Sanierung der historischen Turnhalle (Gewölbeschale und Hallenboden) gem. Bauabschnitt BA7 kann ebenso, analog BA8 mit Vergabe o.g. Planungsleistungen beginnen. Die Arbeiten können autark und während des Schulbetriebs erfolgen, da die Halle nicht mehr in Betrieb ist und somit nicht Teil des Schulbetriebs ist. Die Sanierung des Westflügels sowie der Außenanlage gem. BA6 sind nachgelagert zu beginnen, da hierfür noch die weiteren Planungsleistungen auszuschreiben sind – ebenfalls bedarf es noch weiterer Konkretisierungen durch den Nutzer, das Amt für Schule und Bildung./ Förderprogramme: Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen aus dem Förderprogramm für Schulsanierungen gem. 5. Abschnitt VwV SchulBau und ggf. Fördermittel für eine PV-Anlage als Indachlösung./ Beauftragung: Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für den Bauabschnitt 8 beauftragt. Die Leistungsphasen 1 bis 3 der weiteren Bauabschnitte 7 und 6 sowie die Leistungsphasen 4 bis 9 sollen stufenweise je Bauabschnitt beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht./ Zusätzliche Informationen: Die Abgabe des Teilnahmeantrags darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Dafür ist das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit den zugehörigen Anlagen im Vergabeportal hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Fragen sind in Textform über das Vergabeportal unter „Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Frist hierzu siehe "5.1.11 Auftragsunterlagen. Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen“. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe-)rechtliche Komplexität baldmöglichst beantwortet. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV). Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen noch zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über Planungsleistungen mit Preisblattformular./ In der 2. Stufe (Verhandlungsverfahren) kann die gesetzliche Mindestfrist für die Abgabe der Angebote von 25 Kalendertagen auf mindestens 15 Kalendertage verkürzt werden, sofern die eingeladenen Bewerber zustimmen (§ 17 Abs. 6 und 9 VgV). Dies soll lediglich das Verfahren beschleunigen. Ihre Antwort hat keine Auswirkung auf die Wertung.