Lebensmittel für Lunchpakete und Marschverpflegung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Lebensmitteln für Lunchpakete und Marschverpflegung, bundesweit Rahmenvertrag über die Lieferung von Lebensmitteln für Lunchpakete und Marschverpflegung

CPV: 15811500 Pieczywo gotowe
Miejsce wykonania:
Lebensmittel für Lunchpakete und Marschverpflegung
Miejsce udzielenia zamówienia:
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Numer nagrody:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Verpflegungsamt der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Verteidigung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lebensmittel für Lunchpakete und Marschverpflegung
Beschreibung : Rahmenvertrag über die Lieferung von Lebensmitteln für Lunchpakete und Marschverpflegung, bundesweit
Kennung des Verfahrens : cdc8f8c6-deef-420d-a4ed-099453b613eb
Verfahrensart : Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 15811500 Zubereitete Brotwaren

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( ALZZZ )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lebensmittel für Lunchpakete und Marschverpflegung
Beschreibung : Rahmenvertrag über die Lieferung von Lebensmitteln für Lunchpakete und Marschverpflegung

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 15811500 Zubereitete Brotwaren

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( ALZZZ )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/12/2024
Enddatum der Laufzeit : 31/07/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.11 Auftragsunterlagen

Internetadresse der Auftragsunterlagen : http://www.evergabe-online.de/

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : http://www.evergabe-online.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Verpflegungsamt der Bundeswehr
TED eSender : Publications Office of the European Union

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Verpflegungsamt der Bundeswehr
Registrierungsnummer : 9911452823
Stadt : Oldenburg
Postleitzahl : 26135
Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( ALZZZ )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4419293810
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer : PUBL
Stadt : Luxembourg
Postleitzahl : 2417
Land, Gliederung (NUTS) : Luxembourg ( LU000 )
Land : Luxemburg
Telefon : +352 29291
Internetadresse : https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f0e7a6dc-9a02-463f-81a2-0d1981192345 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/01/2025 13:24 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00046792-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 16/2025
Datum der Veröffentlichung : 23/01/2025