Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §§ 123, 124 GWB. Korruption: Siehe §§ 123, 124 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe §§ 123, 124 GWB. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe §§ 123, 124 GWB. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe §§ 123, 124 GWB. Betrugsbekämpfung: Siehe §§ 123, 124 GWB. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe §§ 123, 124 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Siehe §§ 123, 124 GWB. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124 GWB. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe §§ 123, 124 GWB. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe §§ 123, 124 GWB. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe §§ 123, 124 GWB. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe §§ 123, 124 GWB. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Siehe §§ 123, 124 GWB. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe §§ 123, 124 GWB. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe §§ 123, 124 GWB. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Siehe §§ 123, 124 GWB. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe §§ 123, 124 GWB. Entrichtung von Steuern: Siehe §§ 123, 124 GWB. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe §§ 123, 124 GWB.